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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2921-5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Die Idee eines Sozialpasses wurde bereits unter verschiedenen Begrifflichkeiten wie Sozialticket, Sozialpass, Bamberg-Pass oder auch Kultur-Sozialticket seit 2011 immer wieder thematisiert. Zuletzt wurden am 14.03.2019 und am 10.05.2019 Anträge von Herrn Stadtrat Schwimmbeck gestellt. Diese wurden am 28.11.2019 im Familien- und Integrationssenat behandelt. Dieser Sitzungsvortrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 23.10.2019 (Anlage 2) beantragten die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg und Herr Stadtrat Schwimmbeck die Einführung eines "Bamberg-Teilhabe-Passes". Ziel eines Bamberg-Teilhabe-Passes (oder auch Sozialticket bzw. Sozialpasses) ist es, ein Angebot für bedürftige Bamberger Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung zu stellen und Zugänge zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern.

 

In Ergänzung zu den bisherigen Senatsbehandlungen, zuletzt im Familien-und Integrationssenat am 28.10.2019, wird der gemeinsame Antrag vom 23.10.2019 wie folgt beantwortet:

 

Zu 1 und 2:

 

Die Einführung eines Bamberg-Passes zur Nutzung städtischer Einrichtungen (Ermäßigung 50 %) würde die budgetierten Einrichtungen enorm belasten. Es müssten hier Kompensationsleistungen für das Referat für Bildung, Kultur und Sport geleistet werden. Die erforderlichen Kompensationsleistungen wurden im Sitzungsvortrag am 28.11.2019 aufgeführt. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass alle Leistungsempfänger bzw. Leistungsempfängerinnen die Angebote in Anspruch nehmen würden, jedoch müssten auch bei einer geringeren Inanspruchnahme zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

Zu 3:

 

Des Weiteren sollen laut Antrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kostenlos die Einrichtungen nutzen können. Dies würde zusätzliche Kompensationsleistung für städtischen Einrichtungen und die Stadtwerke Bamberg GmbH nach sich ziehen. Alleine bei den SGB II Empfängern und Empfängerinnen würde es sich um 930 Personen unter 18 Jahre handeln, die alle Einrichtungen frei nutzen könnten.

 

Zu 4:

 

Laut Antrag sollen die Bezieher von Unterstützungsleistungen wie AlG II, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder im Alter, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und BAföG unter die Anspruchsberechtigten fallen. Im beigefügten Sitzungsvortrag des Familien - und Integrationssenates vom 28.11.2019 wurde aufgeführt, welche Kosten entstehen könnten. Zusätzlich würden die Bezieher von BAföG-Leistungen hinzukommen, die die Kompensationszahlungen noch einmal erhöhen würden.

 

Zu 5:

 

Die Forderung, einen einheitlich verwendbaren Pass zu schaffen, ist grundsätzlich ein positiver Ansatz. Jedoch sprechen die erhöhten Kosten und die nicht vorhanden Haushaltsmittel gegen einen einheitlichen Pass. Darüber hinaus existieren bereits Ermäßigungen für städtische Einrichtungen, die als sehr positiv zu werten sind. Alleine beim ETA-Hoffmann-Theater kann der 3. Rang für 5 € erstanden werden. Bei der Stadtbücherei kann ein Erwachsener bereits für 12 € im Jahr einen Leseausweis erhalten.

 

Zu 6 und 8:

 

Für die Bearbeitung  und Ausstellung des Bamberg-Teilhabe-Passes (Sozialpass, Sozialticket) würden zusätzlich Personalkosten entstehen: Erforderlich würde die Schaffung einer zusätzlichen Stelle in EG 5 mit 15 Wochenstunden. Hierfür würden jährlich Personalkosten in Höhe von derzeit rund 16.600 € anfallen. Die im Antrag genannten 15.000 € würden daher nicht einmal den zusätzlich anfallenden Personalaufwand decken.

 

 

Zusammenfassung:

 

Wie bereits im Sitzungsvortrag des Familien- und Integrationssenates am 28.11.2019 dargelegt, kann die Finanzierung aus dem Budget des Sozialreferates inclusive Ausgleichsleistungen an die budgetierten Ämter bzw. den Stadtwerken nicht geleistet werden. Auch die beantragten 15.000 € würden nicht ausreichen. Die Prioritäten des Sozialreferates liegen derzeit vor allem bei der Kinderbetreuung, Quartierskonzept und dem seniorenpolitischem Gesamtkonzept, so dass der Bamberg-Teilhabe-Pass (oder auch Sozialticket bzw. Sozialpasses) nicht die höchste Priorität einnimmt. Hinzu kommt, dass bei städtischen Einrichtungen bereits sehr gute Angebote existieren.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Veraltung Kenntnis.

 

2. Der gemeinsame Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg und von Herrn Stadtrat Schwimmbeck vom 23.10.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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