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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3418-68

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Abschnitt A – Antrag Fußgänger

 

Die FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion fordert in ihrem Antrag vom 24.07.2020 (Anlage 1) die Einrichtung von Querungshilfen um die sichere Querung von Fußgängern zu gewährleisten.

Zwei Straßenabschnitte sollen überprüft werden.

 

  1. Querungshilfe – Geyerswörthstraße/Bischofsmühlbrücke

 

Antrag: Errichtung einer Querungshilfe im Bereich Geyerswörthstraße/Bischofsmühlbrücke

zur sicheren Querung im Bereich der Touristeninformation und des Zentrum Welterbes.

 

In der Routine Verkehr vom 21.06.2017 wurde die Fragestellung der Fußgängerquerung an dieser Stelle bereits geführt.

 

Es wurden verschiedene Wünsche, wie der Fußgänger an dieser Kreuzung geführt werden kann, diskutiert.

Diskussionsergebnisse:

-          Eine Führung der Fußgänger über die Dreiecksinsel ist nicht möglich.

-          Haltende Reisebusse werden vom PÜD verwarnt.

-          Die Tiefgarage ist nicht an das Parkleitsystem angeschlossen. Die Stauspur wird benötigt.

-          Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist an dieser Stelle nicht möglich/zulässig.

-          Mögliche Lösung: Eine Auflösung der abknickenden Vorfahrt durch Umgestaltung des nördlichen Teils der Geyerswörthstraße zum verkehrsberuhigten Bereich wäre eine Möglichkeit, die gewünschten Ziele zu erreichen.

Im Jahr 2019 wurde die Maßnahme Vorplatz Bischofsmühle im Sanierungsgebiet Geyerswörth umgesetzt.

Die neue großzügige Platzgestaltung bietet eine bessere Erreichbarkeit des Vorplatzes und dessen Straßenseite für Fußgänger.

 

Ein derzeitiges Queren zwischen Geyerswörthplatz und Vorplatz Bischofsmühle ist leicht möglich. Das Verkehrsaufkommen des motorisierten Verkehrs (Tiefgarage, Anlieger) ist sehr gering und eine Querung der Straße in Höhe der Bischofsmühle ist leicht machbar.

Eine Auflösung der abknickenden Vorfahrt durch Umgestaltung des nördlichen Teils der Geyerswörthstraße zum verkehrsberuhigten Bereich würde die Situation für den Fußgänger optimieren.

 

Die Umsetzung als Verkehrsberuhigter Bereich kann als Option in den Maßnahmenkatalog des Verkehrsentwicklungsplanes aufgenommen werden.

 

  1. Querungshilfe – Hainstraße

 

Antrag: Errichtung einer Querungshilfe im Bereich Richard-Wagner-Straße/Hainstraße (Anlage 2). Hier kommt es im Bereich des Eingangs zur Schützentiefgarage und zum Ärztehaus immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, Autos und Radfahrern.

 

Eine Querungshilfe zwischen Hainstraße und Schillerplatz zur Querung der Richard-Wagner-Straße ist aufgrund der dortigen Verkehrssituation nicht realisierbar.

 

Allerdings ist aus verkehrsplanerischer Sicht eine Fußgängerquerung in der Hainstraße Nr. 1 und 3 und der Villa Dessauer auf der gegenüberliegenden Straßenseite sinnvoll, da sie eine gute und sichere Gelegenheit für Fußgänger bietet um die Straße zu kreuzen und u. a. das Parkhaus Zentrum Süd zu erreichen.

Die Lage bietet eine gut einsehbare Sichtachse in Richtung abbiegender Vorfahrt hin zur Richard-Wagner-Straße. Gleichzeitig bleibt der vorhandene Verkehrsfluss in der Straße bestehen. Dieser würde beeinträchtigt werden, wenn die Querungshilfe auf Höhe der Hainstraße Nr. 4 installiert wird. Dort, auf Höhe der Bushaltestelle, hätte die Querungshilfe eine verkehrsbremsende Wirkung, da ein vorbeifahren am stehenden Bus nicht möglich ist. Der Standort der geplanten Fußgängerüberquerung ist somit optimal.

 

Laut Stellungnahmen von Polizei, EBB und der Verkehrsbehörde wird angeregt ein beidseitig absolutes Halteverbotsschild anzubringen, welches das geltende absolute Halteverbot an Querungshilfen verdeutlicht. Darüber hinaus wird von Seiten des EBB und der Polizei eine Pfostenreihe am Gehweg empfohlen, damit sichtbehinderndes Gehwegparken verhindert wird. Bei der temporären Errichtung der Querungshilfe im Jahr 2011 war das Gehwegparken sofort zu beobachten, welches den Verkehrsfluss – die Buslinien konnten somit die Engstelle zwischen haltendem Auto und Querungshilfe nicht mehr passieren – wie auch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer eingeschränkt hatte.

