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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0971-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.               Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 21.10.2009 wurde der Bebauungsplanentwurf  Nr. G 10B vom 21.10.2009 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 16.11.2009 bis zum 18.12.2009 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2.               Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes Nr. G 10B vom 21.10.2009

Bedingt durch die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sowie den weiteren Fortschritt der Planungen ergeben sich geringfügige Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes vom 21.10.2009.

Slipanlage der Wasserwacht

Am südwestlichen Uferbereich des Main-Donau-Kanal befindet sich auf direkter Höhe der Rettungsstation eine rampenartige Anlage, genannt „Slipanlage“. Dieser Bereich war bislang lediglich als private Grünfläche festgesetzt. Nach Abstimmungsgesprächen mit der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurde dargelegt, dass die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehende Fläche entsprechend der angrenzenden Flächen (Erhalt von Bäumen und Sträuchern) zu sehen sei. Die Grünfläche wird demzufolge in die bereits festgesetzte Erhaltungsfläche mit aufgenommen.

Anlagen und Verkehrsflächen auf Grundstücken des Bundes

Entlang der nordöstlichen Uferbereiche und im Bereich der nördlichen Inselspitze (ehemaliger Standort DLRG – Vereinsheim) wurden die Fl. Nr. 1842/36 und 409, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen, partiell überplant. Das Ausstellungs- und Dauernutzungskonzept für die Landesgartenschau 2012 und den späteren ERBA-Park sieht hier Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (F+R – Fuß- und Radweg) vor. Im Bereich der Inselspitze soll zusätzlich eine treppenartige Sitzstufenanlage und im weiteren Uferverlauf zu Main-Donau-Kanal weitere Anlagen (Stege, Plattformen etc.) ermöglicht werden. Zur Gewährung des Zugriffes und Absicherung des Wegebaus und der Stufenanlage, Stege und Plattformen wurde in der Zwischenzeit eine vertragliche Vereinbarung (Verwaltungsvereinbarung Nr. 209) zwischen der Stadt Bamberg und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Nürnberg vom 22.09/20.10.2009 getroffen. In den Hinweisen und Nachrichtliche Übernahme wird die textliche Beschreibung zu den Wasserrechtlichen Verfahren ergänzt, wonach für die Anlagen und Verkehrswege strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen erfolgen müssen.

Ausgleichsmaßnahme ERBA-Lände

Auf Anregung des Wasser- und Schifffahrtsamtes wird die Bezeichnung „Ausgleichsmaßnahme der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ aufgenommen. Die ursprüngliche Bezeichnung „Ausgleichsmaßnahme der Rhein-Main-Donau AG“ entfällt. Die Planzeichnung und Bebauungsplanlegende wird unter B Hinweise und nachrichtliche Übernahmen ergänzt. In der Planzeichnung wird die Symbolik aus dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Fahrrinne des Main-Donau-Kanals vom 22.07.2005 übernommen. In der Legende wird die hierzu gehörige Beschreibung als Hinweis wie folgt erläutert:

„Sumpffläche (Entwicklung) zeitweise überstaut“   

Fahrtrechte

Die Fahrtrechtsregelung wurde redaktionell überarbeitet. Die in der Festsetzung gewählte Bezeichnung „RMD AG“ entfällt und wird durch „Wasserstraßenverwaltung des Bundes“ ersetzt.

Die Fahrtrechtsregelung fr1 wurde redaktionell überarbeitet und lautet nun:

„Auf diesen Wegen besteht ein Fahrtrecht zugunsten der Erschließungsträger und der Rettungsfahrzeuge sowie ein Fahrtrecht im Sinne einer Notzufahrt im Falle der Nichtverfügbarkeit der ERBA-Brücke.“

Motorbootclub Regnitz-Main e. V.

Aufgrund wasserrechtlicher Belange und in weiterer Abstimmung mit dem Motorbootclub sind die ursprünglich geplanten 3 zusätzlichen Bootsanleger wieder zurückgenommen worden.

