Beschlussvorlage - VO/2010/0975-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohn Hans-Georg und Bernadette Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage u. Kleinpraxis Bamberg, Burgheimer Lage 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Bauherren beabsichtigen ein 2-geschossiges Einfamilienwohnhaus zu errichten. Aufgrund der Hanglage wird das Untergeschoss teilweise zu einer Kleinpraxis ausgebaut. Das Wohnhaus erhält ebenso wie die Garage ein Flachdach.
Größe des Bauvorhabens:
- Wohnhaus
Breite: 9,81 m Länge: 13,69 m Höhe: ca. 6,90 m bis ca. 9,20 m
- Garage
Breite: 7,15 m Länge: 6,49 m ca. 4,60 m bis ca. 6,00 m
Antragseingang: 12.03.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 31 B
rechtsverbindlich seit: 02.08.1968
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen durch das Wohnhaus;
- Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse
(zulässig: I + U/2; geplant: II + U/2);
- Überschreitung der zulässigen Geschossfläche
(zulässig: GF = 180,00 m²; geplant: GF = 268,50 m²)
Begründung:
Die Abweichungen sind aus folgenden Gründen städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt:
- Die ausgewiesene Geschossigkeit mit I + U/2 ist aufgrund der schwierigen
Topographie nur beschränkt umsetzbar (Hang fällt von der Straße aus ins
Grundstück ab).
- Es befinden sich vergleichbare Bezugsfälle (genehmigte Wohngebäude) in der
näheren Nachbarschaft (Burgheimer Lage 5, Artur-Landgraf-Str. 8a bzw. 12b)
hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung, Dachform und Geschossigkeit. Das geplante Wohngebäude fügt sich daher in die vorhandene städtebauliche Situation ein.
- Es handelt sich um eine architektonisch stimmige Planung.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: 2 x (3640/1, 3641/2) nein: 1 x (3643/7)
Die noch fehlende Nachbarbeteiligung wird zurzeit durchgeführt. Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch das Bauvorhaben jedoch nicht verletzt. Sollte der Nachbar der Planung nicht zustimmen, erhält dieser eine Ausfertigung des Baubescheides.
Die nördliche Abstandsfläche liegt teilweise auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 3640/1. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarin liegt vor.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 2
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 2 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
1. Zur Realisierung des Bauvorhabens müssen Bäume gefällt werden. Als Ersatz für
10 zu fällende Bäume sind 10 standortheimische Laubbäume zu pflanzen. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt, die Zustimmung des Umweltamtes Naturschutz - liegt vor.
2. Für das Baugrundstück wurde bereits mit Bescheid Az. 2137/07 vom 14.01.2008 der Neubau einer Eigentumsanlage (3 Wohnungen) mit Garage genehmigt. Der Baubescheid sah folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor:
- Überschreitung der Baugrenzen;
- Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse
(zulässig: I + U/2; geplant: II + U)
- Überschreitung der zulässigen Geschossfläche
(zulässig: GF = 180,00 m²; geplant: GF = 372,00 m²);
Die Baugenehmigung wurde zwischenzeitlich vom damaligen Bauherrn zurückgegeben.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich