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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2876-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Bau- und Werksenates vom 04.12.2018 hat der Senat den Sachstand zur Liste sanierungsbedürftiger bzw. vom Verfall bedrohter Einzeldenkmäler zuletzt zur Kenntnis genommen (VO/2018/2060-62).

Grundlage aller Objekte der Liste ist nach wie vor die Eigenschaft als Einzelbaudenkmal gem. Art. 1 Abs. 2 BayDSchG, derzeit nicht genutzt und ohne umfassende Sanierung nicht nutzbar.

 

 

1. Gundelsheimer Straße 14a, Lokschuppen

 

Der ehemalige Lokschuppen wurde nach Einlegen der seinerzeit maroden Dachkonstruktion im Jahre 2008 in der Substanz gesichert. Der bauliche Zustand ist seit dem letztjährigen Bericht unverändert. Es fanden mehrere Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Eigentümern hinsichtlich einer Umnutzung und Sanierungsplanung statt, die allesamt wieder verworfen wurden. Ein mit dem derzeitigen Eigentümer bereits 2015 vorgestelltes Sanierungs- und Nutzungskonzept wurde in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege weiterentwickelt. Das Konzept sieht Lager und Unterstellflächen für Wohnmobile mit Hausmeister- und Betreiberwohnung vor. Der entsprechende Bauantrag wurde am 15.10.2018 eingereicht, die baurechtliche Genehmigung wurde mit Bescheid vom 06.11.2019 erteilt.

 


2. Untere Königstraße 13/15, Roter Ochse

 

Das Anwesen weist Bauschäden auf, wurde jedoch statisch-konstruktiv gesichert.

 

Nach verschiedenen Eigentümerwechseln und einem Vorbescheids-Verfahren wurde eine Baugenehmigung für die Neuerrichtung der Uferbebauung, den Teilabbruch eines Nebengebäudes und den Umbau und Sanierung des straßenseitigen Gebäudes mit Bescheid vom 26.10.2016 erteilt. Von der Genehmigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Der derzeitige Eigentümer lässt trotz gültiger Baugenehmigung keine Sanierungsabsichten erkennen. Derzeit werden Möglichkeiten eines Erwerbs des Anwesens geprüft.

 

 

3. Mittelstraße 72

 

Das Gebäude ist sanierungsbedürftig, jedoch unter „Dach und Fach“ gesichert. Die rückwärtige besonders schadhafte Fachwerkfassade wurde bereits instandgesetzt und gesichert.

 

Der Eigentümer beabsichtigt das Anwesen im Erdgeschoss für Bürozwecke umzubauen und umzunutzen. Die fortgeschriebene Planung erfolgte in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Der dafür erforderliche Bauantrag ist seit 05.05.2017 anhängig, muss jedoch noch zur abschließenden Prüfung vervollständigt werden. Dem konnte der Antragsteller aufgrund anderweitiger Verpflichtungen bislang leider noch nicht nachkommen.

 

 

4. Hellerstraße 19 (vormals Hellerstraße 13, Rückgebäude)

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um das Rückgebäude der Anwesen Hellerstr. 11 und 13 (Fl.-Nr. 287) im Areal „Quartier an den Stadtmauern“. Nach Abschluss der Außensanierungsmaßnahmen werden gegenwärtig die Sanierungsarbeiten im Gebäudeinneren in enger Abstimmung mit den Ämtern des Baureferates und des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) durchgeführt. Im Rahmen einer direkt vor der Sitzung des Bau- und Werksenates stattfindenden Senatsbegehung kann das Objekt in Augenschein genommen werden. Bereits zuvor, am 25.11.2019 besuchte der Landesdenkmalrat - Regionalgruppe Franken das Quartier.

 

 

5. Nebinger Hof 25 (vormals:Weide 20a)

 

Das aufgrund des langjährigen Leerstandes vormals stark sanierungsbedürftige Gebäude wird unter enger Beteiligung und Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD saniert. Die Arbeiten sind bis auf die Außenanlagen und Restarbeiten an der Fassade abgeschlossen. Es ist geplant die Maßnahme noch im Jahre 2019 fertigzustellen und die Nutzung 2020 aufzunehmen. Das Objekt ist daher aus der Liste zu streichen.

 

 

6. Hainstraße 11, Kutscherhäuschen

 

Im Sommer 2015 wurde das durch Sturmeinwirkung vollständig beschädigte Notdach nach intensivster Beratung durch die Untere Denkmalschutzbehörde von der Eigentümerin wieder erneuert. Die statisch-konstruktiven Notsicherungsmaßnahmen sind augenscheinlich noch intakt. Das Gebäude ist unter „Dach und Fach“ gesichert. Behördliche Maßnahmen sind gegenwärtig nicht veranlasst.

