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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3294-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Dem Bereich für Soziales mit seinen Ämtern Stadtjugendamt, Amt für soziale Angelegenheiten und Amt für Inklusion waren die Auswirkungen der Infektionsgefahr durch das Coronavirus sehr frühzeitig bewusst und es wurde versucht, sofortige Maßnahmen einzuleiten. Während das Thema Pflege bereits sehr früh in den Fokus der Bayerischen Staatsregierung rückte, war das Thema Kinder- und Jugendhilfe mitunter nicht ausreichend präsent.

 

Um Arbeitsabläufe weiterhin aufrecht zu erhalten, wurde frühzeitig dafür Sorge getragen, dass mehr Homeoffice-Plätze beantragt wurden (bereits Anfang März), um somit Mitarbeitende in kleine Team-einheiten zu teilen und eine größere Ansteckungsgefahr zu vermeiden und die Weiterarbeit zu garantieren. Trotz relativ enger Raumverhältnisse bspw. am Rathaus am ZOB konnte gewährleistet werden, dass in der Regel nur eine Person pro Zimmer arbeiten konnte.

 

Eine weitere wichtige Thematik war, dass vor allem für den Kinder- und Jugendbereich die Schutzausrüstungen nicht eingeplant waren. Es war eine der wichtigsten Aufgaben, Schutzmaterial (Schutzanzug, Maske, Schutzbrille) zu beschaffen, um auch weiterhin gewährleisten zu können, dass z.B. bei einer Kindswohlgefährdung Mitarbeitende auch bei einer Familie, die derzeit in Quarantäne war, Hausbesuche abstatten konnten. Dies war eine langwierige und sehr intensive Aufgabe, da, wie allgemein bekannt, vor allem FFP2-Masken Mangelware waren. Derzeit ist das Sozialreferat für eine etwaige zweite Welle vorerst hinreichend ausgestattet.

 

Auch nach dem Lockdown bzw. Schließung des Rathauses am ZOB waren für äußerste Notfälle die Mitarbeitenden des Sozialreferates ansprechbar. Es wurde ein entsprechender Corona-Fragebogen entworfen, der dazu berechtigte für ein Gespräch das Rathaus am ZOB zu Terminen zu betreten. Eine komplette Öffnung des Rathauses am ZOB erfolgte am 04.05.2020 mit dementsprechendem Hygienekonzept. Zusätzlich wurden mobile Plexiglasscheiben für die Büros der Mitarbeiter*innen besorgt, die als „Tröpfchenschutz“ bei unabweisbaren Vorsprachen dienen und zwischen den Kunden und Mitarbeitenden aufgestellt sind.

Im Zuge der Ausgangsbeschränkungen im März 2020 wurde eine städtische Nachbarschaftshilfe eingerichtet und vorwiegend Risikogruppen beispielhaft beim Einkauf oder sonstigen Besorgungen unterstützen zu können. Es haben sich im Zuge der Pandemie über 300 Bürger und Bürgerinnen hierfür registrieren lassen, um unterstützungs- und hilfsbedürftigen Mitmenschen zu helfen. Das Hilfsangebot überstieg die Nachfrage deutlich.

 

Zu folgenden Themenfeldern wird explizit Stellung genommen:

 

Kinder und Jugend (Amt 51)

 

 

Sachgebiet Kindertagesbetreuung

 

Die Nutzerzahlen der Notbetreuung im Stadtgebiet haben sich im Rahmen der fortschreitenden Lockerungen des Betretungsverbotes von Kindertageseinrichtungen laufend erhöht. Im gesamten Zeitraum ab 15.03.2020 war aber auch festzustellen, dass Eltern ihre Kinder in vielen Fällen nicht zur Betreuung gegeben haben, obwohl bereits ein Anspruch auf Notbetreuung des betroffenen Kindes bestanden hätte. Wie sich die Inanspruchnahme entwickelt hat, kann den nachfolgenden Zahlen entnommen werden:

 

 

 
 

 

