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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3424-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Vollsitzung des Stadtrats hat am 10.07.2019 (VO/2019/2526-R1) den "Bamberger Appell zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen aus dem Mittelmeerraum" mit den folgenden Beschlüssen verabschiedet:

 

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt folgenden "Bamberger Appell zur Aufnahme von aus Seenot geretteter               Menschen aus dem Mittelmeerraum":

 

a)      Die Bundesrepublik Deutschland wird aufgefordert, sich für eine gesamteuropäische Initiative zur Rettung von in Seenot geratener Menschen im Mittelmeer sowie eine gerechte Verteilung unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzusetzen. Um den aus Seenot Geretteten das Verlassen der regelmäßig durch private Organisationen betriebenen Rettungsschiffe zu ermöglichen und die Anrainerstaaten des Mittelmeerraumes zu entlasten, soll auch eine Aufnahme von Geretteten in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ermöglicht werden.

 

b)      Der Freistaat Bayern wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme von aus Seenot Geretteten in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Bayern zu schaffen.

 

c. Die Stadt Bamberg bekennt sich zu ihrer humanitären Verantwortung und bekräftigt, dass sie bereit ist, eine angemessene Anzahl aus Seenot geretteter Menschen aufzunehmen.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich schriftlich bei der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung im Sinne des "Bamberger Appels" einzusetzen.

 

4. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Medien- und Öffentlichkeitsarbeit beauftragt.

 

5. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.07.2019 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

Der Beschluss wurde gegen eine NEIN-Stimme angenommen.

 

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses wurden sowohl Frau Bundeskanzlerin Merkel als auch Herr Ministerpräsident Söder mit Schreiben vom 24.07.2019 kontaktiert. Antwortschreiben gingen sowohl vom Bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration am 01.08.2019 als auch von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 10.08.2020 ein.

 

Zu einem ersten Arbeitstreffen des Bündnisses "Städte Sicherer Hafen" am 01.10.2019 in Rottenburg am Neckar nahmen Herr Hinterstein und Herr Haupt teil. In diesem Arbeitstreffen einigte man sich als Ergebnis auf vier Punkte:

 

  1. Die Bündnisstädte verstehen sich als humanitäre Wertegemeinschaft mit hoher Kompetenz für die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen und bekräftigen ihr Angebot der zusätzlichen Aufnahme aus humanitären Notlagen im Mittelmeerraum.

 

2. Die Bündnisstädte fordern die Bundesregierung über die jetzt gefundene ad-hoc-Lösung auf, sich für eine langfristige Lösung zur Sicherung der Aufnahme aus Seenot geretteter Menschen auf europäischer Ebene einzusetzen und dazu jetzt einen eigenen Beitrag zu leisten. Seenotrettung ist kein Verbrechen und braucht sichere Häfen.

3. Die Bündnisstädte fordern die Bundesregierung auf, Transparenz im Verteilungsverfahren zu schaffen und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr Angebot umzusetzen. Die kommunale Aufnahme und erfolgreiche Integration braucht eine auskömmliche finanzielle und organisatorische Unterstützung.

 

4. Die Bündnisstädte intensivieren die erfolgreiche Bündnisarbeit und vernetzen sich stärker auf Landesebene und über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus.

 

Situation im September 2020:

 

Nach dem verheerenden Großbrand in dem Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos ist derzeit eine Debatte über die europäische Flüchtlingspolitik entbrannt. Als Reaktion hat die Bundesregierung in Aussicht gestellt, 1500 unbegleitete Flüchtlinge und Familien aus Griechenland aufzunehmen (Stand 22.09.2020).

 

In Bamberg stellt sich die Situation in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften wie folgt dar:

 

 

Belegung

Freie Plätze

GU Breitenau 9

102

18

GU Geisfelder Straße 98

79

21

GU Geisfelder Straße 50/52

37

3

 

Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von der Regierung von Oberfranken betrieben. Die Stadt Bamberg ist in den GUs für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Lebensunterhalt, Krankenhilfe usw.) zuständig. Grundsätzlich werden der Stadt Bamberg alle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anfallenden Kosten, welche den Asylbewerbern gewährt/ausgezahlt werden, von der Regierung von Oberfranken erstattet.

 

Eine zusätzliche Aufnahme von Asylbewerbern bzw. Asylbewerberinnen im Rahmen der SEEBRÜCKE kann deshalb nur in Absprache mit der Regierung von Oberfranken erfolgen.

 

Im Hinblick auf den beigefügten Antrag von Stadtrat Schwimmbeck (BaLi), wonach beschlossen werden solle, mindestens 100 Flüchtlinge aufzunehmen, schlägt das Referat 5 vor, vorerst keine festen Zahlen zu definieren, sondern in der aktuellen Situation anhand der freien Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften zu agieren. Eine Unterbringung in der AEO, bei der die Stadtverwaltung das Ziel der möglichst zeitnahen Schließung verfolgt, wird für nicht zielführend erachtet.

 

Vielmehr soll die aktuelle Entwicklung weiter beobachtet werden und eine regelmäßige Berichterstattung zu den politischen Netzwerkarbeiten im Rahmen des Bündnisses „Sichere Häfen“ der Seebrücke im Familien- und Integrationssenat erfolgen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die Stadt Bamberg bekennt sich zu ihrer lokalen Verantwortung in einem vereinten Europa und befürwortet die Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen der aktuellen Situation. Im Rahmen der Aufnahme sind die Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften zu berücksichtigen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Regierung von Oberfranken und der bayerischen Staatsregierung den Aufnahmewillen im Rahmen des gefassten Stadtratsbeschlusses zu bekunden.

 

  1. Das Referat für Klima, Mobilität und Soziales wird beauftragt, das Netzwerk der "sicheren Häfen" im Rahmen der SEEBRÜCKE weiter durch Teilnahme an Netzwerktreffen und Begleitung der Anliegen zu stärken. Die Berichterstattung über die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit soll in regelmäßigen Abständen im Familien- und Integrationssenat erfolgen.

 

  1. Der Antrag von Stadtratsmitglied Reinfelder vom 10.02.2020 sowie der Antrag der Stadtratsfraktion BaLi-Die PARTEI vom 22.09.2020 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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