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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3219-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Starkregenereignisse im Stadtgebiet und Starkregenmanagement

 

In den letzten Jahren wurden deutschlandweit durch Starkniederschläge und daraus resultierenden Überschwemmungen erhebliche Sach- und z. T. auch Personenschäden verursacht. Kommunen stehen im Umgang mit solchen extremen Ereignissen, von der Planung von Vorsorgemaßnahmen bis hin zum Krisenmanagement im Eintrittsfall, vor einer großen Herausforderung. Ein sich in den letzten Jahren entwickelndes Instrument ist das sogenannte „Starkregenmanagement“.

 

Starkregenereignisse führen lokal begrenzt zu hohen Niederschlagsmengen. Sie entstehen im Allgemeinen als konvektive Niederschläge in Verbindung mit Gewittern im Sommerhalbjahr. Die durch die Niederschläge verursachten Überflutungen überlasten die geregelten Entwässerungseinrichtungen, z. B. Entwässerungsgräben oder die Kanalisation. U. a. dadurch finden vermehrt unkontrollierbare Oberflächenabflüsse statt, die ein zusätzliches Gefährdungspotential durch z. B. Erosion aufweisen. Durch die relativ geringe räumliche Ausdehnung und meist eher geringe Dauer, stellen lokale Starkniederschlagsereignisse ein nur schwer zu kalkulierendes bzw. vorherzusagendes Risiko dar.

 

Starkniederschlagsereignisse können nicht verhindert werden, jedoch können durch geeignete Vorsorgemaßnahmen das Gefährdungsrisiko und das Schadenspotential verringert werden. Die Vorhersage lokaler Starkniederschlagsereignisse, sowie die vorausschauende Planung konstruktiver Maßnahmen, die Wasser versickern lassen, es außerhalb der bebauten Ortslagen zurückzuhalten und/oder einen möglichst schadensfreien Abfluss innerorts zu ermöglichen, sind wichtige Grundlagen. Dadurch können die Auswirkungen auf Anlagen, Gebäude und Menschen minimiert werden.

 

Darüber hinaus ist es wichtig, dass bei Neubauten und der Sanierung von Bestandsgebäuden in gefährdeten Gebieten, bauliche Anpassungen erfolgen und stadtplanerisch das Thema Starkniederschlagsereignisse berücksichtigt wird.

 

Die Stellungnahmen der zuständigen städtischen Stellen werden im Folgenden zusammengefasst:


Ständige Wache der Freiwilligen Feuerwehr Bamberg

 

Diese Zusammenfassung bezieht sich nur auf Starkregenereignisse im Stadtgebiet, bzw. in Stadt nahen Bereichen, die unmittelbar Auswirkungen auf das Stadtgebiet haben. Es wird nicht betrachtet:

 

  1. Hochwasser der Regnitz und des Mains
  2. Auswirkungen von Starkregenereignissen im Stadt- / Stadt nahem Gebiet bei gleichzeitigem Hochwasser der Regnitz und/oder des Mains

Ein Starkregenereignis, wie z.B. in Baiersdorf (2007), Simbach am Inn (2016) oder im Landkreis Bamberg (2016), die jeweils  lokal sehr schnell zu Überflutungen von ganzen Siedlungsbereichen und großen Schäden führten, haben sich in Bamberg mit diesem Ausmaß in den letzten Jahrzehnten nicht ereignet. Nichts desto trotz haben lokale Regenereignisse (v.a. während sommerlicher Gewitter) immer wieder zu Überflutungen von Kellern, Bahnunterführungen und auch tiefergelegen Flächen / Höfen geführt. Regelmäßig waren Einsätze wegen Überflutung in der Seewiesen Str. / Dr.-Martinet-Str. unterhalb des Silvaner Sees oder entlang der Armeestr. (Wasser aus dem Hauptmoorwald) durchzuführen. Beide Brennpunkte wurden durch Maßnahmen des EBB entschärft. Inwieweit diese Maßnahmen die Abführung der kurzfristig sehr großen Wassermengen bei einem lokalen Starkregenereignis gewährleisten, kann nicht eingeschätzt werden. Ein Einsatzschwerpunkt ergab sich in der Gutenbergstr. im Bereich des dort ansässigen Elektrogroßhandels, des Möbelhändlers und des Umspannwerkes Süd. Ein Großteil des in der Muna anfallenden Oberflächenwassers wird über einen Graben Richtung Gutenbergstr. / am Waldrand entlang, parallel zur Gutenbergstr. Richtung Sendelbach entwässert. Diese Entwässerung führt bei höherem Wasserstand / Rückstau des Sendelbachs südwestlich der Muna sehr schnell zu Überflutungen im Bereich der Gutenbergstr., der dort befindlichen Gewerbebetriebe und des Umspannwerkes Süd. Eine Abschaltung des Umspannwerks Süd würde zu Stromausfall in großen Bereichen des Stadtgebietes führen, da über dieses Umspannwerk auch das Umspannwerk Mitte (Margaretendamm) gespeist wird.