Den Trägern und Einrichtungen gehen die jeweils aktualisierten Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit Familie und Soziales zu. In diesen wurde u.a. fortlaufend dargestellt, wie sich der Kreis der für die Notbetreuung berechtigten Kinder ändert und welche Hygienemaßgaben zu beachten sind. Verwiesen wurde dabei insbesondere auf die mehrfach aktualisierten Rahmen-Hygienepläne des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

 

Zusätzlich fand am 27.04.2020 eine Besprechung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen sowie den jeweiligen Leitungen zum Sachstand der Covid 19-Problematik statt. Eine Fachkraft der Hygiene Technologie Kompetenzzentrum GmbH (HTK) stellte in einem Vortrag die Hygieneanforderungen in den Kindertageseinrichtungen dar und ging auch fachlich auf Rückfragen der Träger ein.

 

Bei Bedarf wurden Einzelfragen von Trägern und KiTa-Leiterinnen seitens des Stadtjugendamtes in Absprache mit der Regierung von Oberfranken und dem Gesundheitsamt Bamberg besprochen und abgeklärt.


Sachgebiet Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften

 

    Beurkundungen

 

Während des Lockdowns bzw. der Schließung des Rathauses am ZOB fanden keine Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen mit Zustimmungserklärung, Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, Unterhaltsverpflichtungserklärungen) statt. Unaufschiebbare nachgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen wurden hier lediglich im Standesamt beurkundet.

 

Seit der Öffnung des Rathauses am ZOB am 04.05.2020 finden unter Beachtung der entsprechenden Hygieneregeln wieder regelmäßig Beurkundungen statt. Während anfangs eine hohe Nachfrage nach diesen Terminen bestand, werden Beurkundungstermine inzwischen wieder im üblichen Rahmen vergeben.

 

    Beistandschaften

 

Während des Lockdowns bzw. der Schließung des Rathauses am ZOB war das Sachgebiet BPV durchgehend telefonisch und per E-Mail erreichbar. Der Austausch von Anträgen und weiteren Schreiben, für die eine Unterschrift der jeweiligen Elternteile benötigt wurde, erfolgte auf schriftlichem Wege.

 

    Vormundschaften

 

In Abstimmung mit dem Familiengericht wurden während des Lockdowns bzw. der Schließung des Rathauses am ZOB Umgangskontakte mit den jeweiligen Kindern bzw. deren Pflegeeltern und den jeweiligen Einrichtungen durch den Vormund auf telefonischem Wege durchgeführt. Seit der Öffnung des Rathauses bzw. aufgrund der mit Corona verbundenen Lockerungen finden die Umgangskontakte seit dem 07.05.2020 wieder unter Wahrung der üblichen Abstands- und Hygieneregelungen persönlich statt.

 

 

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe/UVG

 

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe hat die Begleichung der Rechnung von ambulanten und stationären Trägern durchgehend gewährleistet. Zur Sicherstellung der Liquidität der Anbieter wurde das Intervall der Zahlungsläufe zur Begleichung der eingegangenen Rechnungen verkürzt.

 

Im Bereich des Unterhaltsvorschusses wurde die Sachbearbeitung ohne persönliche Vorsprachen abgewickelt. Die Auszahlung der Leistungen war zu jeder Zeit fristgerecht sichergestellt. Die Anzahl der Neuanträge hat sich nicht wesentlich geändert und bewegt sich in der üblichen Schwankungsbreite. Eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit von Unterhaltspflichtigen wegen Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust war nur vereinzelt der Grund für Neuanträge. Von 113 Neuanträgen im ersten Halbjahr 2020 war dies bei 10 Neuanträgen der Fall.

