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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2892-STWB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Empfehlungen der Bürgerversammlung vom 26.09.2019:

 

Im Rahmen der Bürgerversammlung am 26.09.2019 wurden zwei Anträge zur grundlegenden Planung des Trinkwasserhochbehälters im Bereich Rothof gestellt. Die beiden Anträge wurden von der Bürgerversammlung jeweils mehrheitlich beschlossen. Die Anträge lauten im Wesentlichen wie folgt:

 

  1. Antrag von Herrn Bernhard Schmidt
    auf Prüfung eines anderen/alternativen Standortes für den geplanten Wasserhochbehälter.

 

  1. Antrag von Herrn Dr. Klaus Müller
    auf Erhaltung des Platzes am Alten Rothof mit der Linde und Nicht-Errichtung des geplanten Wasserspeichers auf dem daneben liegenden Feld. Stattdessen sollen die beiden vorhandenen Wasserspeicher vergrößert und nach den technischen Erfordernissen aufgerüstet werden.
    Weiterhin soll das bestehende Landschaftsschutzgebiet bis zum westlich gelegenen Waldrand ausgedehnt werden.

 

Die Anträge liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei.

 

Beide Anträge sind als Empfehlungen der Bürgerversammlung gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) innerhalb einer Frist von drei Monaten im Stadtrat bzw. dem zuständigen Senat der Stadt Bamberg zu behandeln. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Behandlungs- oder Abstimmungsergebnis besteht nicht. Der Stadtrat bzw. der Senat muss sich aber mit dem Anliegen inhaltlich auseinandersetzen und befassen.

 

 

 

2. Sachstand zur Entwicklung des geplanten Hochbehälters:

 

2.1 Erforderlichkeit eines Neubaus:

 

Die Stadtwerke Bamberg befassen sich seit 2010 im Rahmen des Projektes „Wasser 2025“ mit verschiedenen Maßnahmen zur Zukunftssicherung der Trinkwasserqualität und –versorgung für die Bamberger Bürgerinnen und Bürger. Viele Einzelmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren umgesetzt, u.a. Umbau und Neubau des Stadtwald-Wasserwerks, Neubau des Hochbehälters West an der Altenburger Straße, Rückbau der Hochbehälter Jakobsberg, Stephansberg und Remeis, Neubau der Pumpwerke Jakobsberg und Münchner Ring, sowie der Verbindungsleitung Sutte – Michaelsberg, die sich derzeit noch im Bau befindet.

 

Letztes Teilprojekt im Rahmen von „Wasser 2025“ ist ein gemeinsamer Neubau als Ersatz für die beiden Hochbehälter Wildensorg (Baujahr 1964, 200 m³) und Remeis (Baujahr 1956, 210 m³).

Beide Behälter sind in die Jahre gekommen und spiegeln derzeit nicht mehr den Stand der Technik wieder. Die Trinkwasserqualität kann nur mit zusätzlichen Aufwendungen und anstehenden Renovierungen auf hohem Standard gehalten werden. Die heute vorzuhaltenden Löschwassermengen können von diesen beiden Behältern nicht mehr zusätzlich zum Trinkwasservorrat gespeichert werden. Der in der oberen Wildensorger Hauptstraße mit dem alten Hochbehälter Wildensorg erreichbare Wasserdruck ist für die normgerechte Versorgung nicht ausreichend.

 

Zudem würde ein gemeinsamer Behälter eine Einsparung von Betriebsmitteln und somit Unterhaltskosten für die Bamberger Trinkwasserkunden bedeuten. Der Neubau ist daher auch ein Gebot der Wirtschaftlichkeit.

 

2.2          Standort für einen neuen Hochbehälter:

 

Im Sommer 2018 haben die Stadtwerke Bamberg daher mit den Planungen für einen gemeinsamen Hochbehälter „Rothof-Wildensorg“ begonnen und diesen nach einer Standortanalyse zuerst am hydraulisch besten und somit höchsten Punkt der Hochebene Rothof platziert.

