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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2924-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 23.10.2019 beantragen Herr Stadtrat Schwimmbeck und die Fraktion Grünes Bamberg die Einführung eines ÖPNV-Bamberg-Passes. Dabei werden drei alternative Varianten eines solchen Bamberg-Passes genannt, aus denen die Berechtigten wählen können sollen:

 

a) ÖPNV-Einkaufspass (mit Ausschlusszeiten von 06.00 bis 09.00 Uhr) für 15

b) ÖPNV-Monatspass (ohne Ausschlusszeiten) für 25

c) ÖPNV-Einzelpass zu 50% der regulären Kosten

 

Der Bezug der oben genannten Möglichkeiten soll möglich sein für Personen, die

 

• Empfänger von ALG II

• Empfänger der Grundsicherung

• Empfänger von Sozialhilfe

• Empfänger von Asylbewerberleistungen oder

• Empfänger von Wohngeld sind.

 

Da die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH (STVP) die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen einer solchen Regelung am besten beurteilen kann, hat die Verwaltung die STVP um Stellungnahme gebeten. Diese wird im Folgenden wiedergegeben:

 

Nach dem derzeitigen Stand handelt es sich um einen Personenkreis von ca. 6.200 Menschen, die unter die vorgenannten Leistungen fallen.

 

Für die einzelnen Varianten wurde eine Berechnung über die aus der vorgeschlagenen Rabattierung anfallenden jährlichen Kosten vorgenommen. Hinsichtlich der Nutzerquote, also des Anteils der Berechtigten, die den Bamberg-Pass tatsächlich in Anspruch nehmen, wurden zwei Szenarien unterstellt: Zum einen eine Nutzerquote von 25 % und zum anderen eine Nutzerquote von 50 %. Zur Vereinfachung wurde jeweils davon ausgegangen, dass alle Nutzer die gleiche Variante in Anspruch nehmen.

 

 

 

 

Zu a) ÖPNV-Einkaufspass (mit Ausschlusszeiten von 06.00 bis 09.00 Uhr) für 15

 

Als Fahrschein wurde die Bamberger Einkaufskarte angesetzt, deren monatlicher Preis im 12-Monats-Abonnement bei 20,90 € liegt (Preisstand 2020).

 

Personenzahl

6.200

6.200

Angenommene Nutzerquote in %

50

25

Voraussichtliche Nutzerzahl

3.100

1.550

Ticket

Bamberger Einkaufskarte

Bamberger Einkaufskarte

Ticketpreis/Monat im 12-Monats-Abo in  €

20,90

20,90

Vorgeschlagener Preis in  €

15,00

15,00

Rabattierung in %

28,23

28,23

Kosten/Jahr in €

219.480

109.740

 

Demnach würden bei einer Nutzerquote von 50 % jährliche Kosten in Höhe von 219.480.- € und bei einer Nutzerquote von 25 % jährliche Kosten in Höhe von 109.740.- € entstehen.

 

Zu b) ÖPNV-Monatspass (ohne Ausschlusszeiten) für 25.-€

 

Als Fahrschein  wurde ein Jahres-Abonnement angesetzt, dessen monatlicher Preis im 12-Monats-Abonnement bei 34,50 € liegt (Preisstand 2020).

 

Personenzahl

6.200

6.200

Nutzerquote in %

50

25

Voraussichtliche Nutzerzahl

3.100

1.550

Ticket

Jahres-Abo

Jahres-Abo

Ticketpreis/Monat im 12-Monats-Abo in  €

34,50

34,50

Vorgeschlagener Preis in  €

25,00

25,00

Rabattierung in %

27,54

27,54

Kosten/Jahr in €

353.400

176.700

 

Demnach würden bei einer Nutzerquote von 50 % jährliche Kosten in Höhe von 353.400.- € und bei einer Nutzerquote von 25 % jährliche Kosten in Höhe von 176.700.- € entstehen.

 

Zu c) ÖPNV-Einzelpass zu 50 % der regulären Kosten

 

Als Fahrschein wurde ein Einzelfahrschein unterstellt, der im Monat 10-mal (z. B. für 5 Hin- und 5 Rückfahrten) genutzt wird. Der Preis je Einzelfahrschein beläuft sich auf 2 € (Preisstand 2020).

