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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0965-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.       Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 03.02.2010 wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 421 C in der Fassung vom 03.02.2010 nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 22.02.2010 bis 26.03.2010 gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.

 

2.       Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplans  vom 03.02.2010

 

Bedingt durch die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ergeben sich geringfügige Änderungen und Ergänzungen in der Planung.

- Aufgrund der Anregungen der Feuerwehr wird in der südlichen Wohnstraße die Breite im Zufahrtsbereich von bisher 4,50 m auf 5,50 m vergrößert und der Baurahmen der Gebäude im WA 5 in der Tiefe auf 11 m reduziert. Diese Änderung wurde im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs definiert.

 

- Auf Bitte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) wird in der Begründung zum Bebauungsplan unter 5. Grünordnung ergänzt, dass die Mindestasthöhe der Bäume entlang der Kasernenumzäunung aus Sicherheitsgründen 4 Meter betragen soll, um ein Klettern über den Zaun zu verhindern.

- Die PLEdoc GmbH hat darauf hingewiesen, dass im Bereich der externen Ausgleichsflächen eine Ferngasleitung der E.ON Ruhrgas AG verläuft. Der Begründung wird eine Anlage beigefügt, aus der der Umgriff der externen Ausgleichsflächen und der Verlauf der Ferngasleitung ersichtlich ist. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung übernommen.

 

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans sind nur von geringfügiger Bedeutung und mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung kann daher verzichtet werden. Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

3.       Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

Es gingen lediglich Stellungnahmen von Behörden und Trägern sonstiger Belange ein. Von Bürgern sind keine Anregungen eingegangen.

 

3.1 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

3.1.1 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                            mit Schreiben vom 22.03.2010

3.1.2 Regierung von Oberfranken                                          mit Schreiben vom 11.03.2010

3.1.3 PLEdoc GmbH                                                         mit Schreiben vom 13.03.2010

3.1.4 E.ON Bayern AG, Kundencenter Bamberg               mit Schreiben vom 19.03.2010

3.1.5 E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg               mit Schreiben vom 04.03.2010

3.1.6 Freiwillige Feuerwehr Bamberg                             mit Schreiben vom 18.03.2010

3.1.7 Amt für Wirtschaft                                                         mit Schreiben vom 22.03.2010

3.1.8 Ordnungsamt, Abt. Verkehrswesen                             mit Schreiben vom 29.03.2010

3.1.9 Stadtwerke Bamberg Energie- und

Wasserversorgungs GmbH                                           mit Schreiben vom 22.03.2010

3.1.10 Entsorgungs- und Baubetrieb                                          mit Schreiben vom 05.03.2010

3.1.11 Hochbauamt, Abt. Denkmalpflege                             mit Schreiben vom 22.02.2010

3.1.12 FB 6 A-E                                                                       mit Schreiben vom 01.03.2010

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

 

 

4.       Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 421 C vom 12.05.2010 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

5.       Weiteres Vorgehen - Pilotprojekt „Ökologisches Bauen“

 

Die großen globalen Herausforderungen, Klimawandel und zunehmende Ressourcenknappheit wirken sich auch auf der lokalen Ebene auf den Bau und das Betreiben des eigenen Hauses aus und sind zukünftig bei der Planung und Ausführung stärker zu berücksichtigen. Neben dem Betriebsenergieverbrauch werden enorme Ressourcen an Material und Fläche benötigt sowie ein hohes Abfallaufkommen erzeugt. Die aktuelle Situation erfordert neue Konzepte für Wohngebäude, damit diese unter sich wandelnden Vorraussetzungen in Zukunft bestehen können. Nachhaltigkeitsüberlegungen beziehen sich dabei auf die gesamte Lebensphase von Bauwerken, von ersten Planüberlegungen bis zur Entsorgung und Recyclingfähigkeit eines Bauwerks nach Ablauf seiner Lebensdauer und beinhalten auch die Herstellung der Baustoffe.

