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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3535-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Entwicklung der ehemaligen Offizierssiedlung:

 

Anknüpfend an die bisherige Senatsberichtserstattung, zuletzt im Konversionssenat am 08.07.2020, soll mit dieser Sitzungsvorlage ein Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Entwicklung der ehemaligen US-Offizierssiedlung, Buchenstraße, sowie ein Ausblick auf