 

Bisherige technische Einrichtungen zum Schutz vor Überflutung (Informationen der bayernwerk AG, Stand 10.06.2020):

Das Umspannwerk Süd wurde von 2015 bis 2017 modernisiert. Die Schaltanlage wurde von der Bauhöhe her so dimensioniert, dass sie bei Überschwemmungshöhen, die nicht über die letzten bekannten großen Überschwemmungen hinausgehen, weiterbetrieben werden kann. Hierbei wurde sich an einer Halle auf dem Nachbargrundstück orientiert. Zusätzlich sind die Gebäude im Bereich der Kabeleinführungen im Erdreich entsprechend abgedichtet.

 

Die Szenarien eines Teil- oder Komplettausfalls werden aktuell noch von der bayernwerk AG geprüft.

 

Aus Sicht des Katastrophenschutzes sind in Bamberg der Topologie geschuldet mehrere Szenarien bei Starkregenereignissen denkbar:

 

  1. Überflutungen und Oberflächenabfluss mit größerer Strömungsgeschwindigkeit im Bereich zwischen Hauptsmoorwald und Main-Donau-Kanal (Gelände fällt vom Hauptsmoorwald zur Regnitz hin ab), mindestens drei Bachläufe die den Hauptsmoorwald entwässern (Seebach, Teufelsgraben, Sendelbach, erstere im Stadtgebiet teilweise verrohrt), besonders schnelle Überflutungsgefahr droht von der Muna her.
  2. Überflutungen und Oberflächenabfluss mit größerer Strömungsgeschwindigkeit in den Senken des Berggebietes die zur Regnitz hinführen (Bruderwald / Bug, Wiesengrund, Münchner Ring, Milchweg, Seelgasse / Hölle, Teufelsgraben /Domgrund, Aufseßstr., Ottobrunnen / Maienbrunnen, Casparsmeyerstr. / Frutolfstr., Seewiesenstr. / Dr. Martinetstr., Breitäckerstr.). Die Straße vom Oberen bis zum Unteren Kaulberg kann in Folge eines Starkregenereignisses zu einem „Wildbach“ (sehr starker Oberflächenabfluss in Richtung Innenstadt) werden.
  3. Gefahr von Hangrutschungen in Folge von Starkregenereignissen (Altenburg, Villa Remeis, Michaelsberg?, Oberer Leinritt).

Schnelle und heftige Überflutungen im Stadtgebiet, Überflutung von tiefergelegenen Flächen (verschärft durch: In mehreren Bereichen ist das Stadtgebiet aufgeschüttet, hier gibt es Höfe und Häuser – z.B. Hain, Kleberstr., Hallstadterstr. …–, die auf ursprünglichem Niveau liegen), auch Tiefgaragen und Kellern, Stollenanlagen (Besucher!), z.B. drohen Personen in Tiefgaragen oder Kellerwohnungen durch eindringendes Wasser eingeschlossen zu werden, aufschwimmende Heizöltanks in Kellerräumen drohen zu kippen und auszulaufen, Überflutung von (gewerblichen) Lager- und Technikräumen, Überlastung der Kanalisation, in der Folge unkontrollierter Oberflächenabfluss, …

 

Mangels praktischer Erfahrung mit Starkregenereignissen im Stadtgebiet bzw. stadtnahen Bereichen, die Auswirkungen auf das Stadtgebiet haben, kann nicht eingeschätzt werden in welchen Bereichen welche Schadensbilder und Schadensausmaße drohen. Hier sollte durch entsprechende Betrachtungen durch ein erfahrenes Fachbüro Grundlagen für weitere Planungen und Vorbereitungen geschaffen werden. Unabhängig davon ist dringend geraten die Entwässerungssituation von Oberflächenwasser aus der Muna und des Sendelbachs zu verbessern.

