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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3405-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Am 22.09.2020 wurde im Personalsenat folgender Beschluss gefasst:

 

  1. Mit Wirkung vom 01.01.2021 wird im Klima- und Umweltamt, Sachgebiet Umweltplanung /-information eine Planstelle (Pl.St.Nr. 38-1101) „Klimaschutzmanager/in“ mit dem Umfang 1,0 und der Wertigkeit EG 11 TVöD eingerichtet.

 

  1. Die Stelle wird mit einem KW-Vermerk (Wegfall nach Ende der Förderung) versehen und erst besetzt, wenn eine Förderzusage in Höhe von mind. 100 % der Personalkosten vorliegt.

 

Die Stelleneinrichtung soll in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2020 (VO/2019/2968-11) im nicht-öffentlichen Teil beschlossen werden.

 

Voraussetzung für eine 100%ige Förderung einer Planstelle „Klimaschutzmanager/in“ ist unter anderem ein entsprechender Maßnahmenbeschluss und zwar die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

 

Das Klimaanpassungskonzept, welches seit Juli 2020 vorliegt, ist dem Klimarat von Stadt und Landkreis Bamberg zum gemeinsamen Beschluss vorgestellt. Darin enthalten sind Maßnahmen mit besonderer zeitlicher Dringlichkeit und sachlicher Wichtigkeit. Die Verwaltung hat die vom Projektträger als zeitlich dringlichst und sachlich wichtigst dargelegte Anpassungsmaßnahmen nachfolgend. aufgeführt:

 

 

Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept:

 

 

1.1  Einstellung eines Klimaanpassungsmanagers in Teilzeit. Hiervon wird vorerst abgesehen, da beabsichtigt ist, baldmöglichst die Stelle eines Klimaschutzmanagers auszuschreiben und dessen Förderung zu beantragen. Der/die künftige Klimaschutzmager*in soll mit den Aufgaben, über die ein entsprechender Beschluss gefasst wird, erst einmal betraut werden, bevor weiteres Personal eingestellt wird.

 

1.2  Stärkung von Rad- und Fußverkehr. – Förderung des ÖPNV – des Fuß- und Radverkehrs – Schutz dieser Verkehrsteilnehmer vor Extremwetter – Vorbereitung einer zunehmenden Verschiebung der Verkehrsmittelwahl (Modal Split), da durch günstigere Witterungsbedingungen künftig mit mehr Verkehrsteilnehmern im Radverkehr zu rechnen ist.

 

1.3  Integriertes ÖPNV-Konzept für Stadt und Landkreis Bamberg. Notwendigkeit eines zuverlässigen, flächendeckenden und witterungsunabhängigen – im Vergleich zum Individualverkehr flächensparenden – ÖPNV für Stadt und Landkreis übergreifend. Ziel: - Verlagerung von PKW-Fahrten auf öffentliche Verkehrsmittel (möglichst mit elektrischer, regenerativ gewonnener Energie betrieben), dadurch Verringerung von Fahrten und Verringerung des Schadstoffausstoßes und dadurch auch Abnahme der Ozonbelastung (durch geringeren Ausstoß von NOx).

 

1.4  Extremwetter- und Hitzeschutz von Klein- und Schulkindern. Besondere Verantwortung von Kitas/Kindergärten und Schulen. Vorsorge durch bauliche, gestalterische und verhaltensbezogene Maßnahmen. Optimierung sommerlicher Wärmeschutz sowie Bereitstellung verschiedener Verschattungselemente und Verdunstungskühlung (z.B. durch Wasser-Elemente). Vorhalten eines hitzeangepassten Speisen- und Getränkeangebotes. Hitzeangepasste Betreuung und Unterrichtsplanung.

 

1.5  Sommerlicher Wärmeschutz für Gäste. Verbesserung der Aufenthaltsqualität z.B. durch mehr Bänke in Schattenbereichen, mehr Stadtgrün in besonders exponierten touristischen „Hot-Spots“, schattenspendende Elemente über exponierten Straßen und Plätzen, mehr Wasser in der Stadt durch Ausbau von Trinkbrunnen. Beispiel Maxplatz: geringe thermische Aufenthaltsqualität. Möglich: Wasserinstallationen oder Arkaden/städtebaulicher Wettbewerb nach Festlegung thermischer, gestalterischer und funktionaler Anforderungen. Diese Maßnahmen wären nicht nur für Gäste, sondern auch für die Bürger*innen der Stadt Bamberg gewinnbringend.

 

1.6  Initialisierung Außenverschattung. Insbesondere an öffentlichen Plätzen und Orten der Daseinsvorsorge an bekannten oder ermittelten Hitze-Hot-Spots durch natürliche (z.B. Dach-/Fassadengrün, Straßenbäume, Pergola) oder künstliche Maßnahmen, wobei natürliche vorzuziehen sind. Berücksichtigung von Kalt- und Frischluftbahnen. Optimale Nutzung! Verbau ist zu verhindern!

 

1.7  Prüfung von Ausstattung, Abläufen sowie baulichen Gegebenheiten in Einrichtungen und ambulanten Diensten in Bezug auf Hitzewellen durch stationäre und ambulante Kranken- und Pflegeeinrichtungen. Pflegebedürftige und ältere Menschen gehören zu den besonders vulnerablen Gruppen, wenn es um extreme Hitze geht. Problem Nr. 1: Demografischer Wandel – der Anteil der Generation 60 + und 75 + wächst bis zum Jahr 2038 (+ 19 % bzw. + 23 %). Problem Nr. 2: Mangel an Pflegekräften. Problem Nr. 3: Rückgang an Ehrenamtlichen im Katastrophenschutz. Problem Nr. 4: Hitzewellen werden künftig an Dauer, Intensität und Häufigkeit zunehmen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!