 

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes sind nur von redaktioneller bzw. geringfügiger Bedeutung, so dass auf die erneute öffentliche Auslegung der Planung verzichtet werden kann. Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

 

3.               Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

 

 

3.1               Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

3.1.1              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

(Referat A IV)  Bau- und Kunstdenkmäler

Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

mit Schreiben vom 03.12.2009

 

3.1.2              Regionaler Planungsverband Oberfranken West

              Ludwigsstraße 23, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 08.12.2009

 

3.1.3              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg

(Wasserrecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Altlasten)

Mußstraße 28, 96047 Bamberg

mit Schreiben vom 19.01.2010

 

3.1.4              Hochbauamt Abteilung Denkmalpflege

              Untere Sandstraße 30-40, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 08.12.2009

 

3.1.5              Amt für Tourismus & Kongress Service

              Geyerswörthstraße 3, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 19.11.2009

 

3.1.6              Fachbereich Baurecht – Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle

              Untere Sandstraße 30-40, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 01.12.2009

 

3.1.7              Entsorgungs- und Baubetriebe der Stadt Bamberg

              Margaretendamm 40, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 17.12.2009

 

3.1.8              Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bamberg

Margaretendamm 40, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 25.11.2009

 

3.1.9              Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

              technische Infrastruktur Niederlassung Süd

              Memmelsdorfer Straße 209a, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 09.12.2009

 

3.1.10              E.ON Netz GmbH

              Betriebszentrum Bamberg

              Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 09.11.2009

 

3.1.11              E.ON Netz GmbH

              Netzcenter Bamberg

              Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 30.11.2009

 

3.1.12              Stadtwerke Bamberg (STEW, STED u. STVP)

              Postfach 2720, 96018 Bamberg

              mit Schreiben vom 15.12.2009

 

3.1.13              Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

              Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg

              mit Schreiben vom 16.11.2009

 

3.1.14              Kabel Deutschland

              Vertrieb und Service GmbH

              Südwestpark 15, 90449 Nürnberg

              mit Schreiben vom 03.12.2009

 

3.1.15              Kleingartenverein „An der Schwarze Brücke e. V.“

              Siegfried Prell (Vorsitzender)

              Grüntalstraße 12, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 15.12.2009

 

3.1.16              PLEdoc GmbH

              Leitungsauskunft, Fremdplanungsbearbeitung

              Postfach 120255, 45312 Essen

              mit Schreiben vom 14.11.2009

 

3.1.17              Vermessungsamt Bamberg

              Schranne 3, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 06.11.2009

 

3.1.18              Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg

              Marientorgraben 1, 90402 Nürnberg

              mit Schreiben vom 27.11.2009

 

3.1.19              Wasserwacht (Bayerisches Rotes Kreuz)

              Hainstraße 19, 96047 Bamberg  

              mit Schreiben vom 25.11.2009

 

3.1.20 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim

              Paradiesweg 1, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 17.11.2009

 

3.2.               Öffentlichkeit

 

3.2.1              Eheleute Dorothea u. Rainer Hilpert

Maria-Ward-Straße 184, 96047 Bamberg

mit Schreiben vom 17.12.2009

 

3.2.2              Marcus Maier

Tocklergasse 4, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 18.12.2009

 

Die eingegangenen Anregungen werden in der Anlage in tabellarischer Form behandelt.

  

4.               Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und               Satzungsbeschluss

 

              Es wird beantragt die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. G 10B vom 12.05.2010 den Satzungsbeschluß gem. § 10 BauGB zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund

              a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-              1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in               der zuletzt geänderten Fassung sowie

              b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung               der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt               geänderten Fassung,

              c)              der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der               Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt               geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. G 10B vom 12.05.2010, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 12.05.2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Bamberg,      

Baureferat

(Hans Zistl-Schlingmann)              Stadtplanungsamt:           ..............................

Baureferent              (Harald Lang)

 

 

              ...............................

              (Michael Rebhan)

 

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