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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3254-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf die Art der Aufgabenerfüllung der Jugendämter im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichwohl wird der Kinderschutz ununterbrochen aufrechterhalten. Erste wissenschaftlichen Untersuchungen widmen sich diesem Thema, auch mit Erhebung von empirischen Daten.

 

So hat das Deutsche Jugendinstitut sich im aktuellen „Jugendhilfeb@rometer“ mit einer Umfrage unter allen 575 deutschen Jugendämter näher mit der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie beschäftigt. Das vollständige 89-seitige Ergebnis steht seit dem 17.06.2020 online zur Verfügung und kann kostenlos unter www.dji.de heruntergeladen werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden wie folgt zusammengefasst (S. 5 und 6 des o.g. Jugendhilfeb@rometers):

 

  • Die meisten Jugendämter verzeichnen keine Zunahme von Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung
  • Bei vielen Jugendämtern besteht Unsicherheit über die Lage und Bedarfe von jungen Menschen und Familien
  • Kinderschutz steht auch in Corona-Zeiten im Zentrum der Arbeit der Jugendämter
  • Jugendämter leisten auch in der Krise mehr als Kinderschutz … wie viel „mehr“ variiert jedoch
  • Hilfeplanung findet weiterhin statt, zum Teil aber nur eingeschränkt
  • Kommunikation mit den Adressaten findet statt, ist aber erschwert
  • Jugendämter reagieren auf zusätzliche Beratungsbedarfe

 

 

Diese Ergebnisse können – mit leichten Schwankungen – auch für das Stadtjugendamt Bamberg bestätigt werden. Zu den einzelnen aufgeworfenen Fragen im Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 21.04.2020 sowie den Anträgen der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 18.05.2020 und 22.06.2020 (siehe Anlagen) kann für Bamberg berichtet werden:

 

 

 

 

Sachgebiet Kindertagesbetreuung

Die Nutzerzahlen der Notbetreuung im Stadtgebiet hat sich im Rahmen der fortschreitenden Lockerungen des Betretungsverbotes von Kindertageseinrichtungen laufend erhöht. Im gesamten Zeitraum ab 15.03.2020 war aber auch festzustellen, dass Eltern ihre Kinder in vielen Fällen nicht zur Betreuung gegeben haben, obwohl bereits ein Anspruch auf Notbetreuung des betroffenen Kindes bestanden hätte. Wie sich die Inanspruchnahme entwickelt hat, kann den nachfolgenden Zahlen entnommen werden.

 

 

 
 

 

Den Trägern und Einrichtungen gehen die jeweils aktualisierten Newsletter des StMAS zu. In diesen wurde u.a. fortlaufend dargestellt, wie sich der Kreis der für die Notbetreuung berechtigten Kinder ändert und welche Hygienemaßgaben zu beachten sind. Verwiesen wurde dabei insbesondere auf die mehrfach aktualisierten Rahmen-Hygienepläne des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Zusätzlich fand am 27.04.2020 eine Besprechung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen sowie den jeweiligen Leitungen zum Sachstand der Covid 19-Problematik statt. Eine Fachkraft der Hygiene Technologie Kompetenzzentrum GmbH (HTK) stellte in einem Vortrag die Hygieneanforderungen in den Kindertageseinrichtungen dar und ging auch fachlich auf Rückfragen der Träger ein.

Bei Bedarf wurden Einzelfragen von Trägern und KiTa-Leiterinnen seitens des Stadtjugendamtes in Absprache mit der Regierung von Oberfranken und dem Gesundheitsamt Bamberg besprochen und abgeklärt.

 

Sachgebiet Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften

Beurkundungen

Während des Lockdowns bzw. der Schließung des Rathauses am ZOB fanden keine Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen mit Zustimmungserklärung, Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, Unterhaltsverpflichtungserklärungen) statt. Unaufschiebbare nachgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen wurden hier lediglich im Standesamt beurkundet.

Seit der Öffnung des Rathauses am ZOB am 04.05.2020 finden unter Beachtung der entsprechenden Hygieneregeln wieder regelmäßig Beurkundungen statt. Während anfangs eine hohe Nachfrage nach diesen Terminen bestand, werden Beurkundungstermine inzwischen wieder im üblichen Rahmen vergeben.

Beistandschaften

Während des Lockdowns bzw. der Schließung des Rathauses am ZOB war das Sachgebiet BPV durchgehend telefonisch und per E-Mail erreichbar. Der Austausch von Anträgen und weiteren Schreiben, für die eine Unterschrift der jeweiligen Elternteile benötigt wurde, erfolgte auf schriftlichem Wege.

