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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0950-61

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Beratungsfolge

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- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.             Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 24.11.2009 lag das Bebauungsplan-Konzept Nr. 62 P in der Fassung vom 24.11.2009 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 18.01. bis 08.02.2010 öffentlich aus und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

Zum Bebauungsplan-Konzept gingen nachfolgend aufgeführte Anregungen ein, die zu einer geringfügigen Änderung der Planung geführt haben.

 

2.  Änderung und Ergänzung des BebauungsplanKonzeptes

 

Der südliche Grundstücksteil, auf dem die Errichtung eines Altenwohnheimes  (als Anbau direkt an das südlich bestehende Gebäude) geplant ist, wurde bereits verkauft mit der Option, dass eine private rückwärtige Zufahrt – begehbar  für die Öffentlichkeit – von der Lobenhofferstraße entlang der (neuen) Grundstücksgrenze (verlaufend auf dem nördlichen Grundstücksteil) bis zum vorhandenen Geh- und Radweg zur Buger Straße für das Altenwohnheim errichtet werden kann. Die Unterhaltslast dafür liegt gemäß Vertrag beim Eigentümer.

 

Im Bebauungsplanentwurf wurde dementsprechend ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (Gehrecht für die Öffentlichkeit, Fahrrecht für die Anlieger, Leitungsrecht für die Versorgungsträger) ergänzt (s. 3.2.2. Anregung des Amtes für Wirtschaft). Weiterhin wurden gemäß Planung des Eigentümers auf dem südlichen Grundstück im rückwärtigen östlichen Bereich 2 oberirdische Stellplätze für Besucher (zusätzlich zu den geplanten Stellplätzen in der Tiefgarage) vorgesehen.

 

3.  Behandlung der Anregungen

 

Es gingen folgende Zuschriften ein:

 

3.1              Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Zuschriften ein.

 

3.2              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

3.2.1              Amt für Wirtschaft (80) - Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 26.01.2010

 

3.2.2              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz

(Immissionsschutz) - Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 02.02.2010 und 12.04.2010

 

3.2.3              Bayer. Landesamt für Denkmalpflege,

Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

mit Schreiben vom 10.02.2010

 

3.2.4              FB 6A/Abteilung Erschließung – Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 09.02.2010

 

3.2.5              Entsorgungs- und Baubetrieb – Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 09.02.2010

 

3.2.6              Stadtwerke Bamberg, Margaretendamm 28,

  96052 Bamberg mit Schreiben vom 01.02.2010

 

3.2.7              Regierung von Oberfranken, PF 110165,

  95420 Bayreuth, Ihr Zeichen: 24-8291k, Frau Mahkorn

  mit Schreiben vom 28.01.2010

 

3.2.8    EON Bayern, Hallstadter Straße 119,

96052 Bamberg mit Schreiben vom 18.01.2010

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.       Der Stadtentwicklungssenat nimmt zur Kenntnis, dass keine Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB eingegangen sind.

3.       Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

4.       Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62 P vom 12.05.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 12.05.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5.       Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62 P vom 12.05.2010 sowie zum Entwurf der Begründung vom 12.05.2010 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Bamberg,

Baureferat

 

 

 

 

Hans Zistl-Schlingmann              Stadtplanungsamt …………………………..

Baureferent                                                        Harald Lang

 

 

 

 

                                                        …………………………..

                                                        Marie-Luise Krause

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