"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3300-R4

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

  1.   Sitzungsvortrag:

Die Corona-Pandemie hat eine der schlimmsten Wirtschaftskrisen der letzten Jahrzehnte verursacht und belastet die Wirtschaft in noch nie dagewesener Weise. Hinzu kommen aufgrund der Corona-Krise eine hohe Kaufzurückhaltung und ein Frequenzrückgang in der Innenstadt. Die Corona Krise stellt aber nicht nur die Gesellschaft, Wirtschaft und Staat vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die Kultur- und Kreativwirtschaft ist von den Auswirkungen besonders hart getroffen, weil Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden, Museen, Theater, Kinos und Ausstellungen schließen mussten, Straßenkunst über Monate untersagt war und auch die Produktion stark eingeschränkt, wenn nicht sogar unmöglich ist. 

Um den Schaden für die Kultur- und Wirtschaftsbetriebe zu reduzieren haben Grünes Bamberg, SPD, ÖDP, Volt unter anderem den gemeinsamen Antrag gestellt, einen „Sommer der Straßenkunst“ auszurufen.

Durch die Ausweitung der bisherigen Straßenmusikangebote, soll nicht nur die Frequenz in der Bamberger Innenstadt verbessert, sondern auch gezielt regionale Künstler*innen gefördert und unterstützt werden. Die Organisation und Bewerbung der Maßnahme obliegt der Wirtschaftsförderung Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing Bamberg und regionalen Kunstschaffenden.

 

Nach Prüfung der einzelnen Forderungen, hat die Verwaltung beschlossen dem Antrag (siehe Anlage) weitgehend zu folgen und die Auflagen für die Straßenkunst, im Zeitraum zwischen dem 15. Juli und 31. Oktober, dahingehend zu verändern. Lediglich ein Erlass der Gebühren kann nicht gewährt werden. Das Stadtmarketing hat angekündigt dafür Sponsoren zu begeistern. Auch soll der Bereich nicht um die Untere Brücke erweitert werden. Und die Anzahl der Straßenkünstler wird   – pro Einheit – auf 5 Teilnehmer (nicht auf 8 erhöht). Auch bleibt der Sonntag straßenmusikfrei.


Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

  1.   Beschlussvorschlag:

 

  1. Neben dem bisherigen Bereich der Fußgängerzone, Hauptwach-, Kettenbrückenstraße, darf auch in den Bereichen Austraße, Promenade, Maxplatz, Obstmarkt Straßenkunst ausgeführt werden.
  2. Die Anzahl der Straßenkünstler wird – pro Einheit – auf max. 5 Teilnehmer erhöht, um auch kleineren Gruppen (z.B. Chöre) einen Auftritt zu ermöglichen.
  3. Die maximale Anzahl an Straßenkünstler*innen wird von drei (Personen/Gruppen) auf täglich acht erhöht.
  4. Straßenkunst ist grundsätzlich von Montag bis einschließlich Samstag von 9 Uhr bis 19 Uhr zulässig.
  5. Die acht Auftrittsorte werden vom Stadtmarketing, zusammen mit der Wirtschaftsförderung, festgelegt.
  6. Regionale Künstler, deren Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Bamberg ist, sollen  bevorzugt behandelt werden.
  7. Die Anmeldung zur Straßenkunst, während des Aktionszeitraumes, erfolgt nicht über das Straßenverkehrsamt sondern über das Stadtmarketing Bamberg. Die Anmeldung kann zukünftig digital erfolgen. 
  8. Die Sonderregelung gilt vorerst nur im Zeitraum zwischen dem 15. Juli und 31. Oktober 2020.
  9. Der Antrag von Grünes Bamberg, SPD, ÖDP, Volt ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...