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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3241-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Wie dem Sitzungsvortrag zur aktuellen Haushaltslage (VO/2020/3179-20) entnommen werden kann, stellt sich die finanzielle Situation der Stadt Bamberg in diesem Jahr - und damit auch für die abseh­bare Zukunft - noch wesentlich dramatischer dar als zur Finanzkrise 2008/2009.

 

Die Gewerbesteuer als bislang stärkste Einnahmequelle der Stadt Bamberg verzeichnet einen drastischen Einbruch von rund 60 % im Vergleich zum Vorjahresrechnungsergebnis. Für das aktuelle Haushaltsjahr werden Mindereinnahmen von ca. 27 Mio. € erwartet.

Über den Gesamthaushalt gesehen muss derzeit mit einem Fehlbetrag von ca. 32 Mio. € gerechnet werden.

 

Gemäß Art. 68 GO hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushalts­ausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat sich dazu am 07.04.2020 wie folgt geäußert:

„Soweit die Gemeinden gegenwärtig mit haushaltswirtschaftlichen Sperren (§ 28 KommHV-Kamera­listik, § 28 KommHV-Doppik) reagieren, sollten diese mit Augenmaß erfolgen. Hierbei sollte – neben der Sicherung der Haushaltswirtschaft – auch im Auge behalten werden, in welchen Fällen nach Abflauen der Corona-Pandemie etwa die Einleitung und Fortsetzung geplanter Beschaffungsvorhaben einen Beitrag zur Aktivierung der regionalen Wirtschaft leisten kann.

Auch soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 68 Abs. 2 GO vorliegen, bestehen seitens des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration keine Bedenken, wenn Gemeinden mit dem Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung noch zuwarten. Eine Abschätzung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Haushalte erscheint - Stand heute - schlechterdings nicht vor Mitte dieses Jahres realistisch.

Eine über- und außerplanmäßige Ausweitung freiwilliger Leistungen halten wir jedoch in der gegen­wärtigen Situation unter keinen Umständen für vertretbar.“

 

Unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Ministeriums, schlägt die Verwaltung vor, keinen Nachtragshaushalt aufzustellen, sondern eine differenzierte Vorgehensweise zu wählen. Im Übrigen gehen alle vergleichbaren fränkischen Städte den gleichen Weg.

Es werden daher folgende Maßnahmen zur Haushaltssicherung vorgeschlagen:

-       Der weitere Haushaltsvollzug soll sich am Art. 69 GO orientieren. Neue Maßnahmen dürfen daher nicht begonnen werden. (siehe Nr. 2 des Beschlussantrags)

-       Die in den Anlagen 1 und 2 genannten Haushaltsstellen sollen gesperrt werden, um den Fehlbetrag am Jahresende möglichst gering zu halten. (siehe Nr. 3 des Beschlussantrags)

Bei den freiwilligen Leistungen sollen einzelne Haushaltsstellen mit einer Sperre versehen werden. Ebenso soll die Aufhebung der Sperren für das 4. Quartal beim laufenden sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand ausgesetzt werden. Auch im Vermögenshaushalt sollen nicht alle einge­planten Ausgaben verausgabt werden. Noch nicht begonnene Maßnahmen sollen nicht begonnen werden. Trotz der zu verhängenden Sperren werden aber aufgrund günstiger Förderbedingungen Investitionen in einer Größenordnung von ca. 45 Mio. € umgesetzt und auf diese Weise die Wirtschaft gestärkt (siehe Anlage 3). Dieser Betrag ist um ein Vielfaches höher als die Investitions­volumina vergangener Vermögenshaushalte.

-       Alle in den Anlagen 1 und 2 nicht genannten Haushaltsstellen können nach der üblichen Systematik freigegeben werden. (siehe Nr. 4 des Beschlussantrags)

Es gilt also, dass die freiwilligen Leistungen grundsätzlich zum 01.10. freigegeben werden. Insbe­sondere im Vermögenshaushalt ist darauf abzustellen, dass es sich nicht um neue Maßnahmen handelt.

-       Es ist das von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderte Personalkostenkonsolidierungskonzept zu erstellen und dem Stadtrat im Herbst vorzulegen. (siehe Nr. 5 des Beschlussantrags)

 

Für das stadtgesellschaftliche Wohl, zur Stärkung des Ehrenamts und für den Zusammenhalt in dieser schwierigen Zeit hat der Ältestenrat darauf bestanden, dass die nachfolgend genannten Beträge von den zu verhängenden Sperren ausgenommen werden:

 

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Freigabe-
betrag

02080.70100

Zuschuss Inklusionsbüro

35.000 €

30000.70000

Zuschüsse - Globalbetrag (Kulturförderung)

150.000 €

40700.70200

Zuschüsse - Globalbetrag für rein freiwillige Leistungen (Jugendamt)

146.913 €

47010.70000

Zuschüsse - Globalbetrag (Sozialamt - bedingt freiwillig)

75.000

47010.70700

Rein freiwillige Leistungen (Sozialamt)

50.000

55100.70000

Zuschüsse - Globalbetrag (Sportförderung)

236.170 €

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Freigabe-
betrag

13000.93510

Fahrzeuge für den Brandschutz

1.049.158

34000.95000

Festplatz Gaustadt

210.000

47400.98700

Kindertagesstätten Globalbetrag

800.000

55100.98760

Investitionszuschüsse an Sportvereine

30.000

55100.98780

Investitionszuschuss an Sportvereine für Sanierung von Spielfeldern

130.000

55100.98790

Investitionszuschüsse an Sportvereine

51.200

58000.93560

Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände für Kinderspielplätze

125.000

58000.96150

Sanierung von Rasenspielfeldern (Sanierung ehem. 08er-Platz)

150.000

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Der Haushaltsvollzug 2020 erfolgt in Analogie zum Art. 69 GO. Neue Maßnahmen dürfen daher nicht begonnen werden.
  3. Der Stadtrat erlässt einen Sperrbeschluss hinsichtlich der in den Anlagen 1 und 2 genannten Haushaltsstellen.
  4. Alle in den Anlagen 1 und 2 nicht genannten Haushaltsstellen unterliegen hinsichtlich der Mittelfreigabe der üblichen Haushaltssystematik.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, das von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderte Personalkosten­konsolidierungskonzept zu erstellen und dem Stadtrat im Herbst vorzulegen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

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Anlagen

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