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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2817-47

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.09.2019:

 

Mit Antrag vom 26. September 2019 hat die SPD-Stadtratsfraktion die Ausweisung eines Bestattungswaldes als Ergänzung zu den bestehenden Friedhofsangeboten auf einem Teil des früheren MUNA Geländes beantragt (siehe Anlage).

 

Der Antrag wird damit begründet, dass immer mehr Menschen neue Wege im Umgang mit Tod und Trauer und damit eine Alternative zur klassischen Beerdigung auf einem Friedhof mit u. a. akkuraten Gräberreihen und gepflegten Blumenarrangements suche. Dies resultiere aus der notwendigen dauerhaften und zeitintensiven Betreuung und den damit verbundenen hohen Folgekosten. Ein Wegfall der herkömmlichen Grabpflege bei einem Bestattungswald verhindere somit eine finanzielle und / oder organisatorische Belastung der Hinterbliebenen.

 

Weiterhin wird ausgeführt, dass im Zuge der Diskussion über eine zukünftige, ressourcenschonende und umweltverträgliche Nutzung der früheren MUNA viele Vorschläge aus der Bürgerschaft eingegangen seien, die eine Nutzung der Fläche als Fried- oder Bestattungswald präferiere. Zudem verlange der gesellschaftliche Wandel in der Bestattungskultur zunehmende Flexibilität, die die jeweiligen Berfnisse der Hinterbliebenen und jener Personen respektiert, die sich zu Lebzeiten ihre letzte Ruhestätte bewusst auswählen.

 

Mit der Ausweisung eines Bestattungswaldes könne zudem der Waldbestand auf dem früheren MUNA Gelände dauerhaft gesichert und auch der Zugang der teilweise gesperrten Fläche wieder ermöglicht werden.

 

 


2. Stellungnahme der Verwaltung:

 

Baumbestattungen finden in Deutschland in der Tat immer mehr Anhänger. Dabei wird die Totenasche in einer Urne unter einem Baum beigesetzt. Ein Bestattungswald entspricht nicht dem typischen Bild eines Friedhofes. Es gibt dort weder gerade Wege noch Grabeinfassungen oder Grabsteine. Die Natur, die ruhige Atmosphäre und der Wechsel der Jahreszeiten zeichnen eine Waldbestattung aus und sollen den Hinterbliebenen Trost spenden.

 

Für das veränderte Bestattungsverhalten existieren bereits auf dem Hauptfriedhof Bamberg mittlerweile zwei Urnengemeinschaftsgrabanlage – der Baum- und Skulpturenhain und der Urnenhain. Hier können die Urnen verstorbener Personen in bepflanzten Flächen oder in der Wiese, an verschiedenen Skulpturen (auch ein einfacher Findling steht zur Auswahl) oder Bäumen beigesetzt werden.

 

Diese Anlagen werden durch die Beschäftigten des Garten- und Friedhofsamtes gepflegt. Ein Grabplatz ist für die Hinterbliebenen somit pflegefrei. Gleichzeitig lädt diese Art der Gemeinschaftsgrabanlage die verschiedensten Hinterbliebenen zur Kommunikation ein und hilft somit, über den Verlust eines geliebten Menschen hinweg zu kommen.

 

Dabei darf der Urnenhain durchaus als Bamberger Pendant zu einem Bestattungswald gesehen werden. Die Anlage wurde bewusst naturnah gestaltet, allerdings ruht die Asche der verstorbenen Personen nicht an den Wurzeln von Bäumen, sondern schlicht in einem festgelegten Rasenstück. Wie in Bestattungswäldern ist auch im Urnenhain kein Grabschmuck erwünscht, da dieser nicht in die parkähnlich gestalteten Fläche des Urnenhaines passt.

 

Der Bamberger Hauptfriedhof steht bereits seit vielen Jahren allen Menschen offen. Dies belegt auch die Tatsache, dass der mittlerweile voll belegte Baum- und Skulpturenhain von vielen Menschen aus dem Landkreis Bamberg belegt wurde, die in ihren Heimatorten die Möglichkeit einer pflegefreien und naturnahen Urnenbeisetzung nicht haben.

 

Die Bamberger Friedhöfe bieten einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Sie übernehmen auch in Bamberg eine wichtige Funktion für die Erhaltung der Biodiversität. Daher dürfen bereits seit vielen Jahren auf allen Bamberger Friedhöfen nur Urnen aus biologisch abbaubaren Materialien beigesetzt werden.

 

Die Folgen der Veränderung in der Bestattungskultur sind auch für die Bamberger Friedhöfe augenscheinlich. Es gibt immer mehr Freiflächen, weil Gräber kleiner und aufgelassene Grabstellen nicht neu belegt werden. Die Ausweisung eines Bestattungswaldes auf einem Teil des ehemaligen MUNA Geländes würde dann den pflegefreien und naturnahen Bestattungsmöglichkeiten auf dem Hauptfriedhof Bamberg eine neue Konkurrenzsituation bescheren. Es gibt zu dem oben genannten Vorschlag daher auch eine ablehnende Stellungnahme von Bamberger Friedhofsgärtnern, welche den Verlust von weiteren Arbeitsplätzen auf dem Bamberger Friedhof befürchten.

 

Die Fläche des ehemaligen MUNA Geländes befindet sich nach wie vor im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Um einen Bestattungswald auf einer Teilfläche des ehemaligen MUNA Geländes einzurichten, müsste das Gelände von der Bundesrepublik Deutschland angekauft werden. Weiterhin wurde mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative „Hauptsmoorwald“ vereinbart, zunächst den Erwerb der MUNA-Fläche durch die Stadt Bamberg zu forcieren und erst in einem dann sich anschließenden, weiteren Schritt mögliche künftige Nutzungen in einem Dialogverfahren zu diskutieren.

 

 

3. Empfehlung der Verwaltung:

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die Ausweisung eines Bestattungswaldes auf einem Teil des ehemaligen MUNA Geländes derzeit nicht weiter zu verfolgen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26. September 2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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