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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3237-45

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 31. Mai 2020 ging das überfraktionelle Antragspaket zum Thema „Kultur braucht Raum“ bzw. zur Kulturentwicklungsplanung ein (s. Anlage 1). Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Anträgen wie folgt Stellung:

 

  1. Antrag "Kultur braucht Raum I" - Öffentlichen Raum für Veranstaltungen zur öffentlichen Vergnügung zugänglich machen.

 

Es wurde beantragt, dass die Stadt Bamberg mögliche Veranstaltungsorte im öffentlichen Raum erarbeitet und nennt sowie für die jeweiligen Plätze prüft, welche Veranstaltungsformate zu welchen Bedingungen dort durchgeführt werden können. Diese Angaben sollen in einer Liste zusammengestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Außerdem soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Kulturveranstaltungen an diesen Orten ermöglicht werden.

 

Bereits jetzt ist es durchaus üblich, dass sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch in Grünflächen der Stadt Bamberg auf Antrag kulturelle Veranstaltungen stattfinden können, z.B. Maxplatz,  Jahnwiese oder Festwiese im Hain. Der jeweilige Veranstalter setzt sich mit dem Straßenverkehrsamt, dem Gartenamt oder dem Ordnungsamt in Verbindung, um seine individuellen Planungen für seinen ausgewählten Standort vorzustellen. Es erfolgt dort eine Beratung, zu welchen Bedingungen eine Nutzung möglich ist, welche Auflagen zu beachten sind und es werden - falls der gewünschte Standort nicht geeignet ist - auch Alternativmöglichkeiten besprochen. Auch das Kulturamt ist bei Anfragen beratend tätig. Gerade jetzt zum Neustart nach den Corona-Einschränkungen hat das Gartenamt bereits großzügig Flächen im Hain oder ERBA-Park für Veranstaltungen oder Proben zur Verfügung gestellt.

 

Um die gewünschte Auflistung zu erstellen, hat das Kulturamt den Antrag der Fraktionen an die zuständigen Stellen in der Verwaltung (Straßenverkehrsamt, Gartenamt, Stadtplanung) weitergeleitet und um Mitteilung der Standorte im öffentlichen Raum gebeten, die für eine kulturelle Nutzung grundsätzlich geeignet sind. Auch das Ordnungsamt wurde eingebunden, um - soweit möglich (Personenzahl, Dauer und Auflagen hängen auch von der individuellen Veranstaltung ab) - allgemeingültige Auflagen zu definieren. Dabei wird auch geprüft, wie eine Genehmigung möglichst unkompliziert erteilt werden kann. Die Verwaltung wird dem Kultursenat über das Ergebnis in geeigneter Form wieder berichten.

 

  1. Antrag "Kultur braucht Raum II" - Städtische Räume öffnen

 

Die Antragsteller beantragen, dass stadteigene Kulturräume, z.B. VHS-Saal, Aula des Franz-Ludwig-Gymnasiums, Räume im ETA Hoffmann Theater, die Konzert- und Kongresshalle und die BROSE-Arena, zu bezahlbaren Mieten bzw. Grenzkosten der Bamberger Kulturszene zugänglich gemacht  und hier entsprechende Ermäßigungen und Kontingente  geprüft und bereitgestellt werden sollten.  Außerdem solle eine weitere Öffnung städtischer Liegenschaften und Räume des Konzerns für lokale Kulturschaffende umgesetzt werden.

