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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2806-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Jugendarbeit hat die Aufgabe, junge Menschen auf ihrem persönlichen Weg zu begleiten, sie zu befähigen sich an Entscheidungen zu beteiligen, eigene Interessen zu formulieren, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen und aktiv mit ihnen Demokratie zu gestalten. Die Aufgabe der Jugendarbeit ist in § 11 SGB VIII normiert. Demokratiebildung ist mehr als reine Wissensvermittlung. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist eine gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen unerlässlich für die Zukunftsfähigkeit der Kommunen.

 

So unterschiedlich junge Menschen sind, so vielfältig sind auch ihre Themen und die Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Grundsätzlich muss zwischen Mitsprache, Mitgestaltung und Mitbestimmung unterschieden werden. Die unterschiedlichen Formen können den gleichen Namen tragen und dennoch von Kommune zu Kommune stark variieren. Im Wesentlichen wird zwischen parlamentarischen und repräsentativen Formen (z.B. Jugendparlamente), offenen Beteiligungsformaten (z.B. Jugendkonferenzen, Jugendforen, Zukunftswerkstätten,…) und projektbezogenen Formen unterschieden.

 

Formen der Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten

 

Die Stärke parlamentarischer Formate liegt darin, dass den gewählten Jugendlichen ein umfassender Einblick in die kommunalpolitische Arbeit und die kommunale Verwaltung gewährt wird und sie durch die Berücksichtigung der geltenden Wahlgrundsätze zudem eine besonders hohe Legitimitätsgrundlage aufweisen. Durch das Prinzip der Repräsentation wird allerdings nicht allen Jugendlichen eine aktive Beteiligung ermöglicht, zudem kann die Selektivität durch den hohen Anspruch bei der Mitarbeit verstärkt werden. Parlamentarische Arbeit ist oftmals sehr komplex und zeichnet sich durch anspruchsvolle Diskussionen aus, die den gewählten Jugendlichen gewisse Anforderungen abverlangen. Somit zeigen sich besonders ältere und besser gebildete junge Menschen an parlamentarischen Formen interessiert bzw. haben besonders diese Jugendlichen das nötige Selbstvertrauen, sich zur Wahl zu stellen. Die Idee, ein Jugendparlament zu initiieren, ist eine große Herausforderung, aber auch eine große Chance, Jugendliche bereits sehr früh zu beteiligen, ihr Interesse an politischer Arbeit zu wecken und sie an demokratische Werte heranzuführen.

Offene Beteiligungsformate zeichnen sich durch eine direkte und umfassende Beteiligung aller interessierten Kinder und Jugendlichen sowie einer niedrigen Zugangsschwelle aus. Theoretisch bieten offene Formen allen Interessierten die Möglichkeit, unmittelbaren Einfluss auf Entscheidungen und Themen zu nehmen und die eigene Meinung zu vertreten. Damit wird eine breite Meinungsbasis für themenspezifische Projekte gelegt. Durch eine fehlende Institutionalisierung ist die Umsetzung der beschlossenen Ergebnisse allerdings nicht verbindlich. Oftmals sind offene Beteiligungsformate der Anfang von Jugendbeteiligung und lassen sich einfach durch weitere Formate ergänzen. So kann z.B. die Einführung eines Jugendparlaments durch ein Jugendforum vorbereitet werden.

 

Projektbezogene Formen sind relativ einfach und spontan zu organisieren, besitzen jedoch im Regelfall nur eine beratende Funktion und decken den Bereich des „Mitredens“ ab. Sie beschäftigen sich mit einer konkreten Fragestellung zu einem bestimmten Problem, lassen sich gut strukturieren und liefern Ergebnisse und Einblicke in die Ansichten der Jugendlichen, an denen sich Entscheidungen orientieren können. Auch deshalb sind sie gut als Ergänzung zu anderen Formaten geeignet, z.B. als Mischform von projektbezogenen und offenen Formaten. Auch könnten sich aus einem regelmäßig tagenden Jugendparlament mehr projektbezogene Formen entwickeln.

 

Derzeitige Situation in Bamberg

 

In Bamberg sind mit „Politik zum Anfassen“, dem Stadtjugendring sowie „Demokratie leben!“ und dem in diesem Rahmen geplanten „Jugendforum“ (November 2019), bereits verschiedene Formate und Grundstrukturen vorhanden. Zudem sind die Entstehung von „SkateIsland“ und die Verlegung des Jugendtreffs Ost ein Vorzeigeprojekt, wie Beteiligung und Engagement von jungen Menschen in projektbezogener Form gelingen kann. Ein weiterer Schritt fand durch den Austausch sowie die Ideensammlung im Rahmen des Workshops „Demokratieverständnis und Partizipation“ beim „Fachtag der Jugendhilfeplanung: Jugendarbeit in der Stadt Bamberg“ (21.10.2019) statt. Ziel ist die Sammlung konkreter Vorschläge und Ideen für die Entwicklung neuer sowie die Weiterentwicklung und den Ausbau bereits bestehender Angebote. Ergebnis könnte ein Jugendparlament – gestaltet durch Jugendliche sein.

 

Gelingfaktoren für ein parlamentarisches Format

 

Das Beteiligungsformat muss so gestaltet werden, dass es für Jugendliche attraktiv erscheint, Entscheidungsspielräume, Einflussmöglichkeiten und Chancen bietet sowie die Vorgänge nachvollziehbar sind.

