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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2981-10

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Notwendigkeit eines Begleitausschusses

Die Stadt Bamberg beteiligt sich seit dem Jahr 2019 am Bundesförderprogramm „Demokratie leben“. Hierzu wurde mit Zustimmung des Stadtrates vom 30.01.2019 ein, von der Förderleitlinie des Bundesprogrammes vorgegebener Begleitausschuss eingerichtet. Die aktuelle Förderperiode und damit die Amtszeit dieses Begleitausschusses enden am 31.12.2019.

 

Ab 1.1.2020 wird das Förderprogramm für weitere 5 Jahre (2020-2024) neu aufgelegt. Für die weitere, bereits beim Bundesfamilienministerium beantragte, Beteiligung der Stadt Bamberg ist erneut die Einrichtung eines Begleitausschusses notwendig.

 

Aufgaben des Begleitausschusses

Dieser Begleitausschuss soll sich, neben Vertreterinnen und Vertretern aus der Stadtverwaltung und anderer staatlicher Institutionen, mehrheitlich aus lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammensetzen. Die Tätigkeit erfolgt rein ehrenamtlich.

 

Der Begleitausschuss unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“; er

  • legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der Demokratiekonferenz fest;
  • analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung;
  • berät die Koordinierungs-und Fachstelle und das Federführende Amt in der praktischen Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“, insbesondere bei der Umsetzung und Fortschreibung sowie der nachhaltigen Verankerung und
  • entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions-und Initiativfonds der Zielerreichung der „Partnerschaft für Demokratie“ dienen und spricht eine Förderempfehlung aus.

 

Der Begleitausschuss nimmt diese Aufgaben als strategisch handelndes und regelmäßig tagendes Gremium zur Entwicklung, Implementierung und Umsetzung sowie nachhaltigen Verankerung der „Partnerschaft für Demokratie“ wahr.

 

Amtszeit und Zusammensetzung des Begleitausschusses

Die Amtszeit des Begleitausschusses und seiner Mitglieder entspricht der Förderperiode des Bundesprogramms. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so beschließt der Begleitausschuss mit einfacher Mehrheit über eine Nachbesetzung. Ebenso entscheidet der Ausschuss mit einfacher Mehrheit über seine Erweiterung oder Reduzierung. Die Entscheidung muss jeweils durch den Stadtrat Bamberg bestätigt werden.

 

Die Mitglieder des Begleitausschusses wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin / einen Sprecher als Vorsitzende / Vorsitzenden.

 

Im aktuellen Begleitausschuss haben die nachfolgend genannten Institutionen jeweils einen Sitz:

 

  • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V.
  • ARGE Bamberger Bürgervereine
  • AStA Bamberg e.V.
  • Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus
  • DGB Oberfranken
  • Diakonisches Werk Bamberg – Forchheim e.V.
  • Katholisches Dekanat Bamberg
  • Evangelisches Dekanat Bamberg
  • Freund statt fremd e.V.
  • Innovative Sozialarbeit e.V.
  • Jugendmigrationsdienste SkF Bamberg e.V.
  • Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg
  • Sozialverband VdK – Kreisverband Bamberg
  • Stadt Bamberg – Amt für Inklusion
  • Stadtjugendring Bamberg

 

Die bisherige Zusammensetzung des Gremiums hat sich aus Sicht der Verwaltung und der Koordinierungs- und Fachstelle bewährt. Alle bisherigen Mitgliedsorganisationen haben in der letzten Sitzung des Ausschusses ihre Bereitschaft erklärt, sich auch weiterhin im Begleitausschuss für die neue Förderperiode zu engagieren.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Einrichtung eines Begleitausschusses zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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