 

Grundsätzlich stehen die Strukturen des Katastrophenschutzes uneingeschränkt für die Beseitigung der Folgen eines Starkniederschlagsereignisses zur Verfügung. U. a. hat der Freistaat Bayern der Stadt einen Gerätewagen samt modularem Hochwassersatz (MGH) mit 12 Tauchpumpen und 3 Stromerzeugern überlassen.

 

 

Stadtbrandrat

 

Einsatzschwerpunkte wegen Überflutungen durch Starkniederschlageereignisse sind regelmäßig die Unterführung an der Geisfelder Straße (ca. 3-mal jährlich) sowie die Unterführung an der Moosstraße (ca. alle 5 Jahre).

Zur Gefahrenabwehr hält die Feuerwehr Bamberg die gemäß Normbeladung auf den Fahrzeugen vorgesehene Ausrüstung vor, die jedoch nur partiell / schwerpunktmäßig eingesetzt werden kann. Der Aktionsradius ist beschränkt.

 

 

Umweltamt; Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten

 

Der Schwerpunkt liegt hier im vorsorgenden Bodenschutz. Durch Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen und möglicher Versickerungsfähigkeit bleiben das Gefüge und damit auch die „Stabilität“ des Bodens erhalten. Zusätzlich ergeben sich positive Effekte für die Grundwasserneubildung sowie die Vegetation. Dies ist besonders durch die Prognose zunehmender Trockenheit vor eintretenden kleinräumigen Starkniederschlagsereignissen wichtig.

Durch eine geschlossene Vegetationsdecke kann die Austrocknung des Bodens verringert werden, was wiederum das Gefährdungspotential durch Oberflächenabfluss bei Niederschlagsereignissen verringern kann. Ausgetrocknete oder verdichtete Böden nehmen Wasser kaum auf, weshalb bei Niederschlag das meiste Wasser oberflächlich abfließen muss. Neben Überflutungen, Wasserschäden und Erosion können Austrocknung und die Verringerung des Grundwasserstandes durch Schrumpfung und Quellung, v. a. tonhaltiger Böden, zur mechanischen Destabilisierung in Bodenhorizonten bzw. Schichten führen, was Rutschungen etc. auslösen kann (v. a. im Berggebiet z. B. rund um Altenburg, Michelsberg, Villa Remeis sowie Gaustadt). Seitens des Umweltamtes der Stadt Bamberg erfolgen deshalb:

 

  1. Prüfung und Hinweise bei Bauanträgen etc. bzgl. vorsorgendem Bodenschutz

Hierbei wird u. a. auf die Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen (speziell Wasser- und Lufthaushalt) eingegangen. Zusätzliche Auflagen betreffen die Minimierung versiegelter Flächen, sowie unnötiger Bodenverdichtung. Dadurch wird die Versickerung begünstigt (wo möglich und sinnvoll) und dementsprechend der unkontrollierte Oberflächenabfluss minimiert.

Wo es notwendig ist, werden Hinweise zur Exposition (Geländerelief) gegeben bzw. Ausschlussflächen definiert. Ziel ist hier ebenfalls die Minimierung von Oberflächenabfluss, sowie die Minimierung bzw. Vermeidung von Erosion. Dies dient dem vorbeugenden Schutz des eigenen Grundstückes, sowie negativer Auswirkungen auf Nachbargrundstücke, Verkehrswege oder auch die Entwässerungssysteme der Stadt Bamberg.

Weiter erfolgen Hinweise zur sinnvollen Nutzung des bei Baumaßnahmen anfallenden Oberbodens (u. a. wichtig für Vegetation, Bodenlebewesen und Schadstoffabbau).

 

 

  1. Angebot zur Mitarbeit an Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut (HiOS)

Hierbei handelt es sich um ein durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) gefördertes Projekt, das aktuell durch Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen (TUM, LMU und LRZ) bearbeitet wird.

