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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2896-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschloss am 12.03.2008 die Generalsanierung der Wohnanlage „Hüttenfeldstraße 2 – 6“ und „Am Hochgericht 1 - 5“ der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung, um langfristig die Vermietbarkeit der Wohnungen zu erhalten. Durch diese Maßnahmen konnte nachhaltig die Erfüllung des Stiftungszwecks der Wohnungsfürsorge für Familien gewähr­leistet werden. Die Baumaßnahmen sind bis auf die Neugestaltung der Außenanlage abgeschlossen. Die Verwaltung der Wohnungen obliegt der Stadtbau GmbH. Der Planungsbereich „Am Hochgericht/ Hüttenfeldstraße“ liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Gereuth/Hochgericht“, welches im Städte­bauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gefördert wird.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.06.2010 wurde festgelegt, dass bei einer Gesamtprojektsumme von 3,65 Mio. € eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,35 Mio. € und eine Rücklagenentnahme in Höhe von 0,3 Mio. € vorgenommen werden sollte. Da sich die Stadt Bamberg ursprünglich im Rahmen des Sanierungsgebietes zu einer Beteiligung über die Städtebauförderung in Höhe von 600.000 € bereit­erklärt hatte, diese aber aus verschiedenen Gründen nicht zum Tragen kam, wurde entschieden, dass die Stiftung über einen Zeitraum von 12 Jahren je 50.000 € ratierlich ausgezahlt bekommt.

 

Zwischenzeitlich wurden auch die Anwesen „Am Hochgericht 30 und 32“, die denkmalgeschützte Reihenhauszeile „Am Hochgericht 2-28“ sowie die Häuser der „Erlichstraße 75, 77 und 79“ mit einem Kostenaufwand von ca. 2,5 Mio. € saniert. Analog zur damaligen Vorgehensweise würde der Stiftung aus der Städtebauförderung eine finanzielle Zuwendung seitens der Stadt Bamberg in Höhe von 500.000 € zustehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Betrag beginnend ab dem Jahr 2023 in jährlichen Raten zu je 50.000 € an die Stiftung auszuzahlen. Zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts käme es dabei nicht.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Finanzsenat stimmt der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 500.000 € an die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung, zahlbar in jährlichen Raten von je 50.000 € in der Zeit von 2023 bis 2032, zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Sachkosten: in den Jahren 2023-2032 jährliche Raten von je 50.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Mit dem Beschlussvorschlag besteht Einverständnis.

 

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