 

 

Sachgebiet Kommunale Jugendarbeit

 

    Offene Jugendarbeit

 

Eine der frühzeitigsten Maßnahmen stellte die Schließung aller Einrichtungen und Jugendtreffs der städtischen Jugendarbeit (Jugendzentrum, Jugendtreff Ost, Jugendtreff Gaustadt, BasKIDhall) inklusive der Hausaufgabenbetreuung in der Gereuth bereits am Freitag, den 13.03.2020, dar. Außerdem wurde im Bereich der aufsuchenden Jugendarbeit/Streetwork die pädagogische Arbeit deutlich eingeschränkt. Durch die Einsatzbereitschaft und das Engagement der Mitarbeiter*Innen des Trägers iSo wurde in kurzer Zeit ein Alternativprogramm in digitaler Form über die Sozialen Netzwerke auf die Beine gestellt. Dies erfreute sich bei den Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Es wurden auch Wochenpläne der einzelnen Jugendtreffs erstellt, um eine Übersicht über die digitalen Angebote zu erhalten (Anlage 3).

 

Aufgrund der Schließung der Treffs und den Einschränkungen in der Arbeit bei den Streetworkern wurde in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt und dem Träger iSo eine Reduzierung der Personaleinsatzes ab dem 01.05.2020 umgesetzt. Das vertraglich vereinbarte Personalvolumen von 7,0 Vollzeitstellen bei der Offenen Jugendarbeit wurde um 2,5 Vollzeitstellen reduziert. Bei der Aufsuchenden Jugendarbeit wurde das vertraglich vereinbarte Stellenvolumen von 2,5 Vollzeitstellen um 0,8 Vollzeitstellen herabgesetzt.

 

Mit der Erlaubnis der Wiedereröffnung von Einrichtungen der Jugendarbeit zum Zweck der Bildungsarbeit nach dem SGB VIII konnte in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt und iSo die Rückkehr zum vertraglich vereinbarten Personalvolumen zum 01.07.2020 erfolgen. Die Hausaufgabenbetreuungsstelle Gereuth hat ihren eingeschränkten Betrieb in Form von Einzelbetreuungen bereits zum 26.05.2020 wieder aufgenommen.

 

    Angebote Ferienpass, Ferienbetreuung, Ferienprogramm etc.

 

Bereits zu Beginn der Pandemie wurde im Stadtjugendamt frühzeitig auf die aktuellen Entwicklungen reagiert und die Planungen für die städtischen Ferienangebote im Sommer dementsprechend angepasst. Es bestand bereits am Anfang der verwaltungsinterne Konsens, dass darauf hingewirkt werden soll, die bestehenden und bereits in Organisation befindlichen Angebote so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Dies war auch vor dem besonderen Hintergrund, dass viele Eltern ihren Urlaub in der ersten Jahreshälfte aufgebraucht haben, dem Stadtjugendamt ein besonderes Anliegen.

 

Zwar konnten aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen in den Oster- und Pfingstferien die gänzlich ausgebuchten ganzwöchigen Ferienbetreuungsangebote des Ferienabenteuers nicht stattfinden. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis konnte mit den Veranstaltern erfolgreich verhandelt werden, dass ein Großteil der Angebote in den Sommerferien stattfinden können.

 

Der Ferienpass, welcher in gemeinsamer Kooperation der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt und des Landkreises Bamberg aufgelegt wird, kann nach intensiv geführten Verhandlungen, insbesondere durch Nachdruck und Einsatz der Stadt Bamberg, auch in diesem Jahr den Bamberger Familien zur Verfügung gestellt werden. Der Verkaufsstart für dieses Angebot erfolgte am 06.07.2020.

 

Beim städtischen Ferienprogramm wurde bereits frühzeitig Kontakt mit den Veranstaltern aufgenommen, um abzuklären, ob Sie ihr Angebot durchführen können oder nicht. Letztendlich konnte erreicht werden, dass ein Großteil der Angebote auch in diesem Jahr – wenn auch teilweise mit Einschränkungen – stattfinden können. Der Start der online-Buchungen war am 01.07.2020.