 

Sowohl im ETA Hoffmann Theater als auch in der Volkshochschule Bamberg Stadt werden auf Anfrage bei freien Terminen Räumlichkeiten an Interessierte vermietet. Voraussetzung ist, dass durch die Nutzung der reguläre Betriebsablauf nicht gestört wird und die Veranstaltung bzw. das aufgeführte Kulturprogramm dem Konzept des jeweiligen Hauses entspricht. Kulturschaffende können sich dabei mit den Leiterinnen der beiden Einrichtungen oder der dortigen Verwaltung abstimmen. Der Aufgabenbereich der Bamberg Congress + Event GmbH (BCE) umfasst neben der Vermietung der Konzert- und Kongresshalle und der BROSE-Arena ausdrücklich auch die Betreuung der Harmoniesäle. Diese werden selbstverständlich bei Interesse und freien Terminen auch an freie Theatergruppen vermietet.  Schulräume - sowohl in den Grund- und Mittelschulen in der Stadt Bamberg, als auch Räume des Zweckverbandes Gymnasien - können nicht grundsätzlich für Veranstaltungen genutzt werden, da hier immer individuell eine Nutzung geprüft und auf die schulischen Belange Rücksicht genommen werden muss.

 

Für die Nutzung der o.g. Räume gibt es festgelegte Mietpreise, errechnet aus einer Mietpauschale  sowie Nebenkosten, wie Reinigung, Energiekosten, Hausmeister etc., die bei einer  Nutzung durch Dritte anfallen. Leistungen, die einen erhöhten oder zusätzlichen Personalaufwand erfordern, werden gesondert verrechnet. Bei  der Volkshochschule und dem ETA Hoffmann Theater handelt es sich um staatlich geförderte Kultureinrichtungen. Es wäre deshalb ein Verstoß gegen die Förderkriterien des Freistaates, wenn eine geringere Mietzahlung oder gar ein Verzicht auf Mieteinnahmen vereinbart würde.  Eine Anmietung von Räumen des Zweckverbandes Gymnasien müsste über dessen Geschäftsstelle erfolgen. Die Gremien des Zweckverbandes müssten bei einer Entscheidung über Mietminderungen für kulturelle Veranstaltungen eingebunden werden. Auch bei der BCE mit der Rechtsform einer GmbH wäre eine Weisung der Stadt Bamberg, dass für Kulturveranstaltungen keine Kosten oder  ermäßigte Preise erhoben werden, damit verbunden, dass die Stadt Bamberg diesen Einnahmeverlust der Einrichtung ausgleichen müsste. 

 

Die Stadt Bamberg hat in den vergangenen Jahren und auch 2020 für die Anmietung von Räumen in der Konzert- und Kongresshalle sowie den Harmoniesälen einen Betrag von jährlich 38.500 € als Raumkostenzuschuss zur Verfügung gestellt. Der bisherige Raumkostenzuschuss für Anmietung der Alten Seilerei von 15.000 € wurde ab 2020 in einen Zuschuss für freie Theatergruppen für die Anmietung von Räumen umgewandelt. Diese Zuschüsse werden als freiwillige Leistungen der Stadt Bamberg in den Haushalt eingestellt und können beim Kulturamt der Stadt Bamberg beantragt werden. Für das Jahr 2020 stehen - vorbehaltlich der endgültigen Mittelbereitstellung - noch Fördergelder zur Verfügung.

 

  1. Antrag "Kultur braucht Raum III" - Kesselhaus sichern und weiterentwickeln

 

Beantragt wird, dass der bestehende Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Bamberg und Kunstraum JETZT! um vier Jahre verlängert wird und die Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Kesselhauses noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben wird  - unter Einbeziehung der bisherigen Nutzer*innen und deren Konzepten -  sowie auch eine Kostenschätzung und etwaige Förderkulissen untersucht werden.

 

Die Weiternutzung des Kesselhauses durch den Kunstraum JETZT! e.V. sowie die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Weiterentwicklung des Gebäudes sind dem Kulturamt ein großes  Anliegen.