Durch das Projekt soll eine Hinweiskarte für kleinräumige Risikogebiete nach aktuellem Wissensstand erstellt werden. Zusätzlich ist geplant durch geeignete Modelle mittel- bis langfristig Vorhersagen zu kleinräumigen Starkniederschlagsereignissen mit Potential für starke Oberflächenabflüsse und Sturzfluten zu ermöglichen (s. Anlage 1).

 

Eine Entwurfskarte wurde bei den HiOS-Projektverantwortlichen angefragt. Aktuell existiert jedoch noch keine Hinweiskarte. Ursprünglich war das Projekt bis August 2020 geplant. Nach Information der TUM ist aber eine Verlängerung bis Ende 2020 vorgesehen. (Anfrage vom 11.02.2020). Demnach ist frühestens ab Anfang 2021 mit Kartenwerken zu rechnen, je nach Verteilung durch StMUV bzw. LfU.

 

Seitens des Umweltamtes wurde eine Zusammenarbeit und Mithilfe bei HiOS im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt Bamberg angeboten. Aktuell war noch keine konkrete Hilfe/Mitarbeit möglich/notwendig (Stand: 11.02.2020).

 

  1. Ausblicke zur Datenerhebung

Um kleinräumige Daten für die Situation in der Stadt Bamberg zu erhalten, sowie später das HiOS-Projekt bzw. das LfU zu unterstützen, wäre die Anschaffung kleiner, mobiler Kompaktwetterstation/en und Regensammler möglich. Der Preis für eine mobile Basis-Kompaktwetterstation (vgl. Anlagen 2 und 3) beläuft sich auf ca. 4.750,00 €. Optional wären Messwertgeber für barometrischen Luftdruck (zzgl. 450,00 €) sowie die Option auf Daten-Fernabfrage (1.500,00 € einmalig) zzgl. Datenkarte sinnvoll. Die jährlichen Kosten für eine Datenkarte und Zugang auf einen SQL-Server, auf dem die ermittelten Daten zusätzlich gespeichert werden, wird auf ca. 450,00 € geschätzt. Kosten für Regenmesser zur Erweiterung des Messnetzes liegen pro Einheit (Regenmesser inkl. Mast) bei 170,00 € (manuell abzulesender und zu entleerender Regenmesser) bzw. 300,00 € (sichere Datenerfassung und digitale Speicherung im Gerät).

 

Für ein Messnetz in Bamberg liegen die Anschaffungskosten (2 Wetter­stationen und 3 Regenmesser) bei ca. 15.000 € zzgl. 900 €/Jahr für das Fernauslesen der beiden Wetterstationen (laufende Kosten).

 

 

EBB; Entwässerung

 

Die öffentliche Kanalisation stellt beim Starkregenmanagement nur einen Baustein dar. Es besteht Konsens, dass es wirtschaftlich nicht vertretbar und letztendlich technisch nicht umsetzbar ist, bei seltenen und außergewöhnlichen Starkniederschlagsereignissen Überflutungen und daraus resultierende Schäden allein durch den Ausbau der (unterirdischen) Kanalnetze zu vermeiden. (Quelle: Sitzungsvorlage VO/2018/1860-65– Umweltsenat vom 27.11.2018)

 

  1. Grundunktion der Kanalisation zur Schmutzwasserableitung

Die Stadt Bamberg betreibt im Rahmen der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger ein Ka­nalnetz mit einer Länge von ca. 340.000 m³. Die Kläranlage Bamberg hat am 06.06.2019 eine gehobene Erlaubnis für die Einleitung des in der Kläranlage behandelten Abwassers in die Regnitz/den Main-Donau-Kanal (§§ 8,9 Abs. 1 Nr. 4,10 und 15 WHG) sowie die Genehmigung für den Betrieb als Abwasserbehandlungsanlage (§ 60 Abs. 3 Nr. 1 WHG) mit Umweltverträglichketsprüfung erhalten. Die Auslegung erfolgte auf 250.000 EW. An die Klär­anlage Bamberg sind neben der Stadt Bamberg auch die Stadt Hallstadt sowie die Gemeinden Litzendorf und Bischberg angeschlossen. Der Anschluss der Gemeinde Kemmern ist derzeit in Vorbereitung. Der Betrieb dieser Anlagen ist eine wesentliche Grundlage urbanen Lebens, denn ohne Abwasserreinigung wären menschenwürdige hygienische Lebensbedingungen nicht erreichbar.