 

Auf Grund der Situation können in 2020 erstmals Betreuungswochen in den Sommerferien zur flächendeckenden Versorgung im Rahmen des Ferienprogramms angeboten werden. Die Anmeldungen hielten sich bis Ende Juni zwar noch in Grenzen, was an der Unsicherheit der Eltern und der aktuellen Lage begründet ist. Gleichwohl wurden insgesamt acht Betreuungswochen fest eingeplant. Aufgrund der Erlaubnis der Ferienbetreuung in den Sommerferien und der Präsenz in der Öffentlichkeit und den Medien, wird zu erwarten sein, dass der vorhandene Bedarf in den nächsten Wochen zu entsprechenden Anmeldungen führen wird.

 

    Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

 

Die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Bamberg konnten ihre Tätigkeit auch während der Schulschließungen fortsetzen. Sie waren nicht vom Betretungsverbot für die Schulen betroffen und konnten weiterhin Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und den Lehrkräften halten. Daher unterstützen sie auch während der schwierigen Situation in der Notbetreuung die Schülerinnen und Schüler in den Schulen und waren stets über Telefon und Mail erreichbar.

 

Vor dem Hintergrund, dass der direkte Kontakt nicht in gewohnter Form weitergeführt werden konnte, wurde zusätzlich der telefonische Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern intensiviert. Insbesondere Kinder, die großen Bedarf vorweisen, haben regelmäßige telefonische Unterstützung erhalten.

Hier agierten die JaS-Fachkräfte als vertrauensvolles Bindeglied zwischen der Schule und den Familien. Auch der telefonische Kontakt mit bestehenden Familienhelfern wurde ausgebaut. Nach schrittweiser Öffnung der Schulen konnte wieder vereinzelt direkter Kontakt im Freien unter Maßgabe der Hygienevorschriften und des Datenschutzes stattfinden.

 

Sachgebiet Soziale Dienste

 

Die Arbeit des Sozialen Dienstes war und ist wie alle Lebensbereiche von der Coronapandemie betroffen. Die gesetzlichen Aufgaben wurden im Rahmen der Möglichkeiten stets wahrgenommen. Vorgaben des Bundes, des StMAS, des Bay. Landesjugendamtes und der Stadt wurden umgesetzt.

 

So weit möglich wurden direkte Kontakte reduziert. So fanden zahlreiche Beratungen telefonisch statt. Auch wenn dies nicht der Beratungsqualität eines persönlichen Treffens gleich kommt, konnte dadurch der Kontakt zu Familien aufrechterhalten werden. Termine, die in dieser Phase nicht unbedingt notwendig waren, z.B. Hilfeplangespräche, in denen keine dringenden unmittelbaren Entscheidungen anstanden, wurden verschoben.

 

Direkter Kontakt fand immer und unverzüglich statt. Bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen, in Krisen, um eine Verschärfung hin zu einer Kindeswohlgefährdung vermeiden zu können sowie zur Einleitung neuer Hilfen, die im Zusammenhang mit dem Kinderschutz notwendig wurden, wurden reguläre notwenige Schritte in die Wege geleitet.

 

Im Zeitraum seit dem 16.03. wurden über 60 Gefährdungsmitteilungen (inkl. Rufdiensteinsätze und Aufgriff von unbegleiteten Minderjährigen) bearbeitet. 12 junge Menschen wurden in Obhut genommen. Bei den Gefährdungsabklärungen wurde stets nach den gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards vorgegangen. Das bedeutet, es wurden jeweils zwei Fachkräfte eingesetzt („4-Augen-Prinzip“) und es wurden Hausbesuche durchgeführt.

 

26 Kinder wurden auf Veranlassung des ASD in Notbetreuung von Kindertageseinrichtungen und Schulen aufgenommen, davon 19 im Vorschulalter (Kita, SVE) und 7 im Schulalter.

 

Darüber konnten auch Kinder, in deren Familie, Bedarf für eine Hilfe zur Erziehung besteht, die Notbetreuung besuchen. Dies erfolgt jedoch durch Vorlage des Bescheids durch die Eltern direkt in der Einrichtung, so dass dem ASD hierzu keine Zahlen vorliegen.

 

Darüber hinaus fand ein enger Austausch mit den verschiedenen Trägern ambulanter Hilfen im Bereich des Stadtjugendamtes statt. Hier wurden zahlreiche Termine als Videokonferenz durchgeführt. In einzelnen Fällen, in denen dies zur Sicherung des Kindeswohls als notwendig erachtet wurde, fanden auch hier Hausbesuche statt. Unter Wahrung der entsprechenden Abstände und des Datenschutzes wurden persönliche Treffen auch im Freien durchgeführt.

Den Mitarbeitenden des ASD konnte Schutzausrüstung (MNS-Masken, FFP2-Masken, Schutzanzug, Brillen, Handschuhe, Visiere) zur Verfügung gestellt werden.

 

Zum Schutz der Mitarbeitenden und um im Infektions- bzw. Verdachtsfall die Anzahl der unter Quarantäne zu stellenden Fachkräfte möglichst gering zu halten, wurden ausreichend Home-Office-Plätze eingerichtet. Die Familien konnten so von ihren für sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter*Innen weiterhin betreut werden. In der „heißen Phase“ des Lockdowns wurden für Gefährdungsüberprüfungen Tandems bzw. Kleinteams gebildet, um auch hier das gegenseitige Infektionsrisiko zu minimieren.

 

Die Mitwirkung in Verfahren des Familiengerichts und des Jugendgerichts war und ist stets gewährleistet. Auch bei den Gerichten wurden die Termine vorrübergehend ausgesetzt. Die Kooperation mit den Richter*Innen wird von unserer Seite als sehr gut eingeschätzt. Anträge des Jugendamtes wurden zeitnah durch das Familiengericht terminiert.

 

Nach Öffnung des Rathauses wurden wieder alle Tätigkeiten regulär aufgenommen. Derzeit werden die auf Grund der Situation vorerst aufgeschobenen Termine abgearbeitet. Soweit sinnvoll finden derzeit Gespräche im Amt in ausreichend großen Besprechungszimmern mit entsprechenden Vorkehrungen statt.

Auch wenn grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist, um das Rathaus zu betreten, ist sichergestellt, dass Bürger*Innen in Kinderschutzfällen jederzeit Zugang zum ASD erhalten können.

 

Durch den Rufdienst ist der ASD des Stadtjugendamtes Bambergs auch außerhalb der Öffnungszeiten nach wie vor an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.

 

Erwachsenhilfe, Senioren, Obdachlosigkeit (Amt 50)

 

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grusi)

 

Nachdem in der Grusi und auch bei der Sozialhilfegewährung seit vielen Jahren (2003) eine Vorsprachen grundsätzlich nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich ist, war die Umstellung der Kunden im Lockdown bzw. seit der Wiedereröffnung der Rathäuser nicht besonders groß. Die telefonische Beratung wurde weiter intensiviert und wie sich im Lockdown gezeigt hat konnten viele Anträge auch postalisch gestellt, bearbeitet und bewilligt werden, ohne das eine persönliche Vorsprache im Rathaus bei der zuständigen Sachbearbeitung erforderlich war und ist.

Mit Hilfe einer Übergangsreglung nach § 141 SGB XII wurden die Anspruchsvoraussetzung für einen Leistungsbezug vorübergehend gelockert, z.B. einen „abgespeckte Vermögensprüfung“ oder eine längere Gewährung der tatsächlichen Mietkosten, über die bisherigen 6 Monate, wenn diese über den angemessenen Mietkosten liegen.

 

Hinsichtlich der Fallzahlen konnte in der Grusi ein leichter Anstieg festgestellt werden, welcher etwas über der durchschnittlichen jährlichen Schwankung liegt.

 

Februar 2020: 791 Fälle

März 2020:     803 Fälle

April 2020:     806 Fälle

Mai 2020:       807 Fälle

 

 

Obdachlosigkeit

 

Für die Th2 (Obdachlosenunterkunft Männer) gibt es einen Hygieneplan, in welchem detailliert die persönlichen Hygienemaßnahmen für die Bewohnerzimmer und Gemeinschaftsräume beschrieben sind.

 

Daher wurden auch zu Beginn des Lockdown in der Th2 als auch in der Kapellenstraße 28 (Obdachlosenunterkunft Frauen & Familien) Zimmer frei gehalten, welche im Notfall für obdachlose Covid 19 – Bewohner, räumlich abgetrennt von den anderen Bewohnern, hätten genutzt werden können. Diese sogenannten „Quarantänezimmer“ wurden bis heute nicht benötigt. Mit dem Besuchsverbot in Pflege- und Seniorenheimen wurde auch ein Besuchsverbot für die Obdachlosenunterkünfte angeordnet, damit der Kontakt in den Unterkünften auf ein Minimum beschränkt wird.

 

 

Erwachsenenhilfe, insbesondere Senioren

 

 

    Situation während der Hochphase der Pandemie:

 

Die Auswirkungen der Coronapandemie waren vor allem in der Beratung ersichtlich. So konnten vor allem in der Betreuungsstelle und der Seniorenberatung und –begleitung keine Hausbesuche und persönliche Beratungen und Begleitungen durchgeführt werden. Vor allem in Krisensituationen konnte nur schwer vermittelt und eingegriffen werden. Auch in der ambulanten Pflege konnten Pflegesituationen nicht entschärft werden, da es vielen der Pflegedienste nicht möglich war, „Neufälle“ aufzunehmen, da es an Schutzanzügen und Masken mangelte. Im Bereich der psychisch kranken Bürgerinnen und Bürgern kann bis aktuell noch beobachtet werden, dass es (vor allem bei Angstpatienten und psychotisch Erkrankten) eine Verschärfung der Erkrankung gibt.

Ebenso konnten niedrigschwellige Angebote für bedürftige Bürgerinnen und Bürger, z.B. Treffpunkt „Menschen in Not“ nicht mehr wie bisher geöffnet haben. Die Kapazitäten des Treffs wurden stark reduziert und nur dringliche Fälle behandelt. Lebensmittel wurden über ein Ausgabefenster verteilt.

 

 

Im ständigen Austausch mit dem Amtsgericht, den Kliniken und Beratungsstellen konnten auch dramatische Situationen pragmatisch gelöst werden. Auch konnten  z. B. ambulante Pflegedienste, Treffpunkt für Wohnungslose mit Spenden und Schutzausrüstung unterstützt werden.

 

Für die Zukunft sollen präventiv Projekte wie die Nachbarschaftshilfe weiter erhalten und gestärkt werden.

 

Pflege

 

Im Bereich der stationären Pflege, darf im Wesentlichen auf den mündlichen Bericht der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht/FQA) von Frau Claudia Steblein aus der Stadtratssitzung vom 24.06.2020 verwiesen werden.

 

Zu Beginn des Lockdown wurde mit Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 ein Besuchsverbot für Angehörige sowohl in den vollstationären Einrichtungen der Pflege als auch in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung angeordnet.

 

Im Lockdown war Frau Steblein hauptsächlich damit beschäftigt, die vom örtlichen Krisenstab getroffenen Anordnungen hinsichtlich der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen zu koordinieren und zu überwachen. Frau Steblein nahm daher auch an allen Sitzungen der örtlichen Krisenstäbe teil.

 

Von den zehn Pflegeeinrichtungen waren in den vergangenen Wochen drei Einrichtungen von einem Corona-Ausbruch betroffen. Insgesamt wurden 44 Bewohner und 31 Mitarbeiter positiv getestet. 9 Bewohner*innen wurden als COVID-19-assoziierte Tote eingestuft. 5 dieser 9 verstorbenen Bewohner*innen befanden sich bereits vor dem Corona-Ausbruch in der Palliativversorgung.

Aktuell ist ein wichtiger Baustein im Krisenmanagement die Umsetzung der 6. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), mit der das Besuchsverbot in eine spezielle Besuchsregelung umgewandelt wurde. Es obliegt nun den Einrichtungen, in Ausübung ihres Hausrechts das Besuchsrecht gemäß der o.g. Verordnung umzusetzen.

 

Grundsätzliche Voraussetzungen sind weiterhin, die Einhaltung des Mindestabstandes (1,50 Meter) sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

 

Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.

 

 

 

Stadtteilmanagement Soziale Stadt inclusive BasKIDhall

 

Das Stadtteilmanagement Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstraße und die BasKIDhall, das der Träger iSo. e.V. im Auftrag der Stadt Bamberg durchführt, stellte die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen. Die Tätigkeiten bzw. Lösungsansätze des Stadtteilmanagements können in der Anlage ersehen werden.

 

Spontan wurde das Projekt Lernpakete initiiert, bei dem Kinder der Hausaufgabenbetreuung Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt bekamen. Des Weiteren nähen Bewohner/innen ehrenamtlich Masken, um allen Bewohnern und Bewohnerinnen eine Maske zur Verfügung gestellt werden. Finanziert wurden die Projekte aus dem Verfügungsfond, der von der Städtebauförderung Bund, Länder und Gemeinden gefördert wurden.

 

 

 

Gewaltprävention

 

 

Frauenhaus

 

Der Bereichsleitung in Personalunion mit der Gleichstellungsbeauftragten war es vor allem wichtig, gleich mit dem Frauenhaus in Kontakt zu bleiben, da aufgrund der Ausgangsbeschränkungen vermutet wurde, dass es eine größere Gewalteskalation in den Familien gibt. Es wurde gleich zu Beginn mit der damaligen Leiterin Frau Weidig vereinbart, dass drei Frauen, die auszugsbereit waren, aus dem Frauenhaus ausziehen sollten, um Platz für weitere Neuaufnahmen zu schaffen. Es bestand daraufhin ein dauerhafter Kontakt zum Frauenhaus um die Lage zu sondieren, aber auch um sie mit notwendigem Schutzmaterial zu versorgen. Vom 16.03.2020 bis zum 15.06.2020 gab es 7 Neuaufnahmen. Die Erfahrung aus dem Frauenhaus deckt sich mit den Erfahrungen anderer bayerischen Frauenhäusern, dass die erwartete erhöhte Nachfrage nach Plätzen bisher ausgeblieben ist.

 

 

Notruf sexualisierte Gewalt

 

Mit dem Beginn des Ausgangsverbots am 14. 03. 2020 und der damit verbundenen Kontaktbeschränkung konnten die Gruppenangebote des Notrufs nicht mehr stattfinden (Müttergruppe, offene Gesprächsgruppe). Es wurde zur Gesprächsgruppe, die eigentlich jeden Dienstag von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr stattfindet, durch E-Mails regelmäßig Kontakt aufrecht erhalten. Außerdem wurden die Frauen zu einem Austausch darüber eingeladen bzw. auch dazu, ihre eigenen Ideen, Texte, Bilder mit den anderen Frauen zu teilen. So schickten Frauen Bilder von ihren Spaziergängen und ihren Aktivitäten in der Coronazeit und ließen die anderen daran teilhaben. Die Gruppenarbeit begann wieder regulär am 18.05.2020.

 

Die Fallzahlen sind in dieser Zeit nicht gestiegen. Es gab keine vermehrten Anrufe und Anfragen, obwohl der Notruf von Anfang an zu den „triftigen Gründen“ zählte, weshalb das Haus verlassen werden dufte. Diese Regelung des „triftigen Grundes“ wurde über das Rathausjournal und den FT publik gemacht und der Notruf wurde dort als eines der Hilfsangebote, die zur Verfügung stehen, veröffentlicht.

 

Die schon an den Notruf angebundenen Klient*innen hielten zunächst hauptsächlich telefonischen Kontakt zur Beratungsstelle. Nach ca. zwei Wochen war aber bei einigen von ihnen eine große „Vereinsamung“ zu erkennen, die zu vermehrten Problemen führte, so dass es wieder zu vereinzelten persönlichen Beratungsgesprächen kommen musste. Diese konnten in genügend großem Abstand und mit Maske durchgeführt werden, Schutzmaterialien erhielt der Notruf über den Katastrophenschutz.  

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.


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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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