 

Darüber hinausgehende Sanierungsabsichten bestehen derzeit nicht. Der Eigentümerin wurde im Hinblick auf eine nachhaltige Sanierung weitere Unterstützung durch die Denkmalpflege zugesagt.


7. Letzengasse 3, Mang’sche Wachsbleiche

 

Das Gebäude ist unter „Dach und Fach“ gesichert. Behördliche Maßnahmen sind gegenwärtig nicht veranlasst.

 

Zuletzt hat im Jahre 2013 ein Beratungsgespräch im Baureferat mit den Eigentümern zum weiteren Umgang mit dem Gebäude stattgefunden, konkrete Nutzungs- oder Sanierungsabsichten bestehen seitens der Eigentümer nach wie vor weiterhin nicht. Die nicht erschlossene Binnenlage des Grundstücks einerseits sowie die vielköpfige Eigentümerstruktur machen eine nachhaltige Nutzung oder Umnutzung des Gebäudes sehr schwierig. Die Mitarbeiter des Baureferates stehen mit Bauberatung, Stadtsanierung und Denkmalpflege zur Unterstützung bereit, soweit Beratungsbedarf für den weiteren Umgang mit dem Gebäude besteht.

 

 

8. Fabrikbau – Erba

 

Vom Denkmalbestand der ehemaligen Industriebrache ERBA sind derzeit lediglich der Wasserturm und die zugehörige Batteurhalle noch nicht fertigsaniert. Die Außensanierung ist bis auf Restarbeiten weitgehend abgeschlossen. Gegenwärtig befinden sich die Gebäude in der Ausbauphase im Gebäudeinneren. Das Objekt kann daher aus der Liste gestrichen werden.

 

 

9. Untere Königstraße 17

 

Die Baugenehmigung für die Sanierung des Vordergebäudes an der Unteren Königstraße sowie für die Errichtung eines Neubaus rückwärtig am Main-Donau-Kanal wurde im Jahre 2008 erteilt. Der Neubau wurde nach Abbruch des baufälligen irreparablen Rückgebäudes fertig gestellt, die Baumaßnahmen am Vordergebäude an der Unteren Königstraße wurden begonnen, ruhen jedoch. Seit dem Sommer des Jahres 2009 wurden insgesamt 3 Tektur-Bauanträge für das Vordergebäude eingereicht. Der dritte Tektur-Bauantrag, der eine Nutzungsänderung von zwei Wohnungen zu Büro zum Gegenstand hat, wurde mit Tektur-Baubescheid vom 14.12.2016 genehmigt. Die geplante Umsetzung der Tektur-Genehmigung sollte 2019 erfolgen, was sich jedoch aufgrund bislang noch ungeklärter Fördermodalitäten und der „überhitzten“ Baukonjunktur verzögerte. Geplant ist nun mit der Ausführung der Baumaßnahme im Jahr 2020 zu beginnen.

 

 

10. Koppenhofgasse 1

 

Das Anwesen steht seit vielen Jahren leer, war jedoch stets unter „Dach und Fach“ soweit gesichert, dass akute Gefahr für fortschreitenden Verfall nicht gegeben war. Durch intensive Beratung im Jahre 2013 und der Vermittlung einer studentischen Semesterarbeit für ein Vorprojekt im Jahre 2015 durch die Untere Denkmalschutzbehörde konnte die Sanierung des Gebäudes angestoßen werden. In enger Abstimmung und Begleitung durch die Denkmalpflege wurde eine Planung erstellt, die in eine Baugenehmigung vom 14.11.2016 mündete. Seitdem werden die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durchgeführt. Die Außensanierung ist weitgehend abgeschlossen, gegenwärtig befindet sich das Gebäude in der Ausbauphase im Inneren. Das Objekt kann daher aus der Liste gestrichen werden.


11. Oberer Stephansberg 42

 

Der bauliche Zustand des Gebäudes ist unverändert. Äußerlich sind lediglich partielle Feuchteschäden im Putz erkennbar. Augenscheinlich besteht derzeit keine akute Gefahr für fortschreitenden Verfall. Behördliche Maßnahmen sind daher gegenwärtig nicht veranlasst.

 

Im Jahre 2000 wurde ein Sanierungs- und Umbaukonzept von der Denkmalpflege beraten, das jedoch in der Folge vom Eigentümer nicht weiter verfolgt wurde. Anträge liegen nicht vor, Sanierungsabsichten bestehen derzeit nicht. Die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes stehen mit Bauberatung und Denkmalpflege weiterhin zur Unterstützung bereit, soweit Beratungsbedarf für den weiteren Umgang mit dem Gebäude besteht.