So wurde über die Kanalisation im Mittel der letzten Jahre eine Schmutzwassermenge von ca. 9.500.000 m³ zur Kläranlage abgeleitet und gereinigt. Dies belegt deutlich, dass Abwasseranlagen zu den sehr wichtigen und effektiven Umweltschutzmaßnahmen einer Kommune gehören.

Neben dem in Haushalten, gewerblichen und industriellen Betrieben sowie sonstigen Einrichtungen anfallenden Schmutzwasser, muss bei Regen zusätzlich das Niederschlagswasser über die Kanalisation abgeleitet werden.

 

 

  1. Grundfunktion der Kanalisation zur Niederschlagswasserableitung

Für die Ableitung von Niederschlagswasser gibt es zwei grundsätzliche Bauweisen: Das Mischsystem und das Trennsystem.

Im klassischen Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser in einem gemeinsamen Kanal abgeleitet. An hydraulisch erforderlichen Stellen, in der Regel in der Nähe von Gewässern, sind sog. Entlastungsbauwerke vorhanden, über die ein Teil des Abwassers zur Kläranlage weitergeleitet wird, ein Teil jedoch bei besonders hohem Niederschlagsaufkommen in das Gewässer eingeleitet werden kann. Die Stadt Bamberg betreibt hierfür derzeit 12 Regenüberlaufbecken und 10 Regenüberläufe. Größtes Bauwerk dieser Art ist derzeit das Regenüberlaufbecken RÜB „Margaretendamm" mit einem Speichervolumen von V = 14.700 m³.

Aufgrund der Erfahrungen früherer Jahre und entsprechend der Ergebnisse hydraulischer Überrechnungen wurden im Kanalnetz sog. Regenrückhaltebecken angeordnet; in denen das Niederschlagswasser bei Regenereignissen, die über dem damaligen Bemessungsansatz der vorhandenen Kanalisation liegen, zurückgehalten und gedrosselt abgeleitet wird. Im Stadtgebiet sind insgesamt 30 Regenrückhaltebecken mit einem Gesamtvolumen Vges = 18.960 m³ verteilt. Das größte Becken dieser Art befin­det sich unter dem Spielplatz an der Panzerleite mit einem Volumen von ca. V = 6.000 m³.

 

In Trennsystemen wird das Regenwasser in einem eigenen Kanal abgeleitet und kann, soweit es als unverschmutzt gelten kann, i.d.R. direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Beispiele für Trennsysteme in Bamberg sind das Baugebiet „Kramersfeld", das Baugebiet „Für das Gebiet südwestlich des Babenberger Viertels" (ehern. Usselmanngelände) oder auch das Baugebiet „Graf-Arnold-Straße".

Die Bemessung im Hinblick auf Überflutung bzw. Überstau unterscheidet nach Neuplanung und Bestandsnetz und erfolgt nach einschlägigen Normen und Regelwerken, deren zentrale Aussagen in folgender Tabelle zusammengefasst dargestellt werden:

Tabelle: Als Anforderungskriterien empfohlene Überflutungshäufigkeiten nach DIN EN 752:2008 und Überstauhäufigkeiten für „Neuplanung/Sanierung" und „bestehende Systeme" nach Arbeitsblatt DWA-A 118:2006 und ATV-DVWK (2004).

Örtlichkeit/Flächennutzung

Überflutungs­häufigkeiten 1)

Überstauhäufigkeiten 

 

 

Entwurf/Neuplanung

Entwurf/Neuplanung

Bestehende

Systeme 2)

 

1-mal in „n" Jahren

 

Ländliche Gebiete

1 in 10

1 in 2

-

Wohngebiete

1 in 20

1 in 3

1 in 2

Stadtzentren, Industrie-

und Gewerbegebiete

1 in 30

seltener als 1 in 5

1 in 3

Unterirdische Verkehrsan­lagen, Unterführungen

1 in 50

seltener als 1 in 10 *)  

1 in 5

Anmerkungen:

1) Empfohlene Werte für den Entwurf/Neuplanung nach DIN EN 752:2008.

2) Werte als .Mindestleistungsfähigkeit" bestehender Systeme nach ATV-DVWK (2004).

