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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2982-80

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Einführung und Ist-Situation:

Der Werbenutzungsvertrag der Stadt Bamberg mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH wurde aus vergaberechtlichen Gründen gemäß Beschluss des Stadtrats vom 25.09.2019 zum 31.12.2020 gekündigt. Das federführende Amt für Wirtschaft bereitet derzeit die Neuausschreibung des Werbenutzungsvertrags vor, die für das erste Quartal 2020 geplant ist.

 

Der Werbenutzungsvertrag regelt die werbemäßige Nutzung von öffentlichem Grund durch einen externen Vertragspartner. Unberücksichtigt bleiben hingegen Werbeanlagen auf privatem Grund (hier gelten die Bauordnung und die Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung) sowie die Buswartehäuschen der Stadtwerke Bamberg (diese haben eine gesonderte Vereinbarung mit Ströer DSM).

 

Ergänzend zum Werbenutzungsvertrag hat der Stadtrat mit Beschluss vom 24.02.2010 festgelegt, dass max. 30 Werbeplatten für Zirkuswerbung, Messen und Veranstaltungen an vorgegebenen Brückengeländern sowie Großplakate an Einfallstraßen zulässig sind. Werbung am Markus-, Marien- und Schönleinsplatz sowie an der Siechenkreuzung und auf der Erba-Insel wurde für unzulässig erklärt.

 

Die wichtigste Anlage des Werbenutzungsvertrags ist der sogenannte Zielplan. Dieser zeigt die Verteilung der im Stadtgebiet befindlichen, fest verankerten und bauordnungsrechtlich genehmigten Werbeanlagen nach Art und Standort auf (ohne Sammelhinweisanlagen in den Gewerbegebieten).

 

Zusätzlich zu den fest verankerten Standorten gibt es bis zu 47 weitere Standorte für temporäre Werbetafeln (max. DIN A1) an Lichtmasten außerhalb des Stadtdenkmals, an denen Werbung möglich ist. Diese sind tabellarisch in einer weiteren Anlage des Vertrages zusammengefasst. Für diese ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

 

Darüber hinaus sind die sog. Dog Stations (Hundekotbeutelspender) bisher nicht Bestandteil des Werbenutzungsvertrages und sollen daher als entsprechende Ausnahme auf den Grünflächen im neuen Vertrag aufgenommen werden. Zudem ist Werbung auf Verteilerkästen bislang nicht im bestehenden Vertrag erfasst. Um hier künftig bezüglich der Verteilerkästen der Stadtwerke und der Stadt selbst (EBB) zu einer einheitlichen Lösung zu kommen, finden aktuell entsprechende Abstimmungen statt. Eine diesbezügliche Regelung soll dann gesondert und außerhalb des Werbenutzungsvertrages getroffen werden.

 

Neues Standortkonzept:

Mit der Neuausschreibung des Vertrages sollen die Inhalte des Werbenutzungsvertrages mit folgender Zielausrichtung überarbeitet werden:

1.       Maßvolle Reduktion der Anzahl der Werbeanlagen innerhalb des Stadtdenkmals auf ein städtebaulich verträgliches Maß.

2.       Beachtung von Nachhaltigkeits- und Qualitätsaspekten bei der Neuerrichtung oder dem Ersatz bestehender Anlagen (z. B. Dachbegrünung von Litfaßsäulen).

Zudem soll zum Teil eine neue und aussagekräftigere Terminologie für die unterschiedlichen Werbeanlagen eingeführt werden:

 

Tabelle 1:

Vertrag bis 31.12.2020

Vertrag ab 01.01.2021

Ganzsäule (Litfaßsäule) – Wirtschaftswerbung

Litfaßsäule – Wirtschaftswerbung

Allgemeinstelle (Litfaßsäule) – Veranstaltungswerbung

Litfaßsäule – Veranstaltungswerbung

Großflächentafeln – Wirtschaftswerbung

Plakattafel – Wirtschaftswerbung

Allgemeinstelle (Plakattafel) – Veranstaltungswerbung

Plakattafel – Veranstaltungswerbung

Zielplan

Standortplan der Werbeanlagen im
öffentlichen Raum

 

