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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3149-10

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Gemäß Art 33 Abs. 2 der Gemeindeordnung führt der Oberbürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Stadtrat bestimmtes Stadtratsmitglied den Vorsitz in den Ausschüssen.

 

In den folgenden Senaten wird Oberbürgermeister Starke den Vorsitz führen:

 

Personalsenat

Bau- und Werksenat

Finanzsenat

Konversions- und Sicherheitssenat

Feriensenat

 

In den folgenden Senaten ist Zweiter Bürgermeister Glüsenkamp Vorsitzender:

 

Mobilitätssenat

Familien- und Integrationssenat

 

Den Vorsitz im Kultursenat übernimmt Dritter Bürgermeister Metzner.

 

Der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss richtet sich nach Art. 103 Abs. 2 GO und soll von Herrn Grader wahrgenommen werden. Geübte Praxis ist es, dass die Stellvertretung von der zweitstärksten Fraktion im Stadtrat übernommen wird. Die CSU-Stadtratsfraktion wurde gebeten, die personelle Besetzung der Stellvertretung zu benennen. Da zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsunterlagen noch keine namentliche Nennung vorlag, wird der Beschluss in der Sitzung entsprechend angepasst.

 

Der Vorsitz im Jugendhilfeausschuss erfolgt gem. Art. 17 Abs. 3 AGSG. Diesen wird Zweiter Bürgermeister Glüsenkamp übernehmen.

 


Für den Vorsitz im Umlegungsausschuss wird Zweiter Bürgermeister Glüsenkamp vorgeschlagen. Hinsichtlich der Stellvertretung wurde die CSU-Stadtratsfraktion als zweitstärkste Fraktion um namentlichen Vorschlag einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters gebeten. Gemäß § 2 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat stimmt folgender Besetzung zu:

 

  1. Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschusses: Herr Wolfgang Grader

Stellvertretende Vorsitzende/stellvertretender Vorsitzender:   ………

 

  1. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss: Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp

 

  1. Vorsitzender Umlegungsausschusses: Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp

Stellvertretende Vorsitzende/stellvertretender Vorsitzender:  ………

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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