 

Personenzahl

6.200

6.200

Nutzerquote in %

50

25

Voraussichtliche Nutzerzahl

3.100

1.550

Ticket

Einzelfahrschein

Einzelfahrschein

Ticketpreis in €

2,00

2,00

Vorgeschlagener Preis in  €

1,00

1,00

Annahme: Anzahl Fahrten/Monat

10

10

Kosten/Monat in €

10,00

10,00

Rabattierung in %

50,00

50,00

Kosten/Jahr in €

372.000

186.000

 

Demnach würden bei einer Nutzerquote von 50 % jährliche Kosten in Höhe von 372.000.- € und bei einer Nutzerquote von 25 % jährliche Kosten in Höhe von 186.000.- € entstehen.“

 

Zur organisatorischen Umsetzung eines Bamberg-Passes kämen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht:

1.) Einführung neuer Tarife, oder

2.) Ticketverkauf im Rahmen des bestehenden Tarifsystems und anschließender Kostenersatz.

 

Zu 1.) Einführung neuer Tarife:

Da die STVP als Verkehrsunternehmen ausschließlich die im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) von der Regierung von Mittelfranken genehmigten Beförderungstarife zur Anwendung bringen darf, müsste eine neue Tarifstelle im VGN beantragt werden, die dann nicht nur für die STVP, sondern für alle Verkehrsunternehmen, die im Stadtgebiet von Bamberg fahren, gültig wäre. Also müssten die Tarife anteilig für die Fahrt durch das Stadtgebiet auch Kunden von anderen Verkehrsunternehmen (z.B. DB Regio) angeboten werden. Die Einrichtung einer solchen Tarifstelle muss vom VGN in ihren Auswirkungen auf den Gesamtverbund geprüft und – bei einem positiven Ergebnis der Prüfung – in der Gesellschafterversammlung des VGN einstimmig beschlossen werden. Eine Einführung solcher Tarife in 2020 kommt daher schon allein aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht.

 

Zu 2.) Ticketverkauf im Rahmen des bestehenden Tarifsystems:

Alternativ könnte der Verkauf der Tickets in den bestehenden Tarifen erfolgen. Die Bezugsberechtigten würden dann einen entsprechenden Rabatt erhalten. Zu klären wäre, wie eine solche Rabattierung praktisch funktioniert. Entweder die Bezugsberechtigten weisen mit einer Bescheinigung der Stadt Bamberg ihre Berechtigung beim Kauf nach und erhalten einen entsprechenden Nachlass. Die Preisdifferenz würde von der STVP an die Stadt Bamberg verrechnet. Oder die Berechtigten kaufen die Fahrkarten zum vollen Preis und erhalten auf Antrag von der Stadt Bamberg eine Auszahlung des Differenzbetrages. Bei beiden Varianten entstünde zusätzlich zu den dargestellten Kosten ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand.

 

In jedem Fall müssten die mit der Einführung eines Sozialtarifs anfallenden Kosten von der Stadt Bamberg aus dem städtischen Haushalt getragen werden.“

 

Soweit die Stellungnahme der STVP.

 

Zusammenfassend ergäben sich aus der Einführung eines Bamberg-Passes - in Abhängigkeit von der gewählten Variante - für den städtischen Haushalt jährliche Kosten in folgender Höhe:

 

Nutzerquote:

50%

25%

Variante a)

219.480 €

109.740

Variante b)

353.400 €

176.700

Variante c)

372.000 €

186.000

 

Da unklar ist, welche Variante in welchem Maße tatsächlich in Anspruch genommen wird, können die tatsächlichen Kosten derzeit nur abgeschätzt werden: Unter den o.g. Voraussetzungen würden diese mindestens 109.740 Euro und höchstens 372.000 Euro pro Jahr betragen. Die schwer abzuschätzenden Mindereinnahmen aus der kostenlosen Beförderung von bezugsberechtigten Minderjährigen (Punkt 2 des Antrags) sind darin noch nicht eingerechnet.

 

Für diese Belastung des Städtischen Haushaltes besteht aktuell keine Deckung. Von den Antragstellern wurde auch kein Deckungsvorschlag unterbreitet. Deshalb erscheint eine Einführung dieser aus Sicht der Zielgruppe sicher wünschenswerten, aber organisatorisch und finanziell aufwändigen Tarifangebote, aus Sicht der Verwaltung als nicht umsetzbar.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
  2. Der Antrag von Herrn Stadtrat Schwimmbeck und der Fraktion Grünes Bamberg vom 23.10.2019 ist damit gemäß der Geschäftsordnung behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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