*) Bei Unterführungen ist zu beachten, dass bei Überstau über Gelände· in der Regel unmittelbar eine Überflutung einhergeht,

sofern nicht besondere örtliche Sicherungsmaßnahmen bestehen.

 

Überstau erfolgt bei einem Belastungszustand der Kanalisation, bei dem der Wasserstand ein definiertes Bezugsniveau überschreitet, das in der Regel die Geländeoberkante ist.

Mit Überflutung ist ein Zustand gemeint, bei dem Schmutzwasser und/oder Regenwasser aus einem Entwässerungssystem entweichen oder nicht in dieses eintreten können und entweder auf der Oberfläche verbleiben oder in Gebäude eindringen. Auf die Präzisierung aus Arbeitsblatt DWA-A 118 sei hingewiesen: „In der deutschen Entwässerungspraxis wird Überflutung mit auftretenden Schädigungen bzw. mit einer Funktionsstörung (z.B. in Unterführungen) in Verbindung gebracht, die entweder durch Wasseraustritt oder nicht möglichem Wassereintritt in das Entwässerungssystem infolge Überlastung verursacht werden."

Es muss aber noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der vorsorgliche Ausbau des Kanalnetzes auf die für Überflutungen empfohlenen Anforderungskriterien (siehe Spalte Überflutungshäufigkeiten) volkswirtschaftlich undenkbar ist. Dies wird auch gerichtlich immer wieder bestätigt.

 

  1. Hochwasserabflüsse aus den Flusseinzugsgebieten

Grundsätzlich muss zwischen Hochwasserereignissen in Flüssen und Starkregenereignissen untere schieden werden.

Bei Hochwasserabflüssen aus dem Regnitz-Einzugsgebiet liegt der Schwerpunkt auf der Durchlei­tung durch das Stadtgebiet. Dank der mit dem Main-Donau-Kanal gebauten Anlagen (Hochwassersperrtor und Wehranlage an der Buger Spitze) können diese zusätzlichen Wassermassen bis HQ1000 in der Regel schadlos durch den sog. Rechten Regnitzarm hindurchgeleitet werden.

Hochwasserabflüsse aus dem Main-Einzugsgebiet können einen Rückstau in das im Trennsystem erschlossene Laubanger-Gebiet verursachen, weshalb zu dessen Schutz bereits Anfang der 80er Jahre ein Hochwasserpumpwerk nördlich der Kläranlage errichtet wurde, welches von Hallstadt und Bamberg gemeinsam finanziert wird.

Insgesamt schwieriger kann die Lage bei gleichzeitigem Eintreffen der Spitzen der Hochwasserabflüsse aus dem Regnitz- und dem Main-Einzugsgebiet werden.

 

  1. Starkregenereignisse

Im Unterschied zu einem Flussgebietshochwasser, das aus einem großräumigen Flusseinzugs­gebiet resultiert und auch lang andauern kann, kann ein durch Starkregen verursachtes Hochwasser auch ohne Gewässerbezug bereits auf der Geländeoberfläche entstehen und sich zu sturzflutartigen Überschwemmungen entwickeln, die sich oft entlang kleinerer Gewässer auswirken.

Starkregenereignisse führen zu einem massiven, in der Regel sehr schnellen Ansteigen der Wasserspiegellagen gerade in kleinen Gewässern und/oder auch zu sog. Sturzfluten in den erschlossenen Gebieten oder von sog. Außengebieten in die Siedlungsgebiete.

Zur Verdeutlichung dient das Starkregenereignis in Baiersdorf im Jahre 2007, bei dem in ca. 6 Stunden etwa 200 l/m² Regen fielen. Das Niederschlagsgebiet betrug ca. 7 km im Durchmesser. In Münster fielen bei einem Starkregenereignis in nur 8 Stunden ca. 290 l/m². Zum Vergleich: In Bamberg fallen im langjährigen Mittel etwa 650 l/m², und zwar im gesamten Jahr.