 

Der Nutzungsvertrag zwischen Stadt Bamberg und Kunstraum JETZT! wurde im Jahr 2018 bis zum 30.06.2021 verlängert. Das Immobilienmanagement prüft  die Möglichkeiten einer vorzeitigen Verlängerung bereits, da der Verein Kunstraum JETZT! schon Ende 2019 darum gebeten hatte.  Für die dazu erforderliche Verlängerung der bauordnungsrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Räume steht derzeit noch eine Bescheinigung eines externen Brandschutzprüfingenieurs aus. Aufgrund personeller Änderungen bei dem Sachverständigenbüro hat sich die Bearbeitung  noch verzögert. Die Bescheinigung soll jedoch zeitnah eintreffen. Die Verlängerung des Nutzungsvertrages wird ausschließlich den aktuellen zeitlichen und räumlichen Nutzungsumfang erfassen.

 

Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie zum Kesselhaus sieht die derzeitige  Beschlusslage (Kultursenat vom 18.07.2019) folgendermaßen aus:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten und Fördermöglichkeiten für eine Machbarkeitsstudie "Kulturhaus Kesselhaus" zu eruieren und entsprechende Haushaltsmittel für die Haushaltsberatungen anzumelden."

 

Seit der Beschlussfassung im Juli 2019 hat die Kulturverwaltung bereits verschiedene Schritte  unternommen:

Das Kulturamt hat gemäß Beschluss die Kosten für eine Machbarkeitsstudie "Kulturhaus Kesselhaus" eruiert und für 2020 100.000 Euro beantragt. In den Haushaltsberatungen 2020 wurden 50.000 € bewilligt und in den Haushalt eingestellt. Dieser Betrag ist jedoch haushaltsrechtlich aufgrund der Vorgaben des Art. 69 GO zur vorläufigen Haushaltsführung noch gesperrt. Laut Mitteilung des Kämmereiamtes entscheidet der Stadtrat über das weitere Vorgehen zum Haushaltsvollzug im Juli.  Eine Reduzierung auf die Hälfte macht es nach Meinung des Fachamts unmöglich die Potenzialanalyse im ursprünglich vorgesehenen Umfang zu beauftragen.

 

Dessen ungeachtet hat das Kulturamt bereits eine mögliche Konzeption des Kesselhauses inklusive Verlagerung des Kulturamtes ins Kesselhaus vorgelegt. Mit aller Offenheit für diese Konzeption und andere Alternativen wurden verschiedene Termine mit Kunstraum JETZT! e.V. bestritten, um die Bedürfnisse und Vorstellungen der  derzeitigen und evtl. künftigen Nutzer zusammenzutragen. Es besteht jedoch leider aktuell keine Einigung der verschiedenen Akteure auf eine sinnvolle, inhaltlich relevante Variante. Vielmehr gehen die Meinungen doch noch deutlich auseinander und bewegen sich zwischen einer schrittweisen, experimentierfreudigen Entwicklung des Hauses durch ggf. Erweiterung der aktuellen Nutzung bis hin zu einer Beauftragung einer baulichen Studie inkl. grober Kostenschätzung für die Ertüchtigung des Gebäudes (ggf. inkl. Anbau ) zum Kulturhaus mit Schwerpunkt Ausstellungshaus, aber auch weiteren möglichen Nutzungen. Bereits jetzt lässt sich festhalten, dass sich die jährlichen Betriebskosten für ein solches Haus voraussichtlich auf eine sechsstellige Summe belaufen werden.

 

Als nächste Schritte erachtet das Kulturamt es für notwendig, dass  grundlegend über die Realisierbarkeit des Hauses befunden wird und auch ganz konkret über die nötigen finanziellen Ressourcen. Wenn der  Betrieb des Hauses finanziell ermöglicht werden kann, wird das Kulturamt die inhaltliche Abstimmung fortsetzen und entsprechende Vorgaben für eine Machbarkeitsstudie/Potenzialanalyse bündeln, die aus Sicht des Kulturamts insbesondere die bauliche Situation und dazu gehörige investive Kostenvolumina zum Gegenstand haben sollte. Die eingestellten Mittel in Höhe von 50.000 € erscheinen dem Kulturamt als zu knapp bemessen um tatsächlich belastbare Aussagen zu erhalten.

 


  1. Antrag "Kultur braucht Raum IV" - Soziokultur auf der Lagarde, Kultur auf der Kaserne

 

Laut Antrag soll das neue Kulturzentrum auf der Lagarde (Posthalle und Kulturhof realisiert werden. Ein erstes niedrigschwelliges Angebot zur Nutzung müsse bereits im Jahr 2020 starten. Weiterhin sollen Zwischennutzungen befürwortet werden und die Voraussetzungen dafür bereits 2020 geschaffen werden.

 

Die aktuelle Beschlusslage zum Kulturquartier Lagarde (Kultursenat vom 18.07.2019) ist derzeit:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der bisherigen Gespräche ein Nutzungs- und Betriebsmodell der Posthalle als Kulturhaus unter Federführung des Kulturamts bis 2020 zu erarbeiten."

Die Verwaltung wird beauftragt ein Nutzungskonzept für den künftigen Kulturplatz unter Einbeziehung der jeweiligen angrenzenden Infrastrukturen der beiden Hallengebäude zu erarbeiten und bis zu 3. Quartal 2019 vorzulegen."

„Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Ausschreibung der Reithalle erforderlichen Mittel für die Haushaltsberatungen 2020 anzumelden.“

„Alle Gespräche in Bezug auf das Kulturquartier Lagarde sind mit allen Kulturinteressierten zu führen, die bisher ein Interesse an der Nutzung des neuen Kulturquartiers gezeigt haben, oder künftig äußern.“

 

Das Kulturamt hat, nach Abstimmung mit den relevanten möglichen künftigen Nutzern, im 3. Quartal 2019 ein solches Raumkonzept vorgelegt. Es enthält auch eine erste Einschätzung zu einem möglichen Betriebsmodell. Das Architekturbüro Sauerzapfe hat aufgrund dieser Angaben eine Ideenskizze erstellt. Mittlerweile haben sich jedoch gravierende Änderungen in der Planung ergeben. Unter anderem soll auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet werden.

Mit Vermerk des Kulturreferats vom 05.03.2020 wurde das Kulturamt informiert, dass laut Entscheidung der Referentenrunde die Stadtbau GmbH die Posthalle in Erbpacht übernimmt und die Koordination der Weiterentwicklung durch das Konversionsamt erfolgt.  Das Kulturamt soll in die weiteren Planungen eingebunden werden.

 

Bezüglich der Nutzung des Platzes hat das Kulturamt, ebenfalls zusammen mit relevanten Akteuren, mehrere Nutzungsszenarien in detailgetreuen Plänen beim Konversionsamt eingereicht. Der Auftrag der Ausschreibung der Reithalle wurde durch Vermerk des Kulturreferats vom 10.10.2020 gegenüber dem Kulturamt ausgesetzt, da im Lenkungskreis Konversion beschlossen wurde, dass mit Blick auf den Haushalt 2020 keine Ausschreibung erfolgen soll.

 

Sollten die Planungen weiterverfolgt werden, wäre eine Anpassung der Beschlusslage durch das Konversionsamt und den zuständigen Senat oder Stadtrat sowie ggf. die Bestätigung durch den Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH dringend notwendig.

 

  Stellungnahme Amt 23 zu dem Antrag vom 29.06.2020:

"Nach dem erfolgreichen Abschluss des Wettbewerbes zum Kulturquartier Lagarde Campus am 07.12.2018 konnten die Planungen des Wettbewerbssiegers in konkrete Beauftragungen und erste Genehmigungen übergeleitet werden. Die baufachliche Prüfungen des Wettbewerbsteiles zum NPS - Projekt "Vorplatz Reithalle" (Nationale Projekte des Städtebaues des Bundes mit einem Förderbeitrag von 2,20 Mio. €)  erfolgt aktuell über die Landesbaudirektion Bayern als beauftragte Prüfbehörde und der Hauptbereich der Stadt Bamberg / EBB "Kulturplatz" ist final durchgeplant. Allerdings ist nun dringend die seit Februar 2020 fällige Entscheidung über die Realisierung oder den Verzicht auf die zentrale Tiefgarage unter dem Kulturplatz durch den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg notwendig, um mit den weiteren Baumaßnahmen und Planungsabstimmungen beginnen zu können.

 


Zur inhaltlichen Konzeptionierung der in städtischer Hand verbleibenden Gebäude wurden zu Jahresbeginn Weichenstellungen vorgenommen, die nun in konkrete Beschlüsse umgesetzt werden müssen. So soll die Posthalle nach den internen Vorgaben durch die Stadtbau Bamberg GmbH ( Basis Erbpachtvertrag ) saniert und in enger Abstimmung mit dem Kulturamt und dem Konversionsamt einer dauerhaften kulturellen Nutzung zugeführt werden. Dabei sollen die seit langer Zeit interessierten Kulturschaffenden mit den von ihnen konzeptionierten Betriebskonzepten ins Boot geholt und gemeinsam einer Trägerstruktur zugeführt werden.

 

Die Reithalle sollte vor einem Neubau der öffentlichen Platzflächen um das Einzeldenkmal  herum grundsaniert und erschlossen werden, hier stehen konkrete Planungen genauso aus wie betriebliche Lösungen.

 

Von den beiden neu zu errichtenden Gebäuden an den Platzrändern ist lediglich das sogenannte "Kulturfenster" westlich der Reithalle an einen Investor veräußert worden, das Gebäude "Kulturwerk" an der Ostseite des Kulturplatzes steht noch zur Ausschreibung an.

 

Grundsätzlich sind beide Neubauten aus Lärmschutzgründen zwingend notwendig um einen geordneten und betrieblich sinnvollen Kulturbetrieb auf dem Platz und in den Hallen zu gewährleisten. Hier sind alle rechtlich notwendigen Planungsvoraussetzungen im Bebauungsverfahren Nr. 328 C Lagarde Campus Bamberg inkl. einem detaillierten Schallgutachten erarbeitet worden, der Satzungsbeschluss sollte am 08.07.2020 im Konversionssenat erfolgen."

 

  1. Antrag "Kultur braucht Raum V" Bandproberäume

 

Beantrag wird die Errichtung eines Proberaumzentrums unter Einbeziehung des Vereins Bamberger Festivals. Immobilien in städtischem Eigentum wären für eine Umsetzung zu prüfen. Bei der Planung sollte ein kleiner Raum für Auftritte möglichst berücksichtigt werden, außerdem auch ein Betrieb des Proberaumzentrums durch die Stadt Bamberg

 

Die Schaffung von Probenräumen ist dem Kulturamt seit Jahren ein Anliegen. Bereits zu Beginn des Konversionsprozesses hat das Kulturamt nach Benchmarking in den umliegenden Städten die Voraussetzungen für einen kostentragenden Betrieb eines Probenraumzentrums eruiert und beim Konversionsamt eine entsprechende Immobilie angefragt. Durch die Schließung des "House of music" wurde die Situation für die Musiker*innen noch prekärer. Deshalb hat das Kulturamt einen privaten Investor gebeten, für eines seiner Objekte eine entsprechende Nutzung in Erwägung zu ziehen. Bis zu 30 Probenräume könnten entstehen. Die Investitionskosten für dieses Objekt sind allerdings relativ hoch und die Konditionen für eine kostentragende Lösung schwierig. Zudem fragt der Investor nach entsprechender Sicherheit für seine Investition, z.B. durch eine Trägerschaft durch die Stadt Bamberg, was laut Abstimmung zwischen Kulturreferat und Finanzreferat angesichts der Haushaltslage der Stadt Bamberg nicht finanzierbar wäre. Das Kulturreferat und das Kulturamt sind derzeit in Gesprächen mit dem Verein Bamberger Festivals, ob sich das Proberaumzentrum dort zu anderen Konditionen realisieren lässt. Außerdem läuft derzeit eine Umfrage von Oberbürgermeister Starke und Landrat Kalb an die Bürgermeister der Umlandgemeinden, ob  sich ggf. dort geeignete Räume befinden. Geprüft wird außerdem momentan durch das Kulturamt und in Zusammenarbeit mit dem Immobilienmanagement, ob und zu welchen Konditionen ein Gebäude im Eigentum der Stadt Bamberg für dieses Vorhaben zur Verfügung gestellt werden kann. Ein weiterer privater Investor hat sich zudem an die Stadtverwaltung und an den Verein "Bamberger Festivals" gewandt und eine weitere Immobilie angeboten die derzeit begutachtet wird.  Die Verwaltung wird über den Sachstand in der nächsten Sitzung entsprechend berichten.