 

 

12. Moosstraße 46, ehem. Brauerei Maisel

 

Es handelt sich um den ziegelsichtigen Blankziegelbau des Apparate-, Maisch-, und Kesselhauses mit Schornstein von 1904 und das 1908 baulich ergänzte palastartig wirkende Sudhaus. Gelegentlich finden Kunstausstellungen statt, ansonsten steht das Gebäude seitdem leer.

 

Das Gebäude ist unter „Dach und Fach“ gesichert. Für das gesamte Areal einschließlich des Denkmals ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Vorbereitung. Für das Denkmalgebäude ist dabei eine gemischte Nutzung vorgesehen.

 

 

13. Judenstraße 1, Christuskirche der Ev.-Freikirchlichen Gemeinde

 

Das gesamte Gebäude (Kirchenraum und wegen Brandschutzmängeln geräumte Wohnungen in den Obergeschossen) steht derzeit leer, ist aber unter „Dach- und Fach“ gesichert.

 

Der derzeitige Eigentümer hat mit Bescheid vom 08.04.2019 die denkmalrechtliche Erlaubnis für die Sanierung der Fenster und der Eingangstüre erhalten. Weiterhin wurde am 17.06.2019 ein Vorbescheid auf Nutzungsänderung von Kirche zu Markthalle sowie gastronomische Nutzung im EG und Erweiterung der Wohnung im DG beantragt. Die Prüfung hat ergeben, dass eine positive Verbescheidung des Antrages in seiner vorliegenden Form nicht möglich ist. Mit Schreiben vom 15.10.2019 wurde dem Antragsteller das Prüfungsergebnis mitgeteilt und gleichzeitig Wege aufgezeigt um zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Zwischen dem Redaktionsschluss dieser Vorlage und der Sitzung des Bausenates wird es voraussichtlich zu einem weiteren Beratungsgespräch beim Oberbürgermeister gekommen sein. Insgesamt muss es immer darum gehen, eine denkmalverträgliche Nutzungsidee zu finden, vorzugsweise eine Idee mit geringem Bedarf an technischen Einbauten und an Nebenräumen.

Unabhängig und losgelöst von einer angestrebten Nutzung beabsichtigt der Eigentümer zunächst das statisch-konstruktive Gefüge instandzusetzen. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde am 25.10.2019 die denkmalrechtliche Erlaubnis für den Rückbau neuzeitlicher Einbauten für Untersuchungen an Dachtragwerk und Chor (Schadenskartierung) beantragt.

 

 

14. Buger Hauptstraße 4, Nebengebäude der ehem. Brauerei

 

Das Gebäude ist unter „Dach und Fach“ gesichert. Das Gebäude wird vom Eigentümer regelmäßig gewartet. Derzeit wird das Gebäude als Lager und Abstellraum genutzt. Darüber hinausgehende Sanierungsabsichten sind seitens des Eigentümers gegenwärtig nicht vorgesehen.


15. Siechenstraße 8

 

Für das Objekt Siechenstraße 8 wurde mit Bescheid vom 21.06.2012 die baurechtliche Genehmigung für Umbau und Sanierung des Anwesens erteilt. Aufgrund festgestellter Verstöße gegen den Baubescheid während der Bauausführung folgten diverse Baueinstellungen, Bußgeldverfahren, Nutzungsuntersagungen und Verwaltungsstreitsachen.

 

Das Vordergebäude ist aufgrund einer ausgesprochenen Nutzungsuntersagung wegen statisch-konstruktiver Mängel nach wie vor unbewohnt. Im Jahre 2019 wurde ein neues mit der Denkmalpflege abgestimmtes statisch-konstruktives Konzept für das Vorderhaus vorgelegt. Eine Umsetzung konnte noch nicht erfolgen, da die ursprüngliche Baugenehmigung aus dem Jahre 2012 abgelaufen ist und darüber hinaus auf einem anderen Sanierungskonzept basierte, gegen das der Bauherr zudem massiv verstoßen hat. Dies macht die Neueinreichung eines Bauantrages auf Basis des geänderten statisch-konstruktiven Konzeptes erforderlich, inclusive aller damit verbundenen Nachweise und Bescheinigungen. Dies ist bislang noch nicht geschehen.

 

Erst nach Genehmigung des neu einzureichenden Bauantrages, dessen Umsetzung auf Basis des abgestimmten statisch-konstruktiven Konzeptes mit Vorlage der damit verbundenen und sonst noch ausstehenden Nachweise kann eine Nutzung wieder aufgenommen werden.

