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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0970-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.               Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 21.10.2009 wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf vom 21.10.2009 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 16.11.2009 bis zum 18.12.2009 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gem. §4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die während der Auslegung und Beteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich mit ihren Anregungen hauptsächlich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. G 10B und führen zu keiner Änderung des Plan-Entwurfes zur Flächennutzungsplan-Änderung vom 21.10.2009.

Die Änderung des Flächennutzungsplans kann damit festgestellt werden.

 

2.               Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

             

 

 

 

2.1               Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

(Referat A IV)  Bau- und Kunstdenkmäler

Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

mit Schreiben vom 03.12.2009

 

2.1.2              Hochbauamt Abteilung Denkmalpflege

              Untere Sandstraße 30-40, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 08.12.2009

 

2.1.3              Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg

              Marientorgraben 1, 90402 Nürnberg

              mit Schreiben vom 27.11.2009

 

Die eingegangenen Anregungen werden in der Anlage in tabellarischer Form behandelt.

  

3.               Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluß

 

              Es wird beantragt die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 21.10.2009 sowie die Begründung vom 21.10.2009

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Bamberg,      

Baureferat

(Hans Zistl-Schlingmann)              Stadtplanungsamt:           ..............................

Baureferent              (Harald Lang)

 

 

              ...............................

              (Michael Rebhan)

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