 

  1. Antrag "Kultur braucht Raum VI" Leerstandsmanagement

 

Laut Antrag soll die Stadt Bamberg ein Leerstandsmanagement organisieren, das auch kulturelle und soziale Zwischennutzungen mitdenkt. Das Immobilienmanagement soll regelmäßig eine Liste mit Räumen und Gebäuden vorlegen, die länger als zwei Monate leer stehen.

Das Leerstandsmanagement der Wirtschaftsförderung prüft private oder gewerblich gemeldete Leerstände, ob sie für kurzfristige kulturelle Zwecke oder für soziale Initiativen nutzbar sind und meldet sie dem Kulturamt. Kulturschaffende können sich dort informieren und das Kulturamt geht proaktiv auf diese zu.

 

Ähnliche Anfragen und Anträge haben die Stadtverwaltung vielfach beschäftigt. Bereits vor einigen Jahren wurde zu dem Anliegen ein Runder Tisch gebildet, der zu folgendem Ergebnis kam:

  • Als Zwischennutzung im Leerstand ohne entsprechenden Bauantrag und ggf. nötige Nutzungsänderung werden seitens baurechtlicher Zuständigkeit maximal  zwei Termine mit jeweils zwei bis drei Tagen pro Jahr akzeptiert.
  • Anfragen bezüglich evtl. Leerstände von städtischen Gebäuden können an das Kulturamt gestellt werden. Dieses stimmt die Anfragen mit dem städtischen Immobilienmanagement ab. Sämtliche Anfragen der letzten Monate ergaben,  dass derzeit keine städtische Immobilie für eine Zwischennutzung zur Verfügung steht. Ausnahmen waren/sind die zeitlich begrenzte Nutzung des Gebäudes am Schlachthof vor einiger Zeit sowie Räumlichkeiten im Bereich der Lagarde-Kaserne. Hier haben Konversionsamt, Kulturamt und Immobilienmanagement nach Möglichkeit Zwischennutzungen (beispielsweise auch das Kontakt-Festival) unterstützt.
  • Bei Anfragen bezüglich von Leerständen in privater Hand, steht die Wirtschaftsförderung helfend zur Seite und fragt ggf. Privateigentümer diesbezüglich an.

 

Aus Sicht der Kulturverwaltung ist dieses Verfahren unter den gegebenen Umständen ausreichend, um mögliche Leerstandsnutzungen in kleinerem und manchmal auch größerem Umfang zu unterstützen. Insbesondere die baurechtliche Position (vgl. 1) setzt hier enge Grenzen und lässt Nutzungen über einen längeren Zeitraum derzeit nicht zu.

 

  1. Antrag "Kulturentwicklungsplan abschließen, Maßnahmen entwickeln und umsetzen

  

Die Antragstellen beantragen den Abschluss des Kulturentwicklungsplanes, mögliche Maßnahmen zu diskutieren und dann einzuleiten. Der Kulturentwicklungsplan sollte als solide Grundlage für die weiteren Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen im Bereich der Kultur dienen. Auf dieser Basis sollte dann auch die (zu erhöhende) Kulturförderung diskutiert und auf den Prüfstand gestellt werden sowie die Kulturförderrichtlinien neu ausgerichtet werden.