Ausgehend vom Status Quo der Werbeanlagen sollen die Standorte moderat fortgeschrieben, d.h. reduziert und modifiziert werden:

 

Tabelle 2:

Art der Werbeanlage

Bis 31.12.2020

Ab 01.01.2021

1

City-Light-Poster

(Fußgängerleitsystem TKS)

19

20

2

Litfaßsäule – Wirtschaftswerbung

15

11

3

Litfaßsäule – Veranstaltungswerbung

17

17

4

Litfaßsäule – gemischte Säule

1

5

5

Plakattafel – Wirtschaftswerbung

66

65

6

Plakattafel – Veranstaltungswerbung

30

12

7

Wechselrahmen

43

39

8

temporäre Werbetafeln an Lichtmasten

Max. 47

Max. 45

9

Werbeplatten für Zirkusse, Messen etc.

Max. 30

Max. 30 ausschließlich

für Zirkuswerbung

 

-   Zu 1: Am Wohnmobilstellplatz Heinrichsdamm soll ein zusätzliches City-Light-Poster aufgestellt werden.

-   Zu 2, 3 und 4: Die Anzahl der Litfaßsäulen in der Innenstadt, die bisher für reine Wirtschaftswerbung reserviert ist, soll sich zugunsten der Anzahl der Litfaßsäulen für gemischte Nutzung, d.h. für Veranstaltungswerbung und Wirtschaftswerbung, reduzieren (wie bereits an der Säule Schillerplatz praktiziert). Für diese zusätzlichen Litfaßsäulen erhält die Stadt (inkl. Theater, Museen, Stiftungen) ein Vorbuchungsrecht für Veranstaltungen für einen noch zu bestimmenden Zeitraum. Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen diese Säulen für Wirtschaftswerbung genutzt werden. Gemäß ihrer gemischten Nutzung werden diese Säulen als „Litfaßsäule – gemischte Nutzung“ im Standortplan aufgenommen. Dies betrifft die Standorte: Promenadestraße (Schönleinsplatz), Promenadestraße (ZOB), Würzburger Straße, Luitpoldstraße, Markusplatz.

-  Zu 5 und 6: Die Anzahl der Werbeanlagen wird innerhalb der Grenzen des Stadtdenkmals Bamberg aus gestalterischen Gründen reduziert (Abbau von sieben Wirtschaftstafeln und zwölf Veranstaltungstafeln). Um die Einnahmen für die Stadt stabil zu halten, werden wenig genutzte Plakattafeln für Veranstaltungswerbung (i.d.R. zu zwei Dritteln leer) außerhalb des Stadtdenkmales zu Plakattafeln für Wirtschaftswerbung (Umnutzung von sechs Werbetafeln von Veranstaltungswerbung zu Wirtschaftswerbung).

- Zu 7: Die Anzahl der Anbringungsorte von Wechselrahmen soll aus gestalterischen Gründen reduziert werden.

-   Zu 8: Die Anzahl der Anbringungsorte soll aus gestalterischen Gründen reduziert werden. Zudem ist es geplant, an den entsprechenden Masten für temporäre Werbeplakate feste Wechselrahmen zu installieren, damit die vertraglich vereinbarten Standorte eindeutig erkennbar und einheitlich gestaltet sind. Dies gewährleistet ferner, dass die Plakate entsprechend der sicherheitsrechtlichen Vorgaben des Straßenverkehrsamtes korrekt angebracht werden.

- Zu 9: Das Anbringen von temporären Werbeplatten soll künftig ausschließlich für Zirkuswerbung an den Brückengeländern der Europa-, der Friedens-, der Löwen- und der Pfisterbergbrücke  möglich sein. Darüber hinaus sollen Werbebanner für Messen und Veranstaltungen, die im Stadtgebiet stattfinden, weiterhin und wie es bereits praktiziert wird, an den Brückengeländern angebracht werden können.

 

Der Entwurf des neuen Zielplans befindet sich aktuell in der Endbearbeitung. Im Rahmen der Vorbesprechung zum Bau- und Werksenat am 02.12.2019 wurde jeder Fraktion ein Entwurfsexemplar zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu diesem Bearbeitungsstand haben sich Veränderungen ergeben: Fünf Litfaßsäulen wurden in die neue Kategorie „Litfaßsäule – gemischte Nutzung“ mitaufgenommen. Des Weiteren werden Wechselrahmen, die in Zuge der Neubauten der Kettenbrücke, Luitpoldbrücke und Löwenbrücke versetzt wurden, im Zielplan ergänzt. Jede Fraktion erhält in der Vollsitzung am 11.12.2019 einen finalisierten Standortplan zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein weiteres Exemplar am 11.12.2019 ausgehängt.

 

Großplakate, Banner, Transparente

Die Regelungen des geltenden Werbenutzungsvertrages für Großplakate etc. werden übernommen. Es wird lediglich um die Auflage ergänzt, dass Banner über Straßen künftig vierseitig abgespannt werden müssen. Die Standorte Markus-, Marien- und Schönleinsplatz, an der Siechenkreuzung sowie auf der Erba-Insel sind – entsprechend Stadtratsbeschluss vom 24.02.2010 – von mobilen Werbeanlagen freizuhalten.

 

Digitale Wechselwerbung

Im neuen Vertrag soll die Digitalisierung von Werbeanlagen explizit ausgeschlossen werden. Hintergrund ist der Stadtratsbeschluss vom 04.07.2018, demzufolge digitale Wechselwerbung im öffentlichen Raum abzulehnen ist.

 

Kulturwerbung

Die Konditionen und Anschlagsmöglichkeiten für kulturelle Veranstaltungen kommerzieller und nichtkommerzieller Anbieter sollen verbessert und vereinheitlich werden. Dies beinhaltet auch die Werbung der Stadt selbst sowie der städtisch verwalteten Stiftungen. Ferner sollen die Standorte hinsichtlich ihrer Eignung für Wirtschafts- und/oder Veranstaltungswerbung optimiert werden (siehe Erläuterungen zu Tabelle 2).

 

Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung

Im Rahmen der Ausschreibung werden von den Bewerbern Aussagen zur Gestaltung, Nachhaltigkeit und klimafreundlichen Aspekten der Werbeanlagen erwartet. Beispiele können moderne Beleuchtungssysteme zum Schutz der Artenvielfalt, Dachbegrünung von Litfaßsäulen zur Verbesserung der Luftqualität oder luftdurchlässige Transparente für eine bessere Zirkulation der Stadtluft sein.

 

Um die Qualität der Werbeanlagen und Standorte auch zukünftig gewährleisten zu können, wird in der Ausschreibung von den Bewerbern ein Vorschlag für ein entsprechendes Optimierungskonzept für Werbeanlagen erwartet. Eine qualitativ hochwertige, kompetente und zeitnahe Betreuung vor Ort wird zudem ein wesentliches Bewertungskriterium der Ausschreibung sein.

 

Weiteres Vorgehen

Die Wirtschaftsförderung wird im nächsten Schritt die Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnis, Entwurf des Werbenutzungsvertrags, Standortplan der Werbeanlagen im öffentlichen Raum) erarbeiten und ab Februar bis Ende April 2020 in die Ausschreibung gehen. Im Zuge der anstehenden Ausschreibung ist eine Mindestgarantiesumme von 75.000 € pro Jahr vorgesehen (Mindestgarantiesumme bei letzter Ausschreibung: 65.000 € pro Jahr). Der Stadtrat wird nach Ablauf der Frist über die eingegangenen Bewerbungen informiert werden und eine Empfehlung für einen Vertragspartner erhalten.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

1. Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem vorgeschlagenen Standortkonzept wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgeschlagene Standortkonzept der Neuausschreibung des Werbenutzungsvertrags zu Grunde zu legen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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