 

Nach der Medienberichterstattung im November 2018 wurde verschiedentlich Kritik am Standort nahe der Linde geäußert. In der Sitzung des Naturschutzbeirates am 29.01.2019 wurde dieser Standort wie folgt abgehlehnt:

 

„Der Naturschutzbeirat lehnt den vorgeschlagenen Standort für den Hochbehälter Rothof mit Einfriedung im Landschaftsschutzgebiet Altenburg-Rothof ab.

Begründung: Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in exponierter Lage und Nähe zum Naturdenkmal Linde.

Der Naturschutzbeirat empfiehlt stattdessen einen Standort im Bereich des Scheitelpunktes des Kunigundenweges, zwischen dem alten Hochbehälter und dem Sendemast.“

 

Im Anschluss wurde durch die Stadtwerke Bamberg ein alternativer Standort gesucht und auf einer Fläche, 120m westlich der Linde, gefunden. Dieser Standort wurde in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 12.02.2019 diskutiert. Der Naturschutzbeirat stimmte dem Standort 120 m westlich der Linde unter folgenden Auflagen zu:

 

„1. Pultdach mit Dachbegrünung

2. Umzäunung so nah wie möglich am Gebäude

3. Mehrschichtige Gehölzbepflanzung mittels Baum überstandener, frei wachsender Hecke

4. Holzverkleidete, naturbelasse Gebäudefassade

5. Der Zufahrtsweg muss mit wassergebundener Decke (ohne Kalkgestein, vorzugsweise

    Basalt) über den Acker erstellt werden und

6. Die sukzessive Umwandlung des Ackers in eine Blühwiese wird gewünscht.“


2.3 Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Errichtet werden sollen ein neuer Trinkwasserhochbehälter im Bereich des Alten Rothofes zur Trinkwasserversorgung sowie insbesondere auch der Löschwasserversorgung von Wildensorg sowie die entsprechenden Anbindungsleitungen. Daneben soll das Pumpwerk Jakobsberg entlastet werden.

Der neue Hochbehälter Rothof-Wildensorg wird ca. 250 m südlich des bestehenden errichtet. Das Grundstück ist mit einer Wiesenfläche bewachsen und seitlich mit Bäumen und Sträuchern eingefasst. Das Grundstück ist über einen befestigten Schotterweg zugänglich, der auf dem Grundstück auf einer Länge von ca. 100 m weitergeführt wird. 

Der neue Hochbehälter wird in Stahlbeton als zweikammeriger Wasserspeicher und einem Bediengebäude errichtet und im Wesentlichen mit Erdreich bedeckt. Ziel ist die Einbindung in die umgebende Landschaft. An der Fassade des Bediengebäudes ist eine hinterlüftete Wärmedämmung mit Verkleidung aus Holz (vorzugsweise witterungsbeständiger Lärche) vorgesehen. Das Bediengebäude erhält ein Pultdach mit extensiver Begrünung. Der Hochbehälter wird allseitig mit einem 1,80 m hohen Stabgitterzaun eingefasst

 

Am 3.7.2019 fand eine Ortsbegehung des Bau- und Werksenates statt. Vor Ort wurde die Dimension des Wasserbehälters durch ein Lattengerüst in realer Ausdehnung simuliert. Diese Inaugenscheinnahme ergab, dass der Behälter bei der Annäherung von der St.-Getreu-Straße her erst sehr spät in das Blickfeld tritt und einen erheblichen Abstand zu der Linde einhält.

 

In der anschließenden Sitzung des Bau- und Werksenates (VO/2019/2429-62) wurde über die Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes - Nr.: 16 D sowie über die Zulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich gemäß § 35 BauGB entschieden.

 

Im Ergebnis wurde das Vorhaben als planungsrechtlich zulässig beurteilt, da es sich um ein Vorhaben handelt, welches den öffentlichen Belangen (Wasserversorgung) dient. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Biotopausgleichs- bzw. Biotopersatzfläche) i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Im Flächennutzungsplan ist eine Allgemeine Grünfläche dargestellt. Nachrichtlich übernommen ist ein Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche ist ferner als Biotopausgleichs- bzw. Biotopersatzfläche dargestellt. Der Eingriff in eine festgesetzte Ausgleichs-/Ersatzfläche ist möglich, weil der einfache Bebauungsplan diese Art der Nutzung auf Vorrat festsetzt, ohne dass die Fläche tatsächlich als konkrete Ausgleichsfläche für konkrete Eingriffe an anderer Stelle im Stadtgebiet herangezogen worden ist.

Das Vorhaben ist auch im Außenbereich nach § 35 BauGB zulässig: Es beeinträchtigt keine öffentlichen Belange. Aufgrund seiner Privilegierung und Versorgungsfunktion zu öffentlichen Zwecken ist das Vorhaben im Außenbereich zulässig.

 

 

2.4 Naturschutzrechtliche Beurteilung:

 

Die Untere Naturschutzbehörde wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme zu dem Bauantrag abgegeben. Danach kann naturschutzrechtlich, aufgrund des Antrags der Stadtwerke vom 18.03.2019, eine Befreiung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Altenburg-Rothof“ für den Bau des Hochbehälters und die Verlegung der Leitungen für die Errichtung eines Hochbehälters mitsamt Infrastruktur und Leitungen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Altenburg-Rothof erteilt werden. Der landschaftspflegerische Begleitplan vom 18.03.2019 wurde mit den Bauantragsunterlagen eingereicht.

 

Für die naturschutzrechtliche Beurteilung maßgeblich war, dass der Hochbehälter durch seine äußere Gestaltung so gut wie möglich in das Landschaftsbild durch Ausgleichsmaßnahmen integriert wird. Die Leitungen werden im FFH-Gebiet mittels Spülbohrverfahren verlegt, ansonsten im offenen Grabenverfahren und dabei soweit wie möglich an Wegen und Straßen entlang.

 

Die Erteilung einer Befreiung von dem Verbot des § 2 der LSG-Verordnung war möglich, da überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls die Befreiung erfordern. Die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und Löschwasser ist ein solches öffentliches Wohl.

Die Notwendigkeit des Neubaus eines Hochbehälters am Standort Hochplateau Rothof wurde dabei durch die Stadtwerke in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 12.02.2019 eingehend erläutert. Im Ergebnis würde die Ablehnung der Errichtung des Hochbehälters mitsamt Leitungen daher zu einer nicht beabsichtigten Härte führen, weil den Stadtwerken keine realisierbaren alternativen Standorte zur Verfügung stehen.

 

Für die geplante Baustellenzufahrt über den Carl-Schmolz-Weg kann dagegen keine Befreiung erteilt werden, da alternative Umfahrungen durch den Michaelsberger Wald möglich und aus Sicht des Naturschutzes auch akzeptabel sind. Hierzu sind erneut Verhandlungen mit dem Staatsforst aufzunehmen.

 

Für die Verlegung der Leitungen im Bereich von gesetzlich geschützten Biotopen kann eine Ausnahme nach Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG von den Verboten nach § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG für die Leitungsverlegung erteilt werden, da die Maßnahme aus Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses (ausreichende Trinkwasserversorgung) notwendig ist. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Leitungsverlegung entfällt, da die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung der Firma Baurconsult als Ergebnis keine Beeinträchtigung des Schutzgebietssystems Natura 2000 feststellt. Die Verlegung der Leitungen ist daher mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich.

 

Die erneute Behandlung in einer Sitzung des Naturschutzbeirates ist nicht notwendig, da der Standort und die Verlegung der Leitungen bereits in der Sitzung vom 12.02.2019 einstimmig vom Naturschutzbeirat befürwortet wurden. Der Beschluss des Beirates dient als Empfehlung zur Erleichterung der Entscheidungsfindung der Unteren Naturschutzbehörde.

