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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2874-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2020 des Finanzsenates vom 04.12.2019

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussantrag:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2020

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushalts­satzung:

 

 

§ 1

 

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

257.501.000

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

103.559.500

€.

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 des „Entsorgungs- und Baubetriebs der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

36.364.000

und in den Aufwendungen mit

36.313.000

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

35.665.000

€.

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 des Sonder­vermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.107.200

und in den Aufwendungen mit

2.407.600

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

§ 2

 

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 41.292.400 € festgesetzt. Davon entfallen

 a) auf den Kernhaushalt 2.740.000 € und

 b) auf den Bereich Konversion 38.552.400 €.

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplans (Vermögens­plan) des „Entsorgungs- und Baubetriebs der Stadt Bamberg“ wird auf 15.292.000 € festge­setzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 49.723.000 € festgesetzt. Davon entfallen

  a) auf den Kernhaushalt 39.290.000 € und

  b) auf den Bereich Konversion 10.433.000 €.

 

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 18.912.000 € festgesetzt.

 

(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 42.900.000 € festgesetzt.

 

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebs der Stadt Bamberg“ wird auf 6.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

 Bamberg,

 STADT  BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Festsetzung des Haushaltsvolumens 2020

 

 

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