Beschlussvorlage - VO/2019/2869-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. W 6B mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet zwischen Schlagfeldweg, Im Dunster und Waldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.12.2019
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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be
lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass der Planung
Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Wohnraum und der Nachfrage auch nach freistehenden Einfamilienhäusern mit Gärten, ist es Ziel der Stadt Bamberg diesbezüglich Angebotspotenziale zu generieren. Im Stadtteil Wildensorg bietet sich hier durch die Erweiterung der bestehenden Bebauung am Schlagfeldweg eine Chance neues Bauland zu entwickeln. Damit wird auch den Zielen des Regionalplans Oberfranken West entsprochen, in welchem die Stadt Bamberg ihr Siedlungswesen entsprechend der Bevölkerungszunahme entwickeln soll (Regionalplan Oberfranken West, 2011: A II, S. 1).
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 03.07.2019 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 6 B in der Fassung vom 03.07.2019 (ergänzt zum 28.08.2019) lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 11.09.2019 bis 15.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
3. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein:
- Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
- Landratsamt Bamberg - Staatliches Landratsamt – Gesundheitswesen, mit Schreiben vom 03.09.2019
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 03.09.2019
- Amt für Bildung, Schulen und Sport – Amt 49, mit Schreiben vom 03.09.2019
- Zweckverband f. Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg – Forchheim, mit Schreiben vom 04.09.2019
- Polizeiinspektion Bamberg Stadt, mit Schreiben vom 09.09.2019
- Immobilienmanagement – Amt 23, mit Schreiben vom 11.09.2019
- PLEDOC, mit Schreiben vom 13.09.2019
- Amt für Wirtschaft – Amt 80, mit Schreiben vom 16.09.2019
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg – Bereich Untere Forstbehörde, mit Schreiben vom 17.09.2019
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg – Bereich Landwirtschaft, mit Schreiben vom 20.09.2019
- Gemeinde Stegaurach, mit Schreiben vom 23.09.2019
- Amt für Umwelt und Katastrophenschutz – Amt 38, mit Schreiben vom 26.09.2019
- Bayerischer Bauernverband, mit Schreiben vom 30.09.2019
- Telefonica, mit Schreiben vom 01.10.2019
- Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 09.10.2019
- Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 11.10.2019
- Stadtjugendamt, mit Schreiben vom 11.10.2019
- Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 11.10.2019
- Fachbereich Baurecht – Abteilung Erschließung, mit Schreiben vom 11.10.2019
- Straßenverkehrsamt – Verkehrsbehörde, mit Schreiben vom 14.10.2019
- Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 14.10.2019
- Verkehrsclub Deutschland – Kreisverband Bamberg e.V., mit Schreiben vom 15.10.2019
- Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 17.10.2019
- Entsorgungs- und Baubetrieb – Abteilung Straßen- und Brückenbau, mit Schreiben vom 21.10.2019
- Bayerische Staatsforsten, AÖR, mit Schreiben vom 22.10.2019
- Regionaler Planungsverband, mit Schreiben vom 24.10.2019
- Öffentlichkeit
- Anregung A, mit Schreiben vom 15.09.2019
- Anregung B, mit Schreiben vom 23.09.2019
- Anregung C, mit Schreiben vom 27.09.2019
- Anregung D, mit Schreiben vom 27.09.2019
- Anregung E, mit Schreiben vom 30.09.2019
- Anregung F, mit Schreiben vom 07.10.2019
- Anregung G, mit Schreiben vom 14.10.2019
- Anregung H, mit Schreiben vom 15.10.2019
Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in Anlage 1 tabellarisch dargelegt
und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.
4. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 6 B vom 03.07.2019
Bedingt durch die Anregungen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben sich Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan.
Bebauungsplan (Planzeichnung, Festsetzungen, Hinweise)
- Die Ausgleichsfläche im nördlichen Teil wurde in der Planzeichnung verkleinert, da die Berechnungen ohne die Fl. Nr. 147/2 erfolgten.
- Die Fl. Nr. 147/2 wurde als Waldfläche festgesetzt, Planzeichen Wald wurde ergänzt.
- Auf Anregung des Straßenverkehrsamts- Verkehrsbehörde wurde die Planung der öffentlichen Verkehrsfläche in Tempo-30-Flächen und verkehrsberuhigte Bereiche ausdifferenziert. (Teil der Erschließungsplanung)
- Auf Anregung des Entsorgungs- und Baubetriebs wurde im südlichen Teil des Geltungsbereichs ein Leitungsrecht zur Sicherung von Grundleitungen festgesetzt. (um überhaupt geordnet entwässern zu können)
- Auf Anregung des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz – Fachbereich Wasserrecht – wurde der Punkt Boden/Grundwasser in die Festsetzungen aufgenommen.
- Auf Anregung des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz – Fachbereich Wasserrecht – wurden die Festsetzungen Niederschlagswasser textlich ergänzt.
- Auf Anregung des Entsorgungs- und Baubetriebs – Abteilung Straßen- und Brückenbau wurde die Festsetzung Pflanzgebot sowie eine Widmungsfiktion textlich ergänzt.
- Auf Anregung der Öffentlichkeit wurde die Fläche für Garagen/Carports angepasst.
Begründung
- Auf Anregung der Stadtwerke wurde auf S. 4 Punkt 2.6 Vorhandene Infrastruktur die Buslinie von 910 auf 913 aktualisiert.
- Auf Anregung des Entsorgungs- und Baubetriebs – Abteilung Straßen- und Brückenbau wurde auf S. 6 Punkt 4.2 Erschließung des Plangebietes eine Widmungsfiktion aufgenommen.
An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen
des Bebauungsplans sind lediglich geringfügiger und redaktioneller Art und dienen der Klarstellung der Festsetzungen.
Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen und Ergänzungen kann auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung verzichtet werden.
Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Es wird beantragt, die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen sowie für den Bebauungsplan Nr. W 6B vom 03.12.2019 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund
a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung
den Bebauungsplan Nr. W 6 B vom 03.12.2019, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung vom 03.12.2019, als Satzung.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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246 kB
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