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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0990-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sitzung vom 17.06.2009 beschlossen, dass dem Stadtrat empfohlen werden sollte, sich mit dem Thema Behindertenrechtskonvention zu befassen und sich zu diesem Tagesordnungspunkt einen Referenten einzuladen. Die UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) gilt seit 26. März 2009 auch in Deutschland. Diese Konvention gewährleistet den Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe und unabhängige Lebensführung in allen Bereichen des Lebens. Seitens des Beirates für Menschen mit Behinderungen wurde es für wichtig erachtet, die entsprechenden Informationen über dieses herausragende Regelwerk, welches einen Meilenstein in der Behindertenpolitik darstellt, dem Stadtrat zukommen zu lassen.

 

Im Familiensenat am 15.10.2009 wird dem Stadtrat empfohlen, sich mit dem Thema UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen zu befassen und die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat zunächst entsprechendes Informationsmaterial zukommen zu lassen. Die Informationsmaterialien wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 16.11.2009 übersandt.

 

Zur weiteren Befassung mit dem Thema wird dem Stadtrat seitens der Verwaltung folgender Vorschlag unterbreitet:

 

Anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderungen, der jährlich am 03. Dezember stattfindet, wird ein Aktionstag mit einer großen Infoveranstaltung zum Thema Menschen mit Behinderungen mit dem Schwerpunktthema Behindertenrechtskonvention organisiert. Hierzu würde dem gesamten Stadtrat eine entsprechende Einladung zugehen.

 

Federführend für die Veranstaltung des Aktionstags wäre die städtische Behindertenbeauftragte, Frau Orf, die diesen in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle organisieren würde. Das Thema UN-Menschenrechtskonvention beschäftigt derzeit viele Gremien auch quer durch Landes- und Bundespolitik, so dass eine allgemeine Infoveranstaltung sehr sinnvoll erscheint und großen Zulauf sowohl unter Betroffenen als auch seitens der Interessensvertreter für Menschen mit Behinderungen erwarten lässt. Folglich ist diese allgemeine Infoveranstaltung mit entsprechender Fachinformation der Einladung eines Referenten in den Stadtrat aus Sicht der Verwaltung vorzuziehen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

              1.              Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

              2.              Der Stadtrat schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und informiert sich bei der allgemeinen Informationsveranstaltung anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderungen über die Behindertenrechtskonvention

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 2.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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