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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3234-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Nach den Kulturförderrichtlinien vom 1. Januar 2009 legt das Kulturamt hiermit den Jahresbericht zur Kulturförderung 2019 vor (Anlage 1). Er enthält eine Übersicht über kulturfördernde Zuweisungen im vergangenen Jahr, die als institutionelle Förderung, Projektförderung, Raumförderung, Sonderförderung, Ankaufförderung oder Kulturförderung aus Mitteln der Stiftung Weltkulturerbe Bamberg gewährt wurden. Diagramme zur Verteilung der Fördersumme auf die einzelnen Sparten verdeutlichen den Einsatz der Haushaltsmittel. Fehlt im Feld "Auszahlungen" noch eine Eintragung, so steht die Abrechnung der Förderung durch den Antragsteller noch aus und die Haushaltsmittel wurden in das laufende Jahr 2020 übertragen. Für die Bildung der Gesamtsumme wurden die ausbezahlten Beträge deshalb mit den noch offenen Förderbeträgen aus der Spalte "bewilligt" summiert.

 

Außerdem werden die Fördervorschläge der Verwaltung für die institutionelle Förderung 2020 dem Kultursenat zur Entscheidung vorgelegt. Angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen im Kulturbereich wurde mit den Antragstellern im April noch einmal Kontakt aufgenommen, um die Anträge zu aktualisieren (Abfrage nach Verzicht auf die Durchführung oder Verschiebung von Vorhaben ins Folgejahr, die sich auf die Antragssumme 2020 auswirken). Bei der Einzelaufstellung der beantragten Förderleistungen und dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 2) handelt es sich um den Stand zum 30.06.2020.

 

Es besteht bei den Kulturschaffenden eine große Verunsicherung, wie und wann die Umsetzung von Vorhaben möglich sein wird, da derzeit keine genauen Vorgaben für mittelfristige oder langfristige Lockerungen im Kulturbereich veröffentlicht sind. Es ist auch nicht absehbar, wie sich das Infektionsgeschehen entwickeln wird.  Antragsteller, die im Rahmen der Jahresarbeit größere Vorhaben in diesem Jahr umsetzen wollten und diese verschieben mussten oder noch müssen, bitten aber trotzdem  um Bewilligung in diesem Jahr, um wenigstens Planungssicherheit bei ihren Finanzen zu haben. Sie können die Abrechnungen jedoch erst 2021 nach Durchführung der Maßnahme vorlegen. Ein Übertrag dieser bewilligten Fördermittel ins Folgejahr wäre dann notwendig und wird vom Kulturamt am Jahresende beim Kämmereiamt beantragt.

 

Die Bewilligungen der vorliegenden Anträge auf institutionelle Förderung erfolgen nach Genehmigung durch den Kultursenat, vorbehaltlich der endgültigen Freigabe der Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 30000.70000 (Globalbetrag). Derzeit sind aufgrund der Vorgaben des Art. 69 der Gemeindeordnung alle freiwilligen Leistungen noch gesperrt.

 

Aktuell erfolgt die Vergabe von Fördermitteln nach den geltenden Kulturförderrichtlinien von 2009. Geplant ist von Seiten der Kulturverwaltung, dass nach Fertigstellung des Kulturentwicklungsplanes diese Richtlinien überarbeitet und dabei die Auswertung der Erhebungen und die Ergebnisse des Kulturentwicklungsplanes  berücksichtigt und eingearbeitet werden. Ein Entwurf der neuen Kulturförderrichtlinien wird dem Senat so bald wie möglich vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Vom Kulturförderbericht 2019 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die vorgeschlagenen institutionellen Förderungen 2020 werden der Anlage 2 entsprechend genehmigt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von  132.250,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist (HHSt. 30000.70000).

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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