 

2.5 Behandlung im Bau- und Werksenat:

 

Der Bau- und Werksenat hat am 03.07.2019 mehrheitlich der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, im Zuge des weiteren Genehmigungsverfahrens die landschaftliche Einpassung hinsichtlich der Zufahrt und der Modellierung der Überdeckung weiter zu verbessern.

 

2.6 Weiterentwicklung der Planung:

 

In Folge des Beschlusses des Bau- und Werksenates vom 03.07.2019 wurden die Planungen durch die Stadtwerke dahingehend überarbeitet, dass das Bauwerk um weitere 47 cm tiefer gesetzt werden kann.

Des Weiteren wurde die landschaftliche Einbindung weiter ausgestaltet.

 

Der weiterentwickelte Entwurf liegt als weitere Anlagen bei.

 

 

3. Fazit und weitere Vorgehensweise:

 

Insgesamt ist nach Auffassung der Verwaltung die Situation des neuen Hochbehälters am Rothof von den Stadtwerken Bamberg sorgfältig geprüft und abgewogen worden. Aus den zwei zu versorgenden Zonen „Wildensorg“ und „obere St.-Getreu-Straße“ ist die Lage auf dem Hochpunkt der Anhöhe des Rothof aus hydraulischen Gründen zwingend notwendig. Zur bisherigen Versorgung der beiden Gebiete existieren dort zwei alte Behälter: HB Rothof, Baujahr 1956 mit 210 m³ auf 380 mNN für die „obere St.-Getreu-Straße“ und HB Wildensorg, Baujahr 1964 mit 200 m³ auf 360 mNN für „Wildensorg“.

 

Der Ersatzbau als gemeinsamer, größerer Neubau für beide Wasserbehälter ist Teil des Projektes „Wasser 2025“ der Stadtwerke Bamberg zur Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wasserversorgung in Bamberg. Der Behälter wird zur Sicherung der Versorgung der Bewohner in den beiden Gebieten mit Trinkwasser in höchster Qualität zwingend benötigt. Die Absicherung der vorgeschriebenen Löschwassermengen in Wildensorg und der oberen St.-Getreu-Straße bei gleichzeitiger Trinkwasservorhaltung und –versorgung machen die Größenordnung von 1.000 m³ notwendig. Ohne diesen gesicherten Löschwasservorrat sind in den genannten Gebieten keine Genehmigungen von Neubauten, sowie Um- und Anbauten mehr möglich.

 

Weiterhin bedeutet die Anhebung des Wasserspiegels von 360 m (HB Wildensorg) auf 384 m (neuer HB Rothof) eine Verbesserung des Wasserdruckes für die Anwohner im Bereich der oberen Wildensorger Hauptstraße.

 

Im Rahmen der Gesamtprojektierung wurden folgende Varianten / Standorte für die Errichtung eines neuen Behälters geprüft:

 

A)    Sanierung bzw. Erweiterung des Bestands

B)     ein Standort in der Nähe des Sendemasts

C)     der geplante Standort am Rothof (120m westlich der Linde)

 

Fachlich sind diese Varianten wie folgt zu bewerten:

 

a) Eine Sanierung bzw. Erweiterung des Bestands ist nicht möglich, da die beiden Behälter jeweils für sich nur in eine Zone wirken und sie schon jetzt für die Trink- und Löschwasserbedarfe zu klein sind. Alleine der Löschwasservorrat für jede Zone nach DVGW Arbeitsblatt W 405 beträgt mindestens 192 m³, die aktuellen Behälter haben nur 200 bzw. 210 m³. Weiterhin können neue, größere Behälter nicht an den Standorten der alten Behälter errichtet werden, da sonst für die Bauzeit kein Trinkwasser zur Verfügung steht. Eine Errichtung der neuen Behälter ist nur „neben“ den alten Behältern mit entsprechenden Baufällungen und Rodungen der jeweiligen Flächen möglich. Zwei neue Behälter mit jeweils ca. 600 m³ hätten zusammen einen größeren Flächenverbrauch und eine größere Wasservorratsmenge als der geplante gemeinsame Behälter.

