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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3301-13

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Verwaltung hat neue Grundsätze der Bürgerbeteiligung in Bamberg erarbeitet. Die ursprünglichen Pläne des Amts für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sahen vor, im Frühjahr 2020 in einem größer angelegten Bürgerbeteiligungsprozess die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung der Stadt Bamberg zu entwickeln. Der unvorhersehbare Katastrophenfall der Corona-Pandemie hat leider diese Pläne durchkreuzt. Die Abteilung für Bürgerbeteiligung hat sich über drei Monate fast ausschließlich dem direkten Kontakt mit der Bürgerschaft gewidmet, indem die Mitarbeitenden intensiv das Corona-Bürgertelefon betreut haben. Neben den informationsvermittelnden und in weiten Teilen auch seelsorgerischen Gesprächen wurde sehr deutlich, dass die Diskussionen zu Bürgerbeteiligungen ohne Zeitdruck geführt werden können.

 

Daher hat sich die Verwaltung für ein alternatives Vorgehen entschieden. Hier auch unter dem Aspekt einer möglichen zweiten Welle der Pandemie, die Präsenzveranstaltungen eventuell auch in der nächsten Jahreshälfte undurchführbar macht.

 

Aus einer intensiven Recherche und Analyse der Leitlinien anderer Kommunen in Deutschland, die zum Teil mit Bürgerbeteiligung, zum Teil als reine Verwaltungsschriften entstanden sind, wurde ein Entwurf für die Bamberger Leitlinien erstellt, der selbstverständlich auch eigene Vorstellungen enthält.

 

In der Vollsitzung am 22. Juli 2020 wird der Leitlinienentwurf in einer ersten Lesung dem Stadtrat vorgestellt. Der Stadtrat erhält dadurch die Möglichkeit, zunächst eine Beratung in den Fraktionen/ Ausschussgemeinschaft während der Sommerpause durchzuführen. In der zweiten Jahreshälfte soll eine öffentliche Debatte im Stadtrat mit Beschlussfassung vorgenommen werden: Dies ist dann der Startschuss für eine breite Bürgerbeteiligung zu den vorgestellten Leitlinien. Über das Ergebnis dieses Beteiligungsverfahrens wird der Stadtrat informiert. Am Ende des Beteiligungsprozesses verabschiedet der Stadtrat die endgültigen Leitlinien.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung zur Kenntnis.

 

3. Der Stadtrat stimmt dem vorgesehen Verfahren zur Entwicklung der Leitlinien mit Bürgerschaft und Stadtrat zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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