Vormundschaften

In Abstimmung mit dem Familiengericht wurden während des Lockdowns bzw. der Schließung des Rathauses am ZOB Umgangskontakte mit den jeweiligen Kindern bzw. deren Pflegeeltern und den jeweiligen Einrichtungen durch den Vormund auf telefonischem Wege durchgeführt. Seit der Öffnung des Rathauses bzw. aufgrund der mit Corona verbundenen Lockerungen finden die Umgangskontakte wieder unter Wahrung der üblichen Abstands- und Hygieneregelungen persönlich statt.

 

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe/UVG

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe hat die Begleichung der Rechnung von ambulanten und stationären Trägern durchgehend gewährleistet. Zur Sicherstellung der Liquidität der Anbieter wurde das Intervall der Zahlungsläufe zur Begleichung der eingegagenen Rechnungen verkürzt.

 

Im Bereich des Unterhaltsvorschusses wurde die Sachbearbeitung ohne persönliche Vorsprachen abgewickelt. Die Auszahlung der Leistungen war zu jeder Zeit fristgerecht sichergestellt. Die Anzahl der Neuanträge hat sich nicht wesentlich geändert und bewegt sich in der üblichen Schwankungsbreite. Eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit von Unterhaltspflichtigen wegen Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust war nur vereinzelt der Grund für den Neuantrag.

 

Sachgebiet Kommunale Jugendarbeit

Offene Jugendarbeit

Eine der frühzeitigsten Maßnahmen stellte die Schließung aller Einrichtungen und Jugendtreffs der städtischen Jugendarbeit (Jugendzentrum, Jugendtreff Ost, Jugendtreff Gaustadt, BasKIDhall) inklusive der Hausaufgabenbetreuung in der Gereuth bereits am Freitag, den 13.03.2020, dar. Außerdem wurde im Bereich der Aufsuchenden Jugendarbeit/Streetwork die pädagogische Arbeit deutlich eingeschränkt. Durch die Einsatzbereitschaft und das Engagement der Mitarbeiter*innen des Trägers iSo wurde in kurzer Zeit ein Alternativprogramm in digitaler Form über die Sozialen Netzwerke auf die Beine gestellt. Dies erfreute sich bei den Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Es wurden auch Wochenpläne der einzelnen Jugendtreffs erstellt, um eine Übersicht über die digitalen Angebote zu erhalten.

Aufgrund der Schließung der Treffs und den Einschränkungen in der Arbeit bei den Streetworkern wurde in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt und dem Träger iSo eine Reduzierung der Personaleinsatzes ab dem 01.05.2020 umgesetzt. Das vertraglich vereinbarte Personalvolumen von 7,0 Vollzeitstellen bei der Offenen Jugendarbeit wurde um 2,5 Vollzeitstellen reduziert. Bei der Aufsuchenden Jugendarbeit wurde das vertraglich vereinbarte Stellenvolumen von 2,5 Vollzeitstellen um 0,8 Vollzeitstellen herabgesetzt.

Mit der Erlaubnis der Wiedereröffnung von Einrichtungen der Jugendarbeit zum Zweck der Bildungsarbeit nach dem SGB VIII konnte in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt und iSo die Rückkehr zum vertraglich vereinbarten Personalvolumen zum 01.07.2020 erfolgen. Die Hausaufgabenbetreuungsstelle Gereuth hat ihren eingeschränkten Betrieb in Form von Einzelbetreuungen bereits zum 26.05.2020 wieder aufgenommen.

 

Angebote Ferienpass, Ferienbetreuung, Ferienprogramm etc.

Bereits zu Beginn der Pandemie wurde im Stadtjugendamt frühzeitig auf die aktuellen Entwicklungen reagiert und die Planungen für die städtischen Ferienangebote im Sommer dementsprechend angepasst. Es bestand bereits am Anfang der Konsens, dass darauf hingewirkt werden soll, die bestehenden und bereits in Organisation befindlichen Angebote so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Dies war auch vor dem besonderen Hintergrund, dass viele Eltern ihren Urlaub in der ersten Jahreshälfte aufgebraucht haben dem Stadtjugendamt ein besonderes Anliegen.

