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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3419-5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Lastenräder werden immer häufiger eingesetzt und brauchen Abstellmöglichkeiten um im öffentlichen Raum keine Flächen, bspw. auf Fußwegen zu blockieren. Mit Einführung der neuen StVO 2020 gibt es die Kombination Parken (Zeichen 314) mit Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“. In diesen gekennzeichneten Bereichen darf nur mit Lastenfahrrädern (auch Kinderanhängern) geparkt werden. Auf einem Kfz-Stellplatz in Längsrichtung können je drei schräg gestellte Lastenfahrradstellplätze eingerichtet werden, gekennzeichnet mit Baken und gesondertem Parkschild. Verwaltungsintern wurde folgender Regelplan zur Einrichtung von Lastenrad-Abstellplätze abgestimmt:

Bambergs erster Lastenrad-Stellpatz wird am Kranen - im Anschluss an den Car Bike Port - realisiert werden. Teilfinanziert wird dieser Standort durch eine Team-Spende in Höhe von 300 € aus STADTRADELN.

 

Zugleich wird ein zweiter Lastenrad-Stellplatz in der Kapuzinerstraße eingerichtet. Kontakt – Das Kulturprojekt ist Träger des Sharing-Angebots „Freie Lastenräder für Bamberg“. Durch den kostenfreien Verleih stehen die Lastenräder zum Ausprobieren zur Verfügung und sind Multiplikator für die Nutzung von Lastenfahrrädern in Städten. Von städtischer Seite aus sind zwei Lastenräder teilfinanziert worden, die LORE und der HANS. Für das Lastenrad HANS übernimmt das Kaffeehaus „Krumm & Schief“ den Verleih, deshalb wird im Umfeld der Kapuzinerstr. 17 ein geeigneter Standort zum Abstellen benötigt. Hierfür wird der erste Stellplatz der Parkbucht auf Höhe Hausnr. 13 als Lastenrad-Stellplatz empfohlen.

 

 

Für die Maßnahme entstehen Kosten aus der Haushaltsstelle Fahrradstadt, die sich aus der Anschaffung von Radbügeln und Schildern (ca. 1.400 € €) und den Kosten für die Aufstellung an den EBB (ca. 1.600 €) zusammensetzen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 3.000 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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