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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3133-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Zur Bewältigung der Folgen der weltweit um sich greifenden Corono-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung am 16.03.2020 erstmalig in der Geschichte den Katastrophenfall für den gesamten Freistaat Bayern ausgerufen. Damit traten in allen bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Kreisfreie Städte und Landratsämter) die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) zusammen und nahmen den Dienst auf. So auch in Bamberg.

 

Die Verwaltung berichtete in der Sitzung des Ältestenrates am 01.04.2020 und am 28.04.2020 über den aktuellen Stand und die Entwicklung in Stadt und Landkreis Bamberg. Verabredet wurde, dass der Oberbürgermeister regelmäßig per E-Mail alle Mitglieder des Stadtrates 2014-2020 sowie auch die ab der Stadtratsperiode 2020 neu hinzukommenden Stadtratsmitglieder per E-Mail regelmäßig über Stand und Entwicklung informiert.

 

Hierzu wurden mit E-Mail vom 02.04.2020 (Anlage 1) sowie mit E-Mail vom 22.04.2020 (Anlage 2) zwei umfangreiche „Newsletter“ an den genannten Personenkreis versandt.

 

 

2. Mit Schreiben vom 31.03.2020 (Anlage 3) beantragten Frau Stadträtin Reinfelder sowie Herr Stadtrat Pöhner die Durchführung von Stadtratssitzungen während der Corona-Krise.

 

Diesem Antrag wird mit der Sitzung des Finanzsenates am 28.04.2020, der Sitzung des Stadtrates am 29.04.2020 mit der vorgesehenen Behandlung von Themen des Bau- und Werksenates sowie der geplanten Durchführung der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 06.05.2020 inhaltlich entsprochen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

2. Der Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder und Herrn Stadtrat Pöhner vom 31.03.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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