 

 

16. Obere Sandstraße 20

 

Für das Anwesen Obere Sandstraße 20 wurde mit Bescheid vom 07.03.2013 die baurechtliche Genehmigung für Umbau und Sanierung des Anwesens erteilt. Zuvor, bereits im Jahre 2012, wurde eine Baueinstellung angeordnet. Von der Baugenehmigung wurde kein Gebrauch gemacht, die Baugenehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen. Seitdem ruhen die Bauarbeiten.

 

Maßnahmen das Gebäude statisch-konstruktiv notzusichern blieben ohne Erfolg. Zusätzlich zum jährlichen Bericht über gefährdete Denkmäler wurde der Bausenat außerdem in den Sitzungen am 20.09.2017 (VO/2017/1067-61), am 07.03.2018 (VO/2018/1509-61) und am 03.07.2019 (VO/2019/2487-61) über die jeweils aktuelle Entwicklung informiert, zudem der Stadtrat in der Vollsitzung am 25.09.2019 (VO/2019/2669-R6). Das Gebäude befindet sich in einem einsturzgefährdeten Zustand. Mit Abbruchgesuch vom 18.04.2019 beantragte der Eigentümer den Abbruch von rückwärtigen Gebäudeteilen mit der Begründung, einem unkontrollierten Einsturz zuvorzukommen, da eine Sicherung der betreffenden Gebäudesubstanz nicht mehr möglich sei. Dem Abbruchgesuch wurde nicht stattgeben.

 

Am 18.06.2019 wurde ein Gutachten der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) zum statisch-konstruktiven Zustand des Gebäudes und zu möglichen Notsicherungsmaßnahmen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Gutachtenerstellung wurde die akute Einsturzgefahr festgestellt, die sofortiges Handeln zur Absicherung der unmittelbaren Gefährdungsbereiche schon im Vorfeld einer eigentlichen Notsicherung erforderte, die sich noch wird anschließen müssen. Zur Sicherung des öffentlichen Bereiches der Oberen Sandstraße wurde das straßenseitige Gebäude durch das Technische Hilfswerk (THW) abgestützt, für das gesamte Anwesen und für die Nutzung der Hoffläche des Nachbaranwesens Obere Sandstraße 18 wurden Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Eine weitere Nutzungsuntersagung wird auch noch für Teile des Hofes des Anwesens Sandbad 2a erforderlich werden. Diese Maßnahmen waren zwingend und unmittelbar erforderlich, um im Falle eines Versagens der labilen Konstruktion insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

 

Das abschließende Gutachten der LGA liegt seit 14.10.2019 der Stadt Bamberg vor. Im Gutachten wird der instabile Gesamtzustand des Gebäudes bestätigt und detailliert für jeden Gebäudeteil erläutert. Weiterhin wird festgestellt, dass eine Sicherung der Gebäude möglich, umsetzbar und zwingend erforderlich ist, sowohl als Voraussetzung einer Sanierung als auch bei einem angedachten Rückbau. Aufgrund der als instabil einzuschätzenden Gesamtsituation ist eine Planung, Prüfung und Umsetzung der Notsicherungsmaßnahmen unverzüglich erforderlich.

 

Zeitgleich steht die Stadt Bamberg in Kaufverhandlungen zum Erwerb des Anwesens Obere Sandstraße 20 bzw. in Gesprächen zur Vermittlung des Objektes an sanierungswillige Dritte.

17. Lagerhausstraße 13/15 (ehem. Getreidespeicher)

 

Das Gebäude wurde erstmals in die Liste sanierungsbedürftiger Einzeldenkmäler aufgenommen.

 

Es handelt sich um den ehemaligen Getreidespeicher eines im Hafen ansässigen Handels- und Dienstleistungskonzerns für Land- und Ernährungswirtschaft. Nach Auskunft der städtischen Wirtschaftsförderung besteht der Wunsch des Eigentümers das Gebäude abzubrechen und hierfür eine entsprechende Abbruchanzeige einzureichen. Bislang wurde seitens des Eigentümers weder Kontakt mit der Bauberatung noch mit der Denkmalpflege gesucht. Eine Abbruchanzeige liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.

 

Der Zugang zum Gebäude für eine Besichtigung wird derzeit nicht gestattet, bzw. es wurde auf einen Termin nach der Einreichung der Abbruchanzeige verwiesen. Insofern kann mangels Ortseinsicht keine Aussage zur gegenwärtigen Nutzung oder zum Bauzustand gemacht werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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