Bei solchen Starkregenereignissen wie in Baiersdorf oder Münster sucht sich das Niederschlagswasser seinen Weg über die Oberfläche, wobei kaum verhindert werden kann, dass es in tiefliegende Bereiche (z.B. Keller, Tiefgaragen) eindringt, wenn an den Objekten keine temporären oder dauerhaften konstruktiven Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. In Baiersdorf entstanden in Unternehmen Sachschäden i.H.v. ca. 50 Mio. €, in öffentlichen und privaten Gebäuden jeweils ca. 10 Mio. €.

Da die Kanalisation für solche, oft lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität nicht ausgelegt ist und wirtschaftlich auch nicht ausgelegt werden kann, stellt die schadlose Ableitung der Wassermassen insbesondere für die Zukunft eine große Herausforderung dar. Die Überprüfung des städtischen Bereiches auf Überflutungssicherheit wird daher verstärkt an Bedeutung gewinnen.

Schwerpunkt ist dabei vor allem die Frage, wie größere Wassermassen außerhalb der Kanalisation durch betroffene Gebiete schadlos abgeleitet werden können, z.B. in den nächsten Vorfluter. Diese Frage betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern insbesondere die Grundstückseigentümer*innen. Es ist daher wichtig, die Auswirkungen einzuschätzen und, soweit erforderlich, Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln.

Starkregengefahrenkarten, die es im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten derzeit flächendeckend immer noch nicht gibt, zeigen in der Regel die Auswirkungen von Starkregenereignissen auf die sogenannten „Gewässer III. Ordnung" und die Siedlungsbereiche auf. In extremen Situationen spricht man hier von Sturzfluten. Zum Projekt HiOS, siehe Stellungnahme Umweltamt.

Aufgrund der Erfahrungen vor Ort wurde auch in Bamberg bereits mit Vorsorgemaßnahmen begonnen. Beispiel ist hier insbesondere die Ertüchtigung des Sylvanersees in Gaustadt. Eine weitere Möglichkeit kann durch das Hochwasserrückhaltebecken an der Wagnersleite umgesetzt werden.

 

  1. Private Verantwortung

Objektbezogene Maßnahmen der Überflutungsvorsorge bedeuten an Gebäuden, sowie auf Grundstücken vor allem auch konstruktive Maßnahmen zum Schutz gegen eindringendes Wasser. Ein geradezu klassisches Beispiel ist hier die Rückstauklappe oder auch die hochwirksame Hebeanlage. Die Erfahrung zeigt, dass bei überfluteten Kellern sehr häufig keine Rückstauklappe eingebaut wurde, die Rückstauklappe nicht mehr funktionstüchtig war, oder an einer falschen Stelle eingebaut wurde.

Aber auch nachträgliche Maßnahmen des technisch-konstruktiven Objektschutzes, wie z.B. der Einbau von druckdichten Fenstern oder ganz einfach die regelmäßige Wartung der Grundstücksentwässerungsanlagen, können zur Risikominimierung beitragen. Darüber hinaus spielt auch die Raumnutzung eine wichtige Rolle. So sollten z.B. Schlafräume nicht in überflutungsgefährdeten Bereichen eingerichtet werden. Auch die überflutungsbedingte Zerstörung wichtiger technischer Einrichtungen, z.B. EDV-Anlagen, oder unbrauchbar gewordene Geschäftsunterlagen können gerade für Unternehmen eine existenzbedrohende Situation herbeiführen.

Die Vermeidung solcher Notlagen liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümer*innen. Das Bewusstsein für die private Risikovorsorge ist häufig zu gering ausgeprägt. Wer Eigentum besitzt und bewahren will, muss auch zu technischen und organisatorischen Vorsorgemaßnahmen bereit sein. Die Vorsorgeverantwortung kann nicht einseitig der öffentlichen Hand überantwortet werden.

 

Bereits in der Planungsphase sind daher in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße (>800 m²) rechnerische Nachweise für die Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung eines Grundstücks zu führen. Hierbei ist ein mindestens 30-jährliches Regenereignis zu berücksichtigen. Liegt der Anteil der Dachflächen und nicht schadlos überflutbaren Flächen (z.B. auch Innenhöfe) über 70 %, so ist die Überflutungsprüfung sogar für ein 100-jährliches Regenereignis durchzuführen. Hier sind insbesondere die Planer und Architekten gefordert.

