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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3063-4ZWB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Vorbemerkung

Die Stadt Bamberg hat in der Sitzung des Kultursenates vom 24. Juli 2014 (s. VO/2014/0949-ZWB) die Erstellung eines Managementplans für die UNESCO-Welterbestätte "Altstadt von Bamberg" gemäß den Richtlinien für die Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention (§§ 96-119) beschlossen.

Das Zentrum Welterbe Bamberg (ZWB) hat diese Pflichtaufgabe laut Beschluss umgesetzt.

 

2. Ziel

Der Managementplan dient als zentrales Planungsinstrument für den Schutz, die Nutzung, die Pflege und die nachhaltige Entwicklung der Welterbestätte. Aufgabe des Dokumentes ist es, die zentralen Leitlinien, Instrumentarien und Organisationsstrukturen für ein erfolgreiches Welterbemanagement zu definieren und den Rahmen für die zukünftige sensible nachhaltige Entwicklung des Welterbes abzustecken.

 

3. Inhalte

Mittels eines mehrjährigen partizipativen Prozesses wurden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Empfehlungen in fünf Themenbereichen erarbeitet.

Die Fachgruppe "Bauliches Erbe und Stadtentwicklung"' beschäftigte sich mit Maßnahmen und Empfehlungen zur Bewahrung und zur sensiblen Entwicklung des Altstadtensembles.

Die Fachgruppe "Bildung und Forschung" entwickelte interdisziplinäre Forschungs- und Vermittlungsansätze zum Bamberger Welterbe.

Die Fachgruppe "Urbaner Gartenbau" befasste sich mit der Erhaltung und Nutzung der innerstädtischen Gärtnerflächen und der Bewusstseinsbildung für das immaterielle Kulturerbe der Gärtnerstadt.

In der Fachgruppe "Welterbe und Tourismus" entwarfen die Teilnehmenden Vorhaben zur Identifizierung und Nutzung von Synergieeffekten zwischen Welterbe und Tourismus.

Die Fachgruppe "Welterbe und Wirtschaft" konzentrierte sich auf die wirtschaftlichen Aspekte des Welterbetitels.

 

Ein entsprechendes Leitbild fasst die Ziele, die Bamberg als Welterbestadt verfolgt, zusammen und präsentiert die zugehörigen Aktivitäten und Handlungsbausteine schematisch. Da dem Nachhaltigkeitsgedanken in Bamberg besonders Rechnung getragen wird, stellt der Plan ausgewählte Nachhaltigkeitsprojekte im Welterbe vor.

 

Die in Verbindung mit dem Managementplan in Auftrag gegebene Sichtraumanalyse ist im Anhang des Dokuments beigefügt. Sie dokumentiert für das Welterbe "Altstadt von Bamberg" elementare Sichtbeziehungen.

 

4. Distribution

Die digitale Version des Managementplans ist auf der Website des Zentrums Welterbe Bamberg verfügbar (https://welterbe.bamberg.de/images/pdf/Managementplan_Bamberg.pdf).

Gedruckte Exemplare können beim Zentrum Welterbe Bamberg angefordert werden.

Zudem werden sie im Rahmen der Vollsitzung verteilt.

 

5. Nächste Schritte

Die Umsetzung der von den Fachgruppen erarbeiteten Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz und zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Welterbes wird vom Zentrum Welterbe Bamberg, in enger Zusammenarbeit mit den involvierten Ämtern und abhängig von der Verfügbarkeit von Mitteln, vorangetrieben. Sofern notwendig, werden die Maßnahmen angepasst.

Der Erhaltungszustand des Bamberger Welterbes wird in regelmäßigen Abständen durch die zuständigen Behörden und Organe sowie die jeweiligen Eigentümer kontrolliert, um die Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Wertes sicherzustellen. Zeichnen sich im Laufe des Monitorings Entwicklungen ab, die dem Erhaltungszustand nicht zuträglich sind, werden diese mit den Verantwortlichen besprochen und auf ihre Ursachen hin analysiert, um so den weiteren Handlungsbedarf abzuklären.

Der dritte Zyklus der Periodischen Berichterstattung des UNESCO World Heritage Centre, in Paris, der alle eingeschriebenen Welterbestätten involviert, hat bereits begonnen. Die Berichte der Stätten in der Region Europa und Nordamerika werden 2022/2023 abgefragt. Das Zentrum Welterbe Bamberg wird die periodische Berichterstattung zum Anlass nehmen für einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Welterbe-Managementplans.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

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