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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0988-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Auf der zweiten Dachgeschossebene des Klinikgebäudes Heinrichstraße 6 sollen zwei Dachgauben zur Heinrichstraße hin errichtet werden. Die Satteldachgauben sind so groß beantragt, dass sie als zweiter Rettungsweg für ein Zimmer dienen könnten. Außerdem soll die Treppe von der ersten Dachgeschossebene zur zweiten Dachgeschossebene erneuert werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:  2 Dachgauben mit je

              Breite:              1,00 m              1,50 m             

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               31.07.2009

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Das Bauvorhaben fügt sich in das vorhandene (Misch-) gebiet ein, die Festsetzungen des Baulinienplans 69 C werden eingehalten.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: ---------              anrechenbar:              --------              nachzuweisen:              --------

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:                   

              Nachweis auf Baugrundstück:                                  Nachbargrundstück:                   

              Ablösung der Stellplatzpflicht:                   

 

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

Charakteristisch für das Erscheinungsbild des Gebäudes – und der benachbarten Einzeldenkmäler Heinrichsdamm 2, 3 und 4 – ist das Mansarddach in der ersten Dachgeschossebene mit den darüberliegenden ruhigen, flachgeneigten Dachflächen ohne Aufbauten. Die Spitzbodenebenen dieser Gebäudegruppe waren nicht für einen Ausbau gedacht. Entsprechend hat sich das ursprüngliche Erscheinungsbild bis heute nicht wesentlich verändert. Die beantragten Dachgauben sind entsprechend wesensfremde Elemente, durch die das überkommene Erscheinungsbild beeinträchtigt würde.

Dem Bauherrn wurde eine Alternativlösung angeboten, die die Errichtung eines 2. Rettungsweges über einen hofseitigen, wenig einsehbaren Fluchtweg bei der Südwestseite vorsieht. Diese Lösung wird vom Bauherrn aber nicht mitgetragen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Senat stimmt der Ablehnung des Bauantrages zu.

 

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