 

Die Federführung für die strategische Ausrichtung des Kulturressorts wurde dem Kulturamt übertragen und damit bewusst innerhalb der Verwaltung verankert. So konnten viele der für die Kulturentwicklungsplanung erprobten Methoden über mehrere Jahre hinweg eigenständig und nah am realen Kulturbetrieb angewandt werden. Für ausgewählte Fragestellungen wurde externe Expertise eingeholt, eng begleitet und in die Gesamtmaßnahme eingeordnet. Parallel und korrespondierend erfolgte die sorgfältige Informationsgewinnung und -verarbeitung. Die Evaluation der Grundlagen startete Ende 2015. Da hierbei nicht auf frühere Konzeptionen und nur bedingt auf vorhandene Leitbilder oder Programmatiken aufgebaut werden konnte, wurden umfassende Recherchen und Analysen zur historischen wie jüngeren kulturellen Entwicklung erforderlich. Erstmals wurden Finanz- und Kennzahlenstrukturen aufgearbeitet und ihre Auswertung eingeleitet. Grundsätzliche Erkenntnisse können daraus bereits gewonnen werden. Für die nachhaltige steuerungsrelevante Anwendung bedarf es weitergehender Maßnahmen, insbesondere der Implementierung eines systematischen Berichtswesens. Die bisher durchgeführten Maßnahmen können Sie der Anlage 2 entnehmen.

 

  Weiteres Vorgehen:

Aus der Zusammenführung und Verdichtung der nun vorliegenden empirischen Ergebnisse sowie Erkenntnissen aus der Literaturrecherche werden derzeit zentrale Felder für die Kulturentwicklung abgeleitet. Voraussichtlich im vierten Quartal 2020 stehen Bestand und Analyseergebnisse (Kulturbericht inkl. Finanzbericht) sowie Entwicklungsfelder und Handlungsempfehlungen zur Diskussion. In weiteren Beteiligungsformaten (Bürgerlabor Kulturentwicklung - Ende 2019/Anfang 2020 durchgeführt), drei Expertenrunden, Sprechstundenformat) wird dann die Kulturstrategie 2025 finalisiert.

Sie soll dem Stadtrat Anfang 2021 als Orientierungsrahmen für die kommenden fünf Jahre vorgestellt und zum Beschluss vorgeschlagen werden.

Die Kulturentwicklungsplanung ist damit nicht abgeschlossen, vielmehr markiert die Kulturstrategie 2025 den Beginn eines fortlaufenden Prozesses. Einige Bamberger Schwerpunkte und Spezifika sollen durch weitere Erhebungen (z.B. zum Kulturtourismus) oder in gesonderten Themenfeldanalysen vertieft werden (z.B. zu Erinnerungskultur, Kultureller Bildung, Kunst im öffentlichen Raum). Zur Profilbildung und Positionierung als Kulturstadt soll sich dann die Erarbeitung eines Leitbilds und Verständigung auf eine Kommunikationsstrategie anschließen. Um den stetigen Veränderungen in Gesellschaft und Kulturbetrieb Rechnung zu tragen, wird deshalb eine Fortschreibung im fünfjährigen Turnus anvisiert.

 

Das Kulturamt empfiehlt die Einrichtung einer Kulturkommission Bamberg (Enquete Kommission Kultur) aus politischen Vertretern und Fachleuten, die die Diskussion des Grundlagenpapiers der und Weichenstellung für die Kulturentwicklung begleitet.

 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung zu den Anträgen I bis VII hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Zu den Anträgen I bis V und VII wird die Verwaltung den Kultursenat in geeigneter Weise über weitere Ergebnisse zeitnah erneut informieren.

 

  1. Der Antrag VI ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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