 

Für eine Realisierung der Querungshilfe muss der barrierefrei Ausbau gewährleistet werden, sowie dessen Beleuchtung.

 

Da mit der Anbringung der Querungshilfe und einer Installation einer Pfostenreihe das Halten von Krankentransporten vor dem Ärztehaus auf und entlang des Gehweges nicht mehr möglich ist, wird in Kürze ein Ortstermin mit den Betroffenen durchgeführt um alternative Lieferkonzepte und Standorte zu besprechen.

 

Abschnitt B – Antrag Domgrund – Tausch Rad- und Gehweg

 

Die CSU-BA-Stadtratsfraktion fordert in ihrem Antrag vom 14.09.2020 (Anlage 3) den Tausch des Rad- und Gehweges im Domgrund, zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder bzw. des Spielplatzes, so dass auf der Seite des Spielplatzes der Gehweg verläuft.

 

Aus verkehrsplanerischer Sicht ist in Tausch des Rad- und Gehweges im Domgrund aufgrund der Einschränkung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer nicht möglich.

Ausschlaggebend ist die Mauer des Grundstückes Maternstraße 2 (Anlage 4), die aufgrund ihrer Nähe zur Fahrbahn und ihrer Höhe ein Sichthindernis für die Verkehrsteilnehmenden darstellt.

 

Der Zweirichtungsradweg ist auf der südlichen Seite und der Fußweg auf der nördlichen Seite angelegt.

Diese Aufteilung bietet die besten Sichtverhältnisse für den Fuß- und Radverkehr und sorgt für die größte mögliche Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Zudem ist der Geh- und Radweg an dieser Stelle baulich mit einer Absperrkette getrennt, was ein kreuzen von Fuß- und Radverkehr verhindert und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zusätzlich erhöht.

 

 

Des Weiteren wird angemerkt, dass die Familienbeauftragte und der Familienbeirat im Jahr 2019 die Verbesserung der Verkehrssituation am Spielplatz am Domgrund als prioritär eingestufte Maßnahme bei Herrn OB Starke vorgetragen haben.

Eine Gefährdungssituation, die einen zwingenden Handlungsbedarf erfordert, wurde zwar von den Fachbehörden nicht festgestellt, dennoch wurden wunschentsprechend verschiedene Maßnahmen und Markierungen zur Verbesserung der Verkehrssituation angebracht; dies erfolgte in enger Abstimmung mit den Vertretern des Familienbeirates.

 

Es darf auch auf die Behandlung des Themas „Spielplatz im Domgrund“ im Kultursenat vom 14.03.2019 hingewiesen werden. Hier wurde zur Situation Geh/Radweg Folgendes ausgeführt: ….Um die potentielle Konfliktsituation Radweg-Spielplatz zu entspannen, wird vorgeschlagen, vom Fuß- und Radweg aus gesehen, den linken Zugang aus baulichen und technischen Gründen zu verschließen, ……. und den rechten Zugang mit einem Türchen analog zu den üblichen Spielplatztüren zu verschließen ….. 

 

Ein möglicher Tausch des Geh und Radweges wurde von der Arbeitsgruppe „Routine Verkehr“ auch im Jahr 2014 geprüft und aufgrund mangelnder Sichtverhältnisse im oberen Bereich des Domgrundes abgelehnt. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert.

 

Für Radfahrer gilt nach § 3 Abs.1 Satz  4 StVO, dass sie nur so schnell fahren dürfen, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Die Geschwindigkeit ist nach § 3 Abs.2 StVO den Sichtverhältnissen anzupassen. Bei Dunkelheit dürfen Radfahrer nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der ausgeleuchteten Strecke des Fahrradscheinwerfers anhalten können. Auch Radfahrer haben gemäß § 3 Abs. 2a StVO besonders auf Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen Rücksicht zu nehmen. D.h. im Einzelfall kann für den Radfahrer eine sehr niedrige Geschwindigkeit geboten sein um diesem Rücksichtnahmegebot zu entsprechen.

 

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist auf die Spielplatzsituation hinreichend hingewiesen und die bestehenden Regelungen- wie oben auszugsweise erläutert- ausreichend.

 

Aus diesen Gründen kann ein Tausch des Rad- und Gehweges nicht befürwortet werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Mobilitätssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Mobilitätssenat beschließt, den Ausbau eines Verkehrsberuhigten Bereiches im nördlichen Bereich der Geyerswörthstraße in den Maßnahmenkatalog des Verkehrsentwicklungsplanes 2030 aufzunehmen.

 

  1. Der Mobilitätssenat beauftragt die Verwaltung die Planung der Querungshilfe mit den Betroffe-nen Anliegern bezüglich eines Konzeptes für Krankentransporte zu besprechen und erneut zu be-richten.

 

  1. Der Mobilitätssenat beschließt den Tausch des Rad- und Fußweges im Domgrund nicht statt zu geben.

 

  1. Folgende Anträge sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt:

Der Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 24.07.2020

Der Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 14.09.2020

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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