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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3456-5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit dem Antrag der BBB-Stadtratsfraktion „Hainpark“ vom 11.09.2020 (Anlage) wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, welche bislang gemeinsam genutzten Wege als reine Fußgängerwege umgewidmet werden können. Der Radverkehr soll sich auf eine durch Beschilderung durchgängige Achse konzentrieren. Diese Wege sollen gegebenenfalls ausgebaut oder ertüchtigt werden. Darüber hinaus wird beantragt, dass an mehreren Stellen im Hain Schilder auf eine angemessene, defensive, rücksichtsvolle und somit langsame Fahrweise hinweisen. Zur weiteren Verdeutlichung sollen Pflanzgefäße so platziert werden, dass die Fußgängerbereiche zusätzlich geschützt werden.

 

Der Bamberger Hain ist ein Gartendenkmal nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und ein europäisches Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet (FFH). Die Parkgestaltung mit geschwungenen Wegen, Gehölzen und Freiräumen entspricht den Prinzipien eines englischen Landschaftsparks. Gleichzeitig beherbergt der Hain als klassischer Volkspark auch sportliche Einrichtungen wie Tennisclub und Bootshaus sowie Gaststätten. Diese Einrichtungen werden vor allem über gemeinsame Wege für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende erschlossen.

 

Es besteht kein getrenntes Wegenetz für Fußgänger bzw. Radfahrer mit einer grundsätzlichen Separierung der Nutzungsarten. Lediglich in bestimmten Bereichen gibt es ein Verbot für Radfahrer, da manche Wege explizit als Sonderwege für Fußgänger (Zeichen 239 StVO) ausgewiesen sind (z.B. Wege im Botanischen Garten, Hainweiher, etc.).

Die Anschlüsse in den Hain sind als kombinierte Rad- und Gehwege ausgeschildert, innerhalb der Grünanlage ist die verkehrsrechtliche Beschilderung zurückhaltend angebracht. Aufgrund von denkmalpflegerischen Aspekten ist eine übermäßige Ausstattung mit Verkehrsschildern, Wegweisern, Informationstafeln wegen visueller Störung der Erlebbarkeit der Natur nicht erwünscht.

 

Stellungnahme Verkehrsplanung

Ein getrenntes Netz für Radfahrende wie für Zu-Fuß-Gehende ist aufgrund der im Hain vorhandenen Einrichtungen und einer Gewährleistung der Erschließung auch für Radfahrende schwierig. Grundsätzlich Wege ausschließlich einzelnen Verkehrsteilnehmenden durch Gebote bzw. Verbote zuzuordnen, führt oft zu mehr Konflikten, Terraindenken und noch weniger Toleranz.

Abseits des Hauptwegenetzes im Hain gibt es bereits begründete Ausnahmen, die für eine Beschilderung als reine Fußgängerwege sprechen.

 

Stellungnahme der Radverkehrsbeauftragten

Der Hain ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, das sowohl von Spaziergängern wie auch von Radfahrenden gerne besucht wird. Eine Trennung der Verkehrsarten ist in Abstimmung mit der Verkehrsplanung nicht möglich. Deshalb sollen die Hauptwege im Hain weiterhin mit gegenseitiger Rücksicht und Toleranz für Radfahrende wie Zu-Fuß-Gehende gemeinsam nutzbar sein. Viele mit dem Rad fahrende Naherholungssuchende verhalten sich bereits heute sehr rücksichtsvoll und regelkonform. Eine Einschränkung der Benutzbarkeit von Wegen (reine Fahrradachse, reine Fußwege) würde alle Spaziergänger und Radfahrende treffen und möglicherweise zu einem allgemeinen Akzeptanzproblem führen. Die geplante Kampagne Fahrradstadt Bamberg mit ihrem Claim „Zusammen unterwegs“ setzt an dieser Problematik an, die Wahrnehmung der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer soll positiv beeinflusst und dadurch die Sicherheit im Verkehr gestärkt werden.

 

Stellungnahme Gartenamt

Aus Sicht des Gartenamtes und nach Rücksprache mit den Parknutzern vor Ort wird hauptsächlich das an sich verbotene Befahren des Botanischen Gartens und des Hainweiherumfeldes beklagt und als problematisch angesehen.

Hier ist es sinnvoll auf Grund der vermehrten Beschwerden durch eine neue Beschilderung mit Piktogrammen allen Fahrradfahrern und Hundehaltern stärker zu verdeutlichen, dass dieser Bereich ganzjährig Fußgängern und angeleinten Hunden vorbehalten ist.

Das Gartenamt wird deshalb in Absprache mit dem Baureferat an den Eingängen die in Teilbereichen noch vorhandenen Schilder erneuern und komplettieren sowie in Zusammenarbeit mit der Polizei/PÜD darauf achten, dass dieser Bereich den Fußgängern vorbehalten bleibt.

Weitere Maßnahmen, wie die gewünschten Beschilderungen / Einbauten / Lenkungsmaßnahmen werden als weder notwendig noch wirkungsvoll gesehen.

 

Stellungnahme Umweltamt Fachbereich Naturschutz:

Gegen eine moderate Beschilderung, die in der Art und Form dem Informationssystem Hain angepasst ist, bestehen keine Bedenken. Schilder, die sich auf den Verkehr beziehen, sind gemäß Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht genehmigungspflichtig. Die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes werden dadurch nicht beeinträchtigt.

Die Aufstellung von Pflanzgefäßen wird abgelehnt, da sie das naturnahe Landschaftsbild („Englischer Garten“, naturnaher Wechsel von Magerwiesen und sekundären Auwaldbeständen) erheblich beeinträchtigen. Gemäß §2 der LSG-Verordnung ist es verboten, „die Landschaft zu verunstalten“.

Eine Verbreiterung bzw. Asphaltierung von Wegen über den Status hinaus wird abgelehnt. Im Parkpflegewerk, das von Gartenamt, der Denkmalpflege und dem Naturschutz gemeinsam entwickelt wurde, gibt es ein verbindliches Wegekonzept (mit teilweisem Rückbau von Wegen, die im Lauf der Jahrzehnte „wild“ entstanden sind).

 

Fazit:

Die Verwaltung wird die Beschilderung der Bereiche, die bereits heute schon den Spaziergängern vorbehalten sind, auf Vollständigkeit kontrollieren und die Beschilderung falls erforderlich ergänzen.

Die Hauptwege im Hain bleiben gemeinsame Wege für Radfahrende und Spaziergänger. In der Satzung für die Nutzung der städtischen Grünanlagen gilt für alle Benutzer der Grünanlagen sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet wird. Grundsätzlich besteht auf allen gemeinsamen Wegen – nicht nur im Hain - die gegenseitige Rücksichtnahme. Durch die Imagekampagne Fahrradstadt Bamberg mit ihrem Claim „Zusammen unterwegs“ soll die Wahrnehmung der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer positiv beeinflusst und die Sicherheit im Verkehr gestärkt werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Mobilitätssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 11.09.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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