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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2819-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 GO hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

 

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gem. Art. 87 GO, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gem. Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein. Der vorliegende Bericht (Anlage 1) wurde darüber hinaus um den Abschnitt „Stammdaten“ und innerhalb der wirtschaftlichen Verhältnisse um den Unterabschnitt „Vermögenslage“ ergänzt.

 

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nach der Intention des kommunalrechtlichen Gesetzgebers nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.

 

Im Berichtsjahr 2018 haben sich folgende Änderungen bezüglich der Beteiligungsstruktur der Stadt Bamberg ergeben: Die Bamberg Congress + Event Service GmbH hat sich an der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH beteiligt. Zudem wurde die SOPHIA GmbH i.L., die sich seit 31.12.2017 in Liquidation befand, am 08.01.2019 aus dem Handelsregister gelöscht. Letztmalig im Beteiligungsbericht aufgeführt ist ebenso die Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH i.L.; für diese Gesellschaft wurde der letzte Jahresabschluss zum 31.12.2018 aufgestellt.

 

Da die Zweckverbände sowie die Sozialstiftung Bamberg als Stiftung und der Entsorgungs- und Baubetrieb als Eigenbetrieb nicht unter die Regelung des Art. 94 Abs. 3 GO fallen, sind sie im Beteiligungsbericht nicht erfasst. Im Falle des Entsorgungs- und Baubetriebs wird dem Transparenzgebot jedoch durch die Offenlegungsverpflichtung gem. § 25 Abs. 4 EBV hinreichend Rechnung getragen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

Vom Beteiligungsbericht 2018 der Stadt Bamberg wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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