Beschlussvorlage - VO/2010/0988-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Vera Schellerer Errichtung von Dachgauben als 2. Rettungsweg und Erneuerung der Treppe zum 2. Dachgeschoss, Heinrichstraße 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Auf der zweiten Dachgeschossebene des Klinikgebäudes Heinrichstraße 6 sollen zwei Dachgauben zur Heinrichstraße hin errichtet werden. Die Satteldachgauben sind so groß beantragt, dass sie als zweiter Rettungsweg für ein Zimmer dienen könnten. Außerdem soll die Treppe von der ersten Dachgeschossebene zur zweiten Dachgeschossebene erneuert werden.
Größe des Bauvorhabens: 2 Dachgauben mit je
Breite: 1,00 m 1,50 m
Antragseingang: 31.07.2009
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Das Bauvorhaben fügt sich in das vorhandene (Misch-) gebiet ein, die Festsetzungen des Baulinienplans 69 C werden eingehalten.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: --------- anrechenbar: -------- nachzuweisen: --------
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:
Nachweis auf Baugrundstück: Nachbargrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Charakteristisch für das Erscheinungsbild des Gebäudes und der benachbarten Einzeldenkmäler Heinrichsdamm 2, 3 und 4 ist das Mansarddach in der ersten Dachgeschossebene mit den darüberliegenden ruhigen, flachgeneigten Dachflächen ohne Aufbauten. Die Spitzbodenebenen dieser Gebäudegruppe waren nicht für einen Ausbau gedacht. Entsprechend hat sich das ursprüngliche Erscheinungsbild bis heute nicht wesentlich verändert. Die beantragten Dachgauben sind entsprechend wesensfremde Elemente, durch die das überkommene Erscheinungsbild beeinträchtigt würde.
Dem Bauherrn wurde eine Alternativlösung angeboten, die die Errichtung eines 2. Rettungsweges über einen hofseitigen, wenig einsehbaren Fluchtweg bei der Südwestseite vorsieht. Diese Lösung wird vom Bauherrn aber nicht mitgetragen.