Die bisherige Leitungstrasse nach Wildensorg, zwischen dem HB Wildensorg und dem Friedhof führt durch den Michaelsberger Wald und ist nur als Wanderweg erkennbar. Hier sind für eine Leitungssanierung ebenso Baumfällungen und eine Freimachung der Trasse notwendig.

 

b) Ein Standort in der Nähe des Sendemastes scheidet ebenfalls aus, da sich dieser Standort schon nicht mehr auf der maximalen Geländeerhebung von 384 m befindet. Die Leitung nach Wildensorg tritt in 3 m Tiefe aus dem Behälter aus und muss mit einem Mindestgefälle Richtung Wildensorg und damit in einer Tiefe von bis zu 8 m unter dieser Geländeerhebung durchgeführt werden. Die Leitung ist in dieser Tiefenlage bei einer Störung / Rohrbruch nicht schnell zugänglich, da die gewöhnlichen Baumaschinen für diese Tiefen nicht ausgelegt sind.

              Weiterhin weist die Baugrunduntersuchung auf einen felsigen Untergrund ab ca. 3 m Tiefe hin und empfiehlt daher die Leitungsverlegung oberhalb des Felshorizonts. Eine Leitungsverlegung im massiven Sandgestein sollte vermieden werden.

Theoretisch möglich wäre daher an diesem Standort lediglich die Höherlegung des Hochbehälters und abgehender Leitungen um die Tiefenlage von 8 m zu umgehen. Die Anhebung würde dabei ca. 5 m betragen und eine nicht unerhebliche Anschüttung des Geländes bedeuten. Der Hochbehälter müsst also praktisch auf einem angeschütteten Hügel errichtet werden. Die Leitungslage quer über den Acker in Richtung Wildensorg müsste zusätzlich überschüttet werden, um eine Frostfreihaltung zu gewährleisten. Dies Variante würde daher im Ergebnis einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild mit großen zu bewegenden Erdmassen bedeuten und kann daher nicht realistisch verfolgt werden.

 

c)  Im Ergebnis verbleibt daher nur der der geplante Standort auf dem Acker, 120 m westlich von Linde und Kirschallee:

  • Es sind dort keine Baumfällungen oder Rodungen notwendig, die Leitungslagen können ohne großartigen Tiefbau in beide Richtungen, Wildensorg und St.-Getreu-Straße geführt werden.
  • Landschaftlich ist der Behälter durch den 120 m nach Westen versetzten Standort aus der Sichtachse der Kirschallee mit Linde herausgerückt.
  • Der Hochbehälter wird in einen natürlich anmutenden Hügel mit ca. 3,5 m Höhe integriert, welcher zusätzlich mit einer baumüberstandenen Hecke umgeben wird, so dass der Behälter insgesamt in einem Wäldchen verschwinden wird.
  • Der Acker zwischen Zufahrt und Linde wird in eine Blühwiese umgewandelt.

 

Eine Bewertung der Kriterien Versorgungssicherheit, Eingriffe in das Landschaftsbild, Baumfällungen, Ausgleichsflächen, Flächenbedarf für Baumaßnahmen, Baustellenverkehr, Bauzeit und zuletzt auch der Kosten, ergibt daher einen deutlichen Vorteil für den aktuellen Standort des HB Rothof.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte daher an diesem Standort weiterhin festgehalten und nicht den Empfehlungen aus der Bürgerversammlung entsprochen werden.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird  Kenntnis genommen.

 

  1. Die beiden Empfehlungen aus der Bürgerversammlung vom 26. September 2019, zum Standort eines geplanten Trinkwasserhochbehälters im Bereich Rothof, sind gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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