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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0976-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Es ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Flachdach geplant. Das Gebäude tritt nach Süd-Westen zweigeschossig und nach Nord- Osten eingeschossig in Erscheinung. An das Gebäude wird eine Doppelgarage angebaut.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              14,46m              Länge: 11,43m              3,40/6,20m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               23.03.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 32 B

                            rechtsverbindlich seit: 18.10.1960

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

- das Wohngebäude liegt insgesamt außerhalb des Baurahmens

              Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 32 weist für das Grundstück ein Baurecht mit einem Abstand von ca. 5-10m zur Panzerleite aus. Der Bauherr plant jetzt ein Wohnhaus das möglichst flach in den Hang und deswegen weiter entfernt von der Straße angeordnet wird. Mit dieser Maßgabe soll mehr Rücksicht auf das vorhandene Biotop und den schützenswerten Baumbestand genommen werden. In städtebaulicher Hinsicht wird das geplante Wohngebäude in vergleichbarer Entfernung wie das nördliche Doppelhaus situiert. Die Verschiebung des Wohngebäudes ist städtebaulich begründet, da es in dieser Anordnung einen besseren Bezug auf die hier vorhandene städtebauliche und grünordnerische Situation nimmt. Es muss eine notariell beglaubigte Vereinbarung bis zur Baugenehmigung vorgelegt werden die festlegt, dass auf das Baurecht an der Straße bei Realisierung des geplanten Wohngebäudes verzichtet wird (Bauverbot).

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              1              

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein
 

Besonderheiten:
Eine positive Stellungnahme des Umweltamtes zur Verlegung des Baurechts ist derzeit in Bearbeitung.

 

 

 


             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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