 

  1.             Aufbau und Organisation des Starkregenmanagements in der Stadt Bamberg

Überflutungsvorsorge ist grundsätzlich eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe. Da aber Starkniederschläge mit extremen Regenmengen meist in sehr kurzer Zeit zu schweren Überflutungen in bebauten Bereichen führen, sind hier Kenntnisse und Kompetenzen, insbesondere im Katastrophenschutz, einschließlich des Zugriffs auf Einsatz- und Rettungskräfte, wichtig und erforderlich.

Diese unabdingbaren Voraussetzungen und Organisationsstrukturen sind in Bamberg im Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz vorhanden, so dass es sich beim Kommunalen Sturzflut-Risikomanagement um eine Vertiefung des Aufgabenspektrums handelt.

Für den Aufbau des Starkregenmanagements sind die mit den jeweiligen Kernkompetenzen ausgestatteten Fachdienststellen hinzuzuziehen. So kann z.B. der EBB im Bereich erforderlicher hydrodynamischer Berechnungen oder bei Überflutungsnachweisen einbezogen werden, und auch Straßenbaulastträger, Stadtplanung, Garten- und Friedhofsamt, sowie das städtische Hochbauamt, bis hin zu privaten Grundstückseigentümer*innen sind gefragt, um wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

 

 

  1. Kosteneinschätzung für die Erstellung einer Regenrisiko-Karte

Ein flächendeckendes Honorarangebot für das Gebiet der Stadt Bamberg liegt derzeit nicht vor. Auf der Grundlage eines Angebotes für einen Teilbereich des Berggebietes aus dem Jahr 2018, sowie Informationen aus einer anderen bayerischen Kommune, schätzt die Verwaltung die Kosten für die Erstellung einer Regenrisiko-Karte vorsichtig auf ca. 120.000 € bis 150.000

Stadtplanungsamt

 

Flächennutzungsplan (FNP):

  • Bei der Fortschreibung des FNP Prozesses wird der Umgang mit Starkniederschlagsereignissen sicher­lich zu thematisieren sein. Allerdings kann zurzeit noch keine Aussage darüber getroffen werden, in welcher Form dieses Thema in den FNP einfließen wird.
  • Beim letzten Workshop zur Klimaallianz wurde auch dieses Themengebiet behandelt und verschiedene Lösungsansätze diskutiert, so dass das Thema definitiv Beachtung finden wird.

Bebauungsplan (B-Plan):

  • Das Stadtplanungsamt schreibt, in Absprache mit Umweltamt, Wasserwirtschaft und EBB bereits seit vielen Jahren Festsetzungen in Bebauungspläne, um die Abflussmengen bei Starkregenereignissen zu verringern oder zu verzögern.
  • Beispiele hierfür sind Festsetzungen zu Versickerung, Regenrückhalten (Mulden, Rigolen, Zisternen, etc.) und generell die Begrenzung der Bodenversiegelung. All diese Maßnahmen können, bei fachgerechter Ausführung, auch finanziell zur Entlastung der Haushalte beitragen (vgl. Entwässerungssatzung des EBB).
  • Die Festsetzungen zu Dachbegrünung von Flachdächern, der Mindestüberdeckung und Begrünung von Tiefgaragen und die Herstellung von Stellplätzen und Wegen mit versickerungsfähigen Belägen sind weitere Maßnahmen, die aus planerischer Sicht zur Entlastung des Abwassernetzes im Falle eines Starkregenereignisses beitragen.

Vorgaben für (private) Bauherren setzen beispielsweise fest, dass das Niederschlagswasser der Baugrundstücke auf den jeweiligen Grundstücksfreiflächen zu versickern bzw. zurückzuhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 14) ist. Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nicht in ausreichendem Maße möglich sein, sind geeignete Maßnahmen zur Regenrückhaltung (Zisternen, Teiche etc.) zu errichten.

Dabei wird, in Abhängigkeit des Plangebietes und des geltenden Bebauungsplanes z. B. festgesetzt, dass je angefangene 30 m² überbaute bzw. versiegelte Fläche ist ein Fassungsvermögen von 1 m³ vorzusehen und die Flächen begrünter Dächer mit einer Substratdicke von mind. 5 cm sind dabei nicht einzurechnen sind. Die Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser (Gartenbewässerung, Toilettenspülung etc.) wird empfohlen und  wird häufig als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 14.10.2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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