 

Das Gelände des TV 1860 befindet sich nunmehr vollständig in städtischem Besitz. Es zeichnet sich durch eine integrierte Lage im städtischen Siedlungsgefüge aus. Dies sind gute Rahmenbedingungen um hier im Sinne eines Pilotprojekts neue Konzepte für das innerstädtische Wohnen zu befördern.

 

 

Von Seiten des Baureferats wird daher angestrebt, auf dem ehemaligen Gelände des TV 1860 in einem Teilbereich ein ökologisches Wohnprojekt zur realisieren. Durch die bereits in den Bebauungsplan integrierten ökologischen Festsetzungen und den durchgrünten Charakter des Geländes eignet sich der Standort gut für die Umsetzung eines solchen Projekts.

 

Angeregt durch einen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion für eine nachhaltige, ökologische und ressourcenschonende Planung und dem daraus resultierenden Beschluss des Stadtentwicklungssenats vom 12.11.2008 ökologische Maßnahmen im Bebauungsplan Nr. 421 C zu integrieren und zur Grundlage der Umsetzung zu machen, ist bereits eine gute Grundlage für die Entwicklung eines ökologischen Pilotprojektes gegeben. Mit dem Beschluss das Quartier an die Fernwärme anzuschließen bzw. alternativ ein BHKW auf der dafür vorgesehenen Fläche innerhalb des Geltungsbereichs zu realisieren, ist eine dezentrale und effektive Energieversorgung für das neue Wohngebiet garantiert. Die geplante Bebauung zeichnet sich mit einer hohen Dichte und schmalen Grundstückszuschnitten als flächensparende Bauweise aus. Der Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen Boden und Wasser ist darüber hinaus innerhalb der textlichen Festsetzungen mit der Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück bzw. der Errichtung von Zisternen, der Begrünung von Flachdächern und Garagen sowie der Gestaltung von Zufahrten mit versickerungsfähigen Belägen im Bebauungsplan verankert. Durch die Südausrichtung des Quartiers empfiehlt sich zudem ein effizienter Einsatz von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Zusätzlich bildet der markante Baumbestand, der die neue Bebauung in einem großen Oval umschließt, die passende Kulisse und geeignete Atmosphäre für ein ökologisches Pilotprojekt in Holzbauweise.

 

Holz als Baustoff hat vielfältige Vorteile: Eine hohe natürliche Wärmedämmleistung und ein optimales Raumklima, hohe Festigkeit trotz geringem Gewicht, kurze Bauzeiten und flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der bei seiner Entstehung CO² bindet und problemlos recycelt werden kann. Bei der Verbrennung von Holz wird nur soviel CO² freigesetzt wie bei seiner Entstehung gebunden wurde.

 

Die Umsetzung des Pilotprojekts ist sowohl in Form von Reihen- oder Kettenhäusern im Bereich der Haupterschließungsstraße, als auch im Geschosswohnungsbau denkbar. Die Gebäude sollen in Holzbauweise realisiert werden und sich durch einen niedrigen Energieverbrauch, eine innovative Technik, flexible Grundrisse und eine ansprechende Architektur auszeichnen.

 

Das ökologische Pilotprojekt soll durch einen Bauträger vor Beginn des freihändigen Verkaufs der restlichen Grundstücke realisiert werden, damit es seiner Funktion als Vorzeigeobjekt gerecht wird und gegebenenfalls auch privaten Bauherren als Anregung bei der Realisierung ihres Bauvorhabens dient. 

Mit der Ausschreibung eines ökologischen Wohnprojektes kann die Stadt Bamberg eine klare Position zu mehr Ökologie und Nachhaltigkeit im Bereich des Bauens und Wohnens beziehen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund

a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c)              der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 421 C vom 12.05.2010, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 12.05.2010

 

4.      Der Stadtentwicklungssenat beauftragt die Verwaltung bei der weiteren Umsetzung ein Pilotprojekt „Ökologisches Bauen“ auf dem Gelände des TV 1860 zu initiieren.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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