 

Der Arbeitsaufwand für die Initiierung eines Jugendparlaments darf jedoch nicht unterschätzt werden. Der Einsatz von pädagogischem Fachpersonal, welches sich um die Initiierung sowie den Fortbestand des Gremiums kümmert, Beziehungsarbeit leistet, Öffentlichkeitsarbeit betreibt, Themen oder Anträge mit vorbereitet, die Jugendlichen coacht (Verwaltungsvorgänge, Beschlussfassung, Antragstellung,…), Veranstaltungs- und Seminarplanung und die allgemeine Verwaltungstätigkeit für das Gremium übernimmt, ist unumgänglich.

 

Die Vorlaufzeit für eine Entwicklung der Struktur (Satzung) bis zur Durchführung einer Wahl muss ausreichend bemessen sein. Hierbei ist die Fachkraft, die in der Folge das Format betreut, bereits eng in die Ausgestaltung einzubeziehen.

 

Die Zusammenarbeit und Absprache mit wichtigen Kooperationspartnern (Schulen, Jugendtreffs, Vereine/Verbände,…) ist für die Initiierung und das Gelingen zwingend notwendig, da über sie die Zielgruppe erreicht werden muss.

 

Die Zielgruppe der Gremiumsmitglieder und Wähler/innen muss gut durchdacht sein. Die Zugangsschwelle sollte so niedrig wie möglich sein, dass sich alle Jugendlichen, unabhängig von Schulart, Bildungsstand, Stadtteil oder familiärem Hintergrund von der Idee angesprochen fühlen. Ziel muss eine möglichst bunte Vielfalt in der Besetzung des Gremiums und der Wählerschaft sein.

 

 

 

 

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Einrichtung eines Jugendparlaments bereits zur Kommunalwahl 2020

 

Die Idee, ein Jugendparlament zu entwickeln, wird im Grundsatz daher positiv gesehen und könnte eine Weiterentwicklung der bisherigen Situation in Bamberg darstellen.

 

Die genannten Gelingfaktoren zeigen aus Sicht der Verwaltung deutlich auf, dass keine übereilte Entscheidung getroffen werden darf. Zudem ist es ein Widerspruch in sich, über die Köpfe der Jugendlichen hinweg eine Entscheidung über die geeignete Form deren Beteiligung zu treffen.

 

Die Forderung nach einem Format, in dem Jugendliche an politische Prozesse herangeführt und beteiligt werden, wird daher befürwortet, da die jungen Menschen durch die Auseinandersetzung sowohl mit gesamtgesellschaftlichen, als auch mit stadtbezogenen Themen, einen stärkeren persönlichen Bezug zu ihrer Region bekommen und sich mit ihrer Stadt identifizieren. Allerdings sollte bereits hier in der Entwicklung mit der Partizipation begonnen werden und großer Wert auf die Beteiligung der Jugendlichen gelegt werden. Für die Einführung eines Beteiligungs- bzw. Mitbestimmungsformats ist Zeit, sorgfältige Vorbereitung und Fingerspitzengefühl erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen aus fachlicher Sicht

Durch entsprechende notwendige Personalaufstockung, ausreichend finanzielle Mittel, Vorlaufzeit und Vorbereitung, kann ein stimmiges niederschwelliges Konzept für Bamberg entwickelt werden, welches den Ausbau des bestehenden Angebots beinhaltet und dazu beiträgt, die Wünsche, Ideen und Anregungen der Jugendlichen ernst zu nehmen und sie beim Erlernen demokratischer Spielregeln zu begleiten. Um eine Doppelstruktur zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, ist eine enge Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Formaten („Politik zum Anfassen“, „Demokratie leben!“, Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,…) unabdingbar.

 

Der eingangs aufgeführte § 11 SGB VIII zeigt, dass die Förderung von Selbstbestimmung und Mitbestimmung sowie gesellschaftliche Mitverantwortung, soziales Engagement und auch Demokratiebildung Aufgabe bzw. ein Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit ist. § 11 SGB VIII besagt aber auch, dass die Angebote an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden sollen. Aus diesem Grund wäre es wichtig, nicht ergebnisgeschlossen („Initiierung eines Jugendparlaments“) an die Thematik heran zu gehen, sondern die vorhandenen Instrumente und Formate entsprechend auszubauen, weiterzuentwickeln und zeitgleich in den direkten Austausch mit Bamberger Jugendlichen zu gehen, um abzuklären, welches Format diese selbst als geeignet für sich sehen. Den Jugendlichen wird dadurch die Chance gegeben, verschiedene Mitbestimmungsinstrumente kennenzulernen, abzuwägen und sich dann in der Artikulation ihrer Interessen zu üben.

 

Für die Entwicklung eines individuellen Konzeptes für Bamberg ist eine konkrete Klärung hinsichtlich Zielen, Zielgruppen, finanzieller und personeller Ressourcen sowie Umsetzungsmöglichkeiten notwendig. Junge Menschen dafür zu begeistern, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, setzt voraus, ihnen Einfluss-, Entscheidungs- und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Stadtrat geschlossen hinter der Idee, den Zielen und der Verfahrensregeln (Satzung) steht sowie die Arbeit der Jugendlichen unterstützt. Die jungen Menschen müssen tatsächlich etwas bewirken, beantragen und beschließen können. Den Anträgen und Beschlüssen muss vom Stadtrat entsprechend Bedeutung zugemessen und ernsthaft damit umgegangen werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Vorstellungen der jungen Menschen und der bereits vorhandenen Möglichkeiten, zu prüfen, inwieweit ein Jugendparlament oder eine ähnliche Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeit initiiert werden kann. Dem Jugendhilfeausschuss ist erneut zu berichten und ein Konzept zur Beratung vorzulegen.

 

  1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.09.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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