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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2871-61

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Beratungsfolge

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- Antrag der Joseph-Stiftung auf Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass und Ziel der Planung

 

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die durch das kirchliche Wohnungsunternehmen Joseph-Stiftung als Projektsteuerer und Erschließungsträger beantragte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 340 C für das Gebiet des ehemaligen Maisel-Areals zwischen Moosstraße, der Straße Zum Eichelberg und Oberer Schildstraße (Anlage 1).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes, der die Ausweisung eines urbanen Gebiets (MU) vorsieht, sollen die Ansiedlung/Errichtung verschiedener Nutzungen, baulicher Anlagen und Einrichtugen im Sinne eines urbanen Quartiers planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

2. Art des Verfahrens

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 340 C gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Bebauungsplan Nr. 340 C wird als Bebauungsplan im Regelverfahren inklusive Umweltbericht aufgestellt.

 

3. Lage und Beschreibung des Plangebietes

 

Das Plangebiet befindet sich südlich der „Moosstraße“, westlich der Straße „Zum Eichelberg“ und östlich der „Oberen Schildstraße“ und umfasst die Flurnummern 4554, 4556 – 4558, 4560, 4560/2, 4610 und 4835/4 der Gemarkung Bamberg. Die Flächen gehörten vormals größtenteils zu den Betriebsflächen der Brauerei Maisel.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 340 C und umfasst eine Fläche von circa 2,50 ha.

 

4. Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg werden die Flurnummern 4554, 4665 – 4558, 4560 und 4560/2 im Teilplan Art der Nutzung als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GE(E)), die Flurnummern 4610 und 4835/4 als „eingeschränktes Industriegebiet“ (GI(E)) dargestellt. Nordwestlich wird das Plangebiet durch Wohnbaufläche mit festgesetzten Nutzungseinschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen begrenzt. Nördlich der Moosstraße befindet sich Wohnbaufläche, östlich der Straße „Zum Eichelberg“ ein Industriegebiet. Südlich und westlich grenzen Flächen der Gebietskategorie „eingeschränktes Gewerbegebiet“ an den Geltungsbereich an.

Im Teilplan Landschaftsplan werden die Flurnummern 4554, 4556 – 4558, 4560 und 4560/2 als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ mit dem Zusatz „Bereich mit erforderlichem Grünordnungsplan“ dargestellt. Die Flurnummern 4610 und 4835/4 sind als „eingeschränktes Industriegebiet“ mit dem Zusatz „Bereich mit zu entwickelnder Grünausstattung“ gekennzeichnet. Weiterhin ist die westlich des Plangebietes gelegene „Obere Schildstraße“ Teil einer Hauptwegebeziehung welche nach Norden in Richtung Giechburgblickpark und nach Süden über die Stadtteile Wunderburg und Gereuth an den Rand der Südflur führt. An der östlichen Grenze des Geltungsbereichs weist der Teilplan Landschaftsplan als Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahme Gehölzpflanungen entlang der Straße „Zum Eichelberg“ vor.

 

5. Beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan

 

In der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung soll das überplante Areal im Teilplan Art der Nutzung als „gemischte Baufläche“ dargestellt werden.

Im Teilplan Landschaftsplan wird das oben geannte Gebiet als „Wohnsiedlungsbereich“ in Verbindung mit einem „Bereich mit erforderlichem Grünordnungsplan“ dargestellt.

 

6. Umweltbericht

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 340 C. Die Umweltbelange werden analog zum Bebauungsplanverfahren behandelt. Durch den Antragsteller wird eine Umweltprüfung beauftragt und ein Umweltbericht erstellt, dieser wird im weiteren Verfahrensverlauf Bestandteil der Begründung werden.

 

7. Weiteres Vorgehen

 

Durch den Antrag der Joseph-Stiftung wird ersichtlich, dass die externen Beteiligten das Planungsbüro Hoehnen und Partner für Erstellung der Planungsunterlagen beauftragt haben. Die externen Beteiligten tragen die Kosten für das Verfahren. Die Stadtverwaltung wird das Verfahren durchführen.

In dem anlaufenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des zugehörigen Bebauungsplanverfahrens Nr. 340 C werden die umweltrelevanten Belange noch ermittelt, geprüft und bewertet. Die gesammelten Ergebnisse werden in ein erstes Plankonzept einfließen, das dem Bau- und Werksenat zur Billigung vorgelegt wird, um dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat gibt dem Antrag der Joseph-Stiftung auf Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens statt.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 03.12.2019 abgegrenzte Gebiet.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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