Beschlussvorlage - VO/2019/2881-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage Bamberg, Schlagfeldweg 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.12.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten, einer Doppelgarage und 3 Stellplätzen geplant. Das Wohnhaus soll ein Flachdach erhalten.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 10,40 m Länge: 14,86 m 6, 37 m
Antragseingang: 27.06.2019
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Es liegt ein einfacher Bebauungsplan vor.
Das Vorhaben stellt eines von insgesamt drei Einzelvorhaben dar. Es gab zu diesen Vorhaben detaillierte Vorabstimmungen in denen für die drei Einzelvorhaben ein genehmigungsfähiger Rahmen erarbeitet wurde.
Im Sinne des „Einfügegebots“ stellt dieses Vorhaben eine aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht maßvolle Größe dar und kann abschließend aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 5 anrechenbar: / nachzuweisen: 5
Nachweis auf Baugrundstück: 5
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 9 anrechenbar: / nachzuweisen: 9
Nachweis auf Baugrundstück: 9
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: