"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3323-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

 

Der Notruf bei sexualisierter Gewalt des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) ist ein unbürokratisches, kostenloses und anonymes Beratungsangebot für von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche, das die erlebte Gewaltsituation auffängt und umfassende Hilfe gewährt. Der Notruf leistet psychosoziale Beratung, informiert über die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen, den Ablauf des Strafverfahrens und die Möglichkeiten der anwaltlichen Hilfe und begleitet auch zur Polizei, zum Arzt oder zum Anwalt.

 

Zusätzlich gehören Beratungsangebote für Angehörige und Präventionsangebote zum Leistungsumfang.

 

Der SkF betreibt den Notruf in Bamberg seit 1988. Die Beratungszahlen steigen. 2018 wurden 179 Personen beraten (zum Vergleich 2015: 130 Personen). Ca. 29 % der Ratsuchenden kamen aus dem Landkreis Bamberg, 38 % aus der Stadt, 6 % aus dem Landkreis Forchheim, 20% aus anderen Städten und Landkreisen; 7% haben keine Ortsangabe gemacht. Die Relationen sind seit Jahren in etwa gleich.

 

Die Stadt Bamberg fördert seit 2014 den Notruf mit jährlich 11.000 Euro. Der Freistaat Bayern gewährt einen Zuschuss von ca. 20.000 Euro, der Landkreis Bamberg von ca. 8.500 Euro. Der Träger-Eigenanteil, den der SKF übernimmt, um den Fortbestand des Notrufs (Gesamtkosten ca. 77.500 Euro) sicherzustellen, liegt bei ca. 45.000 € jährlich und damit deutlich über den fördernotwendigen Eigenanteil von 10%. Der SKF hat mitgeteilt, Gelder in dem Umfang nicht länger aufbringen zu können. Zurzeit umfasst der Notruf eine Vollzeitstelle, die mit 2 Teilzeitkräften (Diplom-Sozialpädagoginnen und systemische Therapeutinnen) besetzt ist.


Der Freistaat Bayern hat mit der „Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern“ vom 5. August 2019, Az. VI4/6865-1/162 die Förderbedingungen für den Notruf grundlegend geändert. Die staatliche Zuwendung beträgt nun bis zu 82.450 Euro jährlich, maximal 50 % der Personalausgaben.

 

Der Freistaat knüpft aber die verbesserte Förderung an die Bedingung, dass im Rahmen einer Übergangsfrist bis 31.12.2020 der Notruf Beratungspersonal im Umfang von 2,0 Fachkraftstellen vorhalten muss. Andernfalls entfällt die Förderung.

 

Die ungedeckten Kosten bei einer Verdopplung der Fachkraftstellen kann der SKF nicht allein schultern. Mit Schreiben vom 17.12.2019 beantragte er deshalb eine Erhöhung der Förderung bei Stadt und Landkreis Bamberg.

 

Die Gesamtkosten 2021 betragen ca. 155.000 Euro. Darin sind 145.000 Euro förderfähige Personalkosten und 10.000 Euro Sachkosten enthalten. Der Freistaat Bayern übernimmt 50% der förderfähigen Personalkosten (ca. 72.500 Euro). Der SKF bringt Eigenmittel in Höhe von 31.000 Euro ein; das sind 20 % Eigenanteil, obwohl nur 10% für die Förderung notwendig wären.

 

Der SKF bittet Stadt und Landkreis Bamberg, die ungedeckten Kosten von ca. 51.500 Euro zu tragen und würde ab 01.01.2021 den Notruf entsprechend erweitern.

 

Der Landkreis Bamberg hat am 29.06.2020 in seiner Kreisausschusssitzung dem Antrag zugestimmt. Der SkF hat auch beim Landkreis Forchheim einen Zuschuss beantragt, der Landkreis Forchheim wird sich ebenfalls an den Kosten beteiligen und in die Förderung einsteigen.

 

Im Rahmen einer Besprechung auf Arbeitsebene am 09.06.2020 wurde vorgeschlagen, das Finanzierungsmodell für die Grundkosten des Frauenhauses als Grundlage für die Defizitverteilung anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Stadt Bamberg 43,33 %, der Landkreis Bamberg 33,33 % und der Landkreis Forchheim 23,33 % der offenen Kosten tragen muss. Die Kosten der Stadt Bamberg belaufen sich ab 01.01.2021 auf 22.048 Euro.

 

Wenn die beantragte Förderung gewährt und so eine zweite Fachkraftstelle geschaffen wird, wird der Notruf sein Angebot erweitern:

 

  •         mehr Präventionsschulungen und Sensibilisierungen.

 

  •         Ausbau des Beratungsangebots für die ländlichen Regionen
     
  •         Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit

 

  •         Erweiterung der Reaktionsmöglichkeiten auf aktuelle Entwicklungen

 

  •         Prävention im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in den sozialen Medien

 

 

Sollte keine Förderung von Seiten der Stadt Bamberg gewährt werden, entfällt das Angebot.

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Familien- und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung die Haushaltsmittel in Höhe von 22.098 Euro anzumelden.

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 22.098,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...