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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0992-14

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt das kommunale Vertretungsgremium (Stadtrat) nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Jahresabschlüsse sowie der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Nicht nur die Feststellung der Jahresrechnung, sondern auch der Beschluss über die Entlastung setzt die vorherige Durchführung der überörtlichen Prüfung nicht mehr voraus. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, seine Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 15/1063, S. 21). Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.

 

Unabhängig vom Stand und den Ergebnissen der überörtlichen Prüfung können zur Entlastung vorgeschlagen werden:

 

a)              Jahresrechnungen 2008 der  Stadt Bamberg und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen,

 

b)              Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes „Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg“

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss führte die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2008 in seiner Sitzung am 22.04.2010 durch. Die Prüfungsbestätigung ist nunmehr als Grundlage für die vom Stadtrat zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes „Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg“ wurde bereits auf Empfehlung des Werksenates (Beschluss vom 07.10.2009) mit Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2009 festgestellt. Auf die beigefügten Beschlüsse wird verwiesen (Anlage 1 und 2).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 22.04.2010 einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat erteilt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die/den

 

-              Jahresrechnungen 2008 der Stadt Bamberg und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen,

 

-              Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes „Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg“

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.04.2010 wird zum Beschluss erhoben.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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