 

1.8  Biodiversitätsstrategie – Fortschreibung unter Berücksichtigung der Klimawandelfolgen. Bisher nicht erreichte Ziele weiter verfolgen und mögliche Hemmnisse analysieren. Landkreis möglichst mit einbeziehen (bei grenzüberschreitenden Themen).

 

1.9  Erhalt des Lebensraums für den großen Eichenbock im Hain. Der Hain ist das älteste Naturschutzgebiet in Deutschland (1803). Er weist einen hohen Altbaumanteil, vor allem aus Eichen, auf. Der Große Eichenbock ist eine „Urwaldreliktart“, die vom Aussterben bedroht ist. Daher benötigt sie besonderen Schutz. Die Altbäume sind daher trotz der schwierigen Bedingungen der letzten Sommer so lange wie möglich zu erhalten. Die Stadt hat in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband Bamberg und der Höheren Naturschutzbehörde bereits einige Maßnahmen begonnen. Dies gilt es fortzuführen und zu erweitern.

 

1.10         Waldumbau: Wechsel der Baumart(en) und der Waldstruktur, damit langfristig klimastabile Waldbestände entstehen.

 

1.11         Genossenschaftliche Waldbewirtschaftung. Trifft nicht auf das Stadtgebiet zu, da es hier keine „vielen kleine Forstbetriebe“ gibt. 

 

1.12         Starkregenrisikomanagement. Identifizierung überschwemmungsgefährdeter Objekte bei Starkregen mit daran anknüpfender Schadensprävention. Hierfür erforderlich ist die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Erstellung von Risikokarten sowie Ausarbeitung und Implementierung eines Managementplanes. Es erfolgte bereits im September 2020 die Beauftragung einer ersten Projektstudie. Diese beinhaltet die Auswertung der bisher vorliegenden Datengrundlagen sowie die Erstellung einer ersten Starkregengefahrenkarte und Abschätzung des gesamten finanziellen Aufwandes. Derzeit fördert der Freistaat Bayern die Erstellung von Starkregengefahrenkarten und Frühwarnsystemen mit 75 %, allerdings nur bis zum 31.12.2020.

 

1.13         Kommunales Starkregenmanagement. Erarbeitung von Starkregenmanagementplänen. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung. Erfahrungsaustausch betroffener Bürger*innen, Austausch mit Feuerwehr und Katastrophenschutz bzgl. der Ursachen für Schäden. Was können Kommune und Bürger*innen tun um künftig Schäden zu vermeiden?

 

1.14         Regelung von Ent- und Versiegelung. Versiegelte Flächen fehlen zur Niederschlagsversickerung/-rückhalt und als Habitate. Zudem steigt die Überhitzung in diesen Bereichen.

 

1.15         Förderung einer bodenschutzorientierten Landwirtschaft und Gartenbau. Starkniederschläge bedrohen die Bodenfruchtbarkeit durch Erosion. Dürrefolgen werden verstärkt durch zu intensive Drainage. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher-, Boden- und Gewässerschutzes (Rückstände von z.B. Schwermetallen, Medikamenten) soll auf eine landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen kommunaler Kläranlagen zur Humusanreicherung verzichtet und seine Verbrennung die bevorzugte Form der Entsorgung. Dies ist im Stadtgebiet bereits durch die Klärschlamm-VO entsprechend geregelt. Die Wasserrückhaltung in der Landwirtschaft  und im Gartenbau (u.a. für zunehmenden Bewässerungsbedarf) erfordert ein gezieltes, systematisches Programm.

 

1.16         Chancen für Unternehmen identifizieren und nutzen. Die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen bietet im Gebäude- und Gewerbebereich dem regionalen Handwerk neue potenzielle Aufträge. Neue Produkt- und Geschäftsmodellideen könnten sich aus dem Zusammenspiel von Klimawandel und demographischem Wandel ergeben. Es gilt vorhandene Geschäftsinteressen auf den globalen Klimawandel und seine regionale Ausprägung zu lenken. Kleinere und mittlere Unternehmen sind bzgl. des kommenden Klimawandels Best-Practice Beispiele zu vermitteln und unternehmensspezifische Marktnischen aufzuzeigen. Ergebnis soll die Entwicklung eigener Geschäftsideen sein.

 

1.17         Energienotversorgung kritischer Infrastrukturen. Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen und sozialer Einrichtungen (z.B. Altenheime) gegenüber einem Ausfall der Strom- und Wärmeversorgung. Hoher personeller Aufwand!

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, nachfolgenden Beschlussvorschlag, der bewusst sehr allgemein gehalten ist, zu beschließen und der Empfehlung der Gutachter zu folgen und nach Einstellung eines/einer Klimaschutzmanagers/in diese/n zuerst mit der Umsetzung der o.g. dringlichen und wichtigen Maßnahmen (ausgenommen Ziffer 1.11) zu beauftragen und daneben ein Klimaschutzmanagement zu etablieren. Ist die Umsetzung einzelner Maßnahmen mit Kosten verbunden, so sind diese – nach Ermittlung der Kosten - gesondert von den zuständigen Senaten zu beschließen sowie zuvor die Stellungnahme des Finanzreferates einzuholen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Es wird die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten beschlossen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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