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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3504-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Mit dem Schreiben vom 11.07.2020 beantragt die FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion einen Vergleich von Containerlösungen zu Massivbauten. Grundsätzlich muss hier zwischen Neubauten und der Erweiterung im Bestand unterschieden werden. Aufgrund von schlechten Erfahrungen anderer Kommunen positioniert sich die Regierung derzeit gegen klassische Metall-Container und plädiert für eine alternative Bauweise, z.B. Holzständer- oder Massivbau. Im Fall von Interimsbauten (Standzeit 10 Jahre) kann die halbe FAG-Förderrate geltend gemacht werden, während im Fall einer dauerhaften Lösung (Standzeit 25 Jahre) die volle FAG-Förderrate ausgeschöpft werden kann.

 

 

Heidelsteig- und Hainschule:

 

Bei der Heidelsteig- und Hainschule handelt es sich um Erweiterungen von Bestandscontainern. In beiden Fällen hat man sich für eine Aufstockung entschieden, um die Projekte möglichst ökonomisch und flächenschonend umsetzen zu können. Aus diesem Grund muss die Aufstockung an beiden Schulen mit den baugleichen Containern wie im Bestand erfolgen. Dies ist notwendig, um mögliche Gewährleistungsansprüche der bestehenden Containeranlagen nicht zu verlieren und ein einheitliches Bild zu erreichen. Es ist anzunehmen, dass sich kein Mitbewerber bereit erklären wird, auf ein Fremdfabrikat aufzustocken. Somit hat die Verwaltung in diesen beiden Fällen keinen Handlungsspielraum. Fördertechnisch ist bei dieser Bauweise von einer Standzeit von 10 Jahren auszugehen.

 

 

 

 

 

 

In der Heidelsteigschule soll die bestehende Containeranlage um 2 Klassenzimmer, in der Hainschule um 1 Klassenzimmer erweitert werden. Die Bauzeit beschränkt sich auf wenige Wochen.

 

Für die Finanzierung beider Projekte wurde jeweils ein FAG-Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken im Juni 2020 gestellt. Nach Auskunft der Regierung ist das Förderkontingent für das kommende Haushaltsjahr bereits ausgeschöpft, so dass mit einer Aufnahme der Anträge erst in 2022 gerechnet werden kann.

Eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt noch nicht vor.

 

Vor der Realisierung ist für beide Maßnahmen ein Baugenehmigungsverfahren notwendig.

Für die Heidelsteigschule liegt der Verwaltung bereits ein genehmigter Baubescheid vor.

Der Bauantrag für die Hainschule wird aktuell noch durch die Behörde geprüft.

 

Die Kostenprognose für beide Erweiterungsmaßnahmen beläuft sich insgesamt auf etwa

540.000 €.

 

 

Rupprechtschule und Hugo-von-Trimberg-Schule:

 

Bei den Erweiterungsbauten an der Rupprecht- und Hugo-von-Trimberg-Schule handelt es sich hingegen um Neubauten. Aufgrund der sehr guten Erfahrung bei dem jüngst abgeschlossenen Neubauvorhaben der Löschgruppe 5 in Gaustadt in Holzständerbauweise wurden hier keine klassischen Metall-Container geplant, sondern Bauten in Holz-Modulbauweise.

Durch diese Bauweise kann trotz intensivem Planungsvorlauf und langen Lieferzeiten die Bauzeit gegenüber klassischen Massivbauten deutlich reduziert werden. Die Bauzeit wird aktuell mit
12 Wochen angenommen, wobei die Lieferzeiten aktuell bei 4-6 Monaten liegen.

Somit können die Bauten sehr schnell, flexibel und emissionsarm errichtet werden. Alle Modulgebäude sind mehrfach einsetzbar und können bei Bedarf auch einer anderen Verwendung und Nutzung zugeführt werden. Laut Herstelleraussagen erreichen die geplanten Bauten Standzeiten von mehr als 25 Jahren.

 

Für die Finanzierung beider Projekte wurde jeweils ein FAG-Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken im Juni 2020 gestellt. Nach Auskunft der Regierung ist das Förderkontingent für das kommende Haushaltsjahr bereits ausgeschöpft, so dass mit einer Aufnahme der Anträge erst in 2022 gerechnet werden kann.

Eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt noch nicht vor.

 

Für beide Baumaßnahmen ist die Stellung eines Bauantrags notwendig. Die Unterlagen wurden bei der Bauordnungsbehörde eingereicht und werden derzeit geprüft.

 

Die Kostenprognose für beide Erweiterungsmaßnahmen beläuft sich insgesamt auf etwa

890.000 €.

 

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Entscheidungen über die Bauweise bei den oft sehr kurzfristig notwendigen Erweiterungen von Schulgebäuden nach zeitlichen, ökonomischen und qualitativen Aspekten stets bedarfsorientiert getroffen werden müssen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis

 

  1. Der Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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