Zwar konnten aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen in den Oster- und Pfingstferien die gänzlich ausgebuchten ganzwöchigen Ferienbetreuungsangebote des Ferienabenteuers nicht stattfinden. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis konnte mit den Veranstaltern erfolgreich verhandelt werden, dass ein Großteil der Wochen in den Sommerferien stattfinden können.

Der Ferienpass, welcher in gemeinsamer Kooperation der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt und des Landkreises Bamberg aufgelegt wird, kann nach intensiv geführten Verhandlungen, insbesondere durch Nachdruck und Einsatz der Stadt Bamberg, auch in diesem Jahr den Bamberger Familien zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Bamberg hat auch hier rechtzeitig erkannt, dass es gerade in diesem Jahr wichtig sein wird ausreichend Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung anbieten zu können, da gerade in diesem Jahr viele Familien ihren Urlaub zu Hause verbringen werden. Der Verkaufsstart erfolgte am 06.07.2020.

Beim städtischen Ferienprogramm wurde bereits frühzeitig Kontakt mit den Veranstaltern aufgenommen, um abzuklären, ob Sie ihr Angebot durchführen können oder nicht. Letztendlich konnte erreicht werden, dass ein Großteil der Angebote auch in diesem Jahr – wenn auch teilweise mit Einschränkungen – stattfinden können. Der Start der online-Buchungen war am 01.07.2020.

Was dem Stadtjugendamt in diesem Jahr besonders zu Gute kommt sind in 2020 erstmal angeboten Betreuungswochen in den Sommerferien zur flächendeckenden Versorgung im Rahmen des Ferienprogramms. Die Anmeldungen hielten sich bis Ende Juni zwar noch in Grenzen, was an der Unsicherheit der Eltern und der aktuellen Lage begründet ist. Gleichwohl wurden insgesamt acht Betreuungswochen fest eingeplant. Aufgrund der Erlaubnis der Ferienbetreuung in den Sommerferien und der Präsenz in der Öffentlichkeit und den Medien, wird zu erwarten sein, dass der vorhandene Bedarf in den nächsten Wochen zu entsprechenden Anmeldungen führen wird.

 

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Bamberg konnten ihre Tätigkeit auch während der Schulschließungen fortsetzen. Sie waren nicht vom Betretungsverbot für die Schulen betroffen und konnten weiterhin Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und den Lehrkräften halten. Daher unterstützen sie auch während der schwierigen Situation in der Notbetreuung die Schülerinnen und Schüler in den Schulen und waren stets über Telefon und Mail erreichbar.

Vor dem Hintergrund, dass der direkte Kontakt nicht in gewohnter Form weitergeführt werden konnte, wurde zusätzlich der telefonische Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern intensiviert. Insbesondere Kinder, die großen Bedarf vorweisen, haben regelmäßige telefonische Unterstützung erhalten. Hier agierten die JaS-Fachkräfte als vertrauensvolles Bindeglied zwischen der Schule und den Familien. Auch der telefonische Kontakt mit bestehenden Familienhelfern wurde ausgebaut. Nach schrittweiser Öffnung der Schulen konnte wieder vereinzelt direkter Kontakt im Freien unter Maßgabe der Hygienevorschriften und des Datenschutzes stattfinden.

 

Sachgebiet Soziale Dienste

Die Arbeit des Sozialen Dienstes war und ist wie alle Lebensbereiche von der Coronapandemie betroffen. Es wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt die Arbeit niedergelegt. Die gesetzlichen Aufgaben wurden im Rahmen der Möglichkeiten stets wahrgenommen. Vorgaben des Bundes, des StMAS, des Bay. Landesjugendamtes und der Stadt wurden umgesetzt.

Soweit möglich wurden direkte Kontakte reduziert. So fanden zahlreiche Beratungen telefonisch statt. Auch wenn dies einem persönlichen Treffen nicht gleich kommt, konnte dadurch der Kontakt zu Familien aufrechterhalten werden. Termine, die in dieser Phase nicht unbedingt notwendig waren, z.B. Hilfeplangespräche, in denen keine dringenden Entscheidungen anstanden, wurden verschoben.

Direkter Kontakt fand immer und unverzüglich statt bei Anhaltspunkten auf Kindeswohlgefährdungen, in Krisen, um eine Verschärfung hin zu einer Kindeswohlgefährdung vermeiden zu können sowie zur Einleitung neuer Hilfen, die im Zusammenhang mit dem Kinderschutz notwendig wurden.

