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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3479-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Hintergründe und bisherige Entwicklung

 

Das vom Stadtrat am 25.10.2000 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept für die Jahre 2001 bis 2003 wurde mit Beschlüssen des Stadtrates vom 24.10.2001 und 23.10.2002 fortgeschrieben. Grundlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes war folgende Auflage der Regierung von Oberfranken bei der Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2000 vom 07.08.2000:

 

Die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen wird unter der Auflage erteilt, dass der Stadtrat bis 1. November 2000 ein schlüssiges Haushaltssicherungskonzept beschließt, das die haushaltsentlastenden Maßnahmen im Einzelnen und in ihrer Gesamtwirkung darstellt und innerhalb des Finanzplanungszeitraumes bis 2003 gewährleistet, dass der Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt durch laufende Einnahmen wieder hergestellt werden kann und auch angemessene Nettozuführungen (positive Differenz zwischen Pflichtzuführung und Istzuführung) zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden können.

 

Aufgrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes konnte zwar eine wesentliche Verbesserung der städtischen Finanzen in den Haushaltsjahren 2001 bis 2003 mit 4,050 Mio. €, 5,423 Mio. € bzw. 7,058 Mio. € erzielt werden. Das Gesamtziel, eine freie Finanzspanne im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften, konnte aber bis zum Ende des ersten Konsolidierungszeitraumes (= 31.12.2003) nicht erreicht werden. Nach dem Rechnungsergebnis 2003 musste im Haushaltsjahr 2003 vielmehr sogar eine Rückführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 2,749 Mio. € gebucht werden, um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können. Nachdem sich diese Entwicklung bereits im Laufe des Jahres 2003 abzeichnete, hat der Stadtrat am 22.10.2003 beschlossen, das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2004 fortzuschreiben.

 

In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 konnten zwar aufgrund der Gewerbesteuerentwicklung in den Rechnungsergebnissen die Pflichtzuführungen und freie Spannen erwirtschaftet werden. Allerdings mussten die Überschüsse zum weit überwiegenden Teil für die vom Stadtrat beschlossene Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“ verwendet werden. Diese Sonderrücklage war dringend erforderlich, um die aus den Gewerbesteuermehreinnahmen resultierenden Verschlechterungen der Verwaltungshaushalte 2006 und 2007 (Einnahmeminderungen bei den Schlüsselzuweisungen, Ausgabemehrungen bei der Bezirks- und der Krankenhausumlage) ausgleichen zu können.

 

Bei den Rechnungsergebnissen der Jahre 2006 bis 2019 konnten positive „freie Spannen“ in unterschiedlicher Höhe erwirtschaftet werden, die zur Stärkung der Eigenmittel bei den Investitionsmaßnahmen verwendet wurden.

 

Der Haushaltsplan 2020 konnte nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 9,1 Mio. € im Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden. Aufgrund der wegbrechenden Einnahmen wurde vom Stadtrat mit Beschluss vom 22.07.2020 (VO/2020/3241-20) und vom 30.09.2020 (VO/2020/3355-20) Maßnahmen für den Haushaltsvollzug 2020 eingeleitet, um den Fehlbetrag so gering wie möglich zu halten. Durch die Sperren im Bereich der Konversion werden Kreditermächtigungen in Höhe von 11,8 Mio. € nicht in Anspruch genommen. Dadurch wird u. a. eine Liquiditätsentlastung bei Zins und Tilgung in Höhe von ca. 0,9 Mio. € im Verwaltungshaushalt erreicht.

 

 

Grundsätzliche Notwendigkeit der Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung

 

Ob im Haushaltsjahr 2021 ein Haushaltsgleich mit Pflichtzuführung veranschlagt werden kann, wird sich im laufenden Aufstellungsverfahren ergeben. Nach Erfassung aller Meldungen der Fachämter bestehen Deckungslücken im Verwaltungshaushalt in Höhe von 43,843 Mio. € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 31,726 Mio. € (siehe Anlage). Wie auch im Haushaltsjahr 2020 (vgl. dazu Beschluss des Stadtrates vom 24.09.2019 – VO/2019/2642-20) ist es deshalb zwingend erforderlich, das bisherige Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben. Ein teilweiser Verzicht auf bisher durchgeführte Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen würde für den Haushaltsplan 2021 nicht schließbare Deckungslücken verursachen.

 

Darüber hinaus hat die Regierung von Oberfranken die Haushaltssatzung 2020 nur unter der Auflage genehmigt, dass „die Konsolidierungsmaßnahmen mit Nachdruck fortzusetzen und auch tatsächlich umzusetzen sind, insbesondere ist die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt merklich zu reduzieren“. Außerdem wurde ein eigenständiges Personalkonsolidierungskonzept von der Regierung von Oberfranken gefordert.

 

 

Vorschläge für die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2021

 

 

a)                  Personalkosten:

-       Umsetzung einer strikten Stellenplanbewirtschaftung insbesondere durch Nichtbesetzung und Einziehen von Planstellen;

-       Beibehaltung der Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Planstellen;

 

b)                  Beeinflussbare Sachkosten:

-       Kürzung der Ansätze 2020 um 25%;

-       Budgetierung der Bürobedarfs-Haushaltsstellen;

-       Reduzierung der Diensthandys;

-       Umstellung des Rathaus Journals auf ein Monatsmagazin mit 10 Exemplaren pro Jahr und ein reines Online-Amtsblatt (14-tägig);

-       Optimierung der Fahrzeughaltung durch ein zentrales Fuhrparkmanagement.

 

c)                  Freiwillige Leistungen:

Die rein freiwilligen Leistungen werden kritisch geprüft und eine Verringerung wird umgesetzt, z. B.

-       Begrenzung der Globalansätze Kultur, Sport und Soziales

-       Zusammenfassung von Einzel-Haushaltsstellen zu Globalansätzen und Kürzung des Volumens (Verteilung durch die Fachsenate)

-       Überprüfung der Mitgliedschaften

-       Reduzierung der Ausgaben für Veranstaltungen, Städtepartnerschaften, Fußballturniere etc.

-       Verhandlungen zum Umlageschlüssel der Bamberger Symphoniker

 

d)                  Budgetierte Einrichtungen:

-       Kürzung des Zuschussbedarfes im Jahr 2021 um 2,5%;

-       Die Generierung neuer Einnahmemöglichkeiten soll vorangebracht werden.

 

e)                  Prüfung der Ausschöpfungspotentiale sämtlicher Einnahmemöglichkeiten

-       insbesondere bei der Bewirtschaftung des städtischen Grundstücksvermögens sowie in den Gebührenhaushalten;

-       Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um ein Viertel (25%) auf einen Hebesatz von dann 535%;

-       Anhebung der Hundesteuer;

-       Konsequente Parkraumbewirtschaftung;

-       Anhebung der Verwaltungskosten und Gebühren innerhalb des gesetzlichen Kostenrahmens, z. B. Marktgebühren, Anwohnerparken, Parkerleichterung Handwerker, Sondernutzung;

-       Anhebung der Gewinnausschüttung Stadtwerke

-       Zweitwohnsitzsteuer.

 

 

Antrag aus dem Stadtrat

 

Mit Schreiben vom 04.03.2020 stellte die ehemalige Stadträtin Laaser den beigefügten Antrag. Dieser wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 27.04.2020 beantwortet (siehe Anlage). Der Antrag wird damit als erledigt betrachtet.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1.           Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird gemäß der Ziffer I fortgeschrieben.

 

  1. Der Antrag der ehemaligen Stadträtin Laaser vom 04.03.2020 ist geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:     Personalkosten:         Sachkosten:

 

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Anlagen

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