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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2769-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg hat auch im diesem Jahr das vom Stadtrat beschlossene Förderprogramm für gewerbliche Lastenpedelecs erfolgreich fortgesetzt.

 

Das Förderprogramm für Lastenräder, Lastenpedelecs der Stadt Bamberg verfolgt das Ziel, den Radverkehrsanteil im gewerblichen und privaten Verkehr der Stadt Bamberg zu erhöhen und somit eine Entlastung im motorisierten Straßenverkehr zu erreichen.

 

Die Resonanz auf das fortgeführte Programm war entsprechend zum Vorjahr 2018 vorhanden. So sind bei einem Fördervolumen von 15.000 €, das Geld wurde aus der HHSt. des EBB „Fahrradwegenetz“ dem Amt 38 zu gewiesen, bis dato 17 Anträge gestellt und bewilligt worden, mit einer Fördersumme von 14.654,47 €, von denen wurden bis jetzt 10 Anträge mit einer Fördersumme von 8.323,01 € abgerechnet.

 

Auch für das Jahr 2020 ist eine Fortführung des Programmes vorgesehen. Entsprechende Mittel wären aus dem  Haushaltsansatz „Fahrradwegenetz“ 2020 des EBB, analog 2019, zur Verfügung zu stellen.

 

In der Zwischenzeit wurde von verschiedenen Seiten an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, das Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenpedelecs nicht nur zu verlängern, sondern auch auf Familien zu erweitern (beispielsweise durch den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.10.2019). Vor dem Hintergrund des Zieles der Verwaltung, Bamberg zu einer besonders familienfreundlichen Stadt zu machen, schlägt die Verwaltung vor, den verschiedenen vorgetragenen Wünschen zu entsprechen und die „Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern und Lastenpedelecs im gewerblich, institutionellen und privaten Einsatz in der Stadt Bambergzu überarbeiten.

 

Demnach sollen nunmehr auch nach Ziff. 3 Abs. 1 „Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Bamberg, deren zu versteuerndes Einkommen oder Haushaltseinkommens im Sinne des § 2 Abs. 5 Einkommenssteuergesetz nicht höher als 100.000 Euro bzw. 50.000 Euro, antragsberechtigt sein. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Förderungen denen zugutekommt, die sie vordringlich benötigen.

 

Die Neufassung der Richtlinie befindet sich in der Endabstimmung mit der Rechtsabteilung der Stadt Bamberg. Sie wird in der endgültigen Fassung dem Senat als Tischvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Mit der vorgeschlagenen Neufassung der Förderrichtlinie besteht Einverständnis.

 

  1. Der Antrag von der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.10.2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von ….. für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Zur Verfügung Stellung von Haushaltsmitteln aus der Haushaltsstelle „Fahrradwegenetz“ des EBB analog zu 2019

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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