Im Zeitraum seit dem 16.03. wurden über 60 Gefährdungsmitteilungen (inkl. Rufdiensteinsätze und Aufgriff von unbegleiteten Minderjährigen) bearbeitet. 12 junge Menschen wurden in Obhut genommen. Bei den Gefährdungsabklärungen wurde stets nach den gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards vorgegangen. Das bedeutet, es wurden jeweils zwei Fachkräfte eingesetzt („4-Augen-Prinzip“) und es wurden Hausbesuche durchgeführt.

Demgegenüber standen im Jahr 2019 insgesamt 161 Gefährdungsmitteilungen und 56 Inobhutnahmen. Bezogen auf 13 Wochen sind dies rechnerisch 14 Gefährdungsmitteilungen und 40 Inobhutnahmen.

 

26 Kinder wurden auf Veranlassung des ASD in Notbetreuung von Kindertageseinrichtungen und Schulen aufgenommen, davon 19 im Vorschulalter (Kita, SVE) und 7 im Schulalter. Dies war zum Wohl des Kindes notwendig.

Darüber konnten auch Kinder, in deren Familie, Bedarf für eine Hilfe zur Erziehung besteht, die Notbetreuung besuchen. Dies erfolgt jedoch durch Vorlage des Bescheids durch die Eltern direkt in der Einrichtung, so dass dem ASD hierzu keine Zahlen vorliegen.

Darüber hinaus fand ein enger Austausch mit den verschiedenen Trägern ambulanter Hilfen im Bereich des Stadtjugendamtes statt. Hier wurden zahlreiche Termine als Videokonferenz durchgeführt. In einzelnen Fällen, in denen dies zur Sicherung des Kindeswohls als notwendig erachtet wurde, fanden auch hier Hausbesuche statt. Unter Wahrung der entsprechenden Abstände und des Datenschutzes wurden persönliche Treffen auch im Freien durchgeführt.

Im Zusammenwirken innerhalb des Sozialreferats konnte die notwendige Schutzausrüstung für die Mitarbeitenden des ASD (MNS-Masken, FFP2-Masken, Schutzanzug, Brillen, Handschuhe, Visiere) organisiert werden.

Zum Schutz der Mitarbeitenden und um im Infektions- bzw. Verdachtsfall die Anzahl der unter Quarantäne zu stellenden Fachkräfte möglichst gering zu halten, wurden ausreichend Home-Office-Plätze eingerichtet. Durch den Zugang zu den digitalen Akten von Zuhause aus und Rufumleitung konnten so die Familien von ihren für sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter*innen weiterhin betreut werden. In der „heißen Phase“ des Lockdowns wurden für Gefährdungsüberprüfungen Tandems bzw. Kleinteams gebildet, um auch hier das gegenseitige Infektionsrisiko zu minimieren.

Die Mitwirkung in Verfahren des Familiengerichts und des Jugendgerichts war und ist stets gewährleistet. Auch bei den Gerichten wurden die Termine vorrübergehend ausgesetzt. Die Kooperation mit den Richter*innen wird von unserer Seite als sehr gut eingeschätzt. So wurde z.B. auch auf Anträge des Jugendamtes hin zeitnah durch das Familiengericht terminiert.

Nach Öffnung des RaZ wurden wieder alle Tätigkeiten aufgenommen. Wir spüren nun auch die Bugwelle der aufgeschobenen Termine. Soweit sinnvoll finden derzeit Gespräche im Amt in ausreichend großen Besprechungszimmern mit entsprechenden Vorkehrungen statt.

Auch wenn grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist, um das RaZ zu betreten, ist sichergestellt, dass Bürger*innen in Kinderschutzfällen jederzeit Zugang zum ASD erhalten können.

Durch den Rufdienst ist der ASD des Stadtjugendamtes Bambergs auch außerhalb der Öffnungszeiten nach wie vor an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.

 

Die Leiterin der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Frau Stephanie Roth, wird in der Sitzung am 16. Juli 2020 mündlich berichten.

 

Finanzielle Hilfspakete in Umsetzung der Förderung des Freistaates

Bezüglich der Frage im Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 22.06.2020 wird auf die Internetseite des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales verwiesen. Hier gibt es eine gute Auflistung der Unterstützungsleistung wie Kinderzuschlag, Lohnersatz etc.. Desweiteren ist die Internetseite tagesaktuell, da die Unterstützungen sich oftmals ändern.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 21.04.2020 sowie die Anträge der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 18.05.2020 und 22.06.2020 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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