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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3026-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Laut Satzung für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Bamberg vom 29. Oktober 2018, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29. März 2019, beträgt das Preisgeld für den E.T.A. Hoffmann-Preis und den Kulturförderpreis derzeit 7.500 €. Das Preisgeld wurde in den Haushaltsberatungen 2019 von ursprünglich 6.000 € auf 7.500 € angehoben und dementsprechend wurde im Frühjahr 2019 die Kulturpreis-Satzung geändert (Beschluss vom 29. März 2019).

 

Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 wurde sowohl vom Finanzsenat als auch von der Vollsitzung das Preisgeld auf der einschlägigen Haushaltsstelle 30000.63000 (Preisgeld) jedoch wieder auf 6.000 € festgelegt. Die Kulturpreis-Satzung der Stadt Bamberg ist deshalb entsprechend anzupassen

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss folgender Änderungssatzung:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung für die Verleihung des Kulturpreises

der Stadt Bamberg (Kulturpreis-Satzung)

 

vom...

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Bamberg (Kulturpreis-Satzung) vom
29. Oktober 2018 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 09.11.2018 Nr. 18), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29. März 2019 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 12.04.2019 Nr. 7), wird wie folgt geändert:

 

§ 2 (Höhe des Preisgeldes) erhält folgende Fassung:

 

Der Kulturpreis ist mit 6.000 € (i.W. Sechstausend Euro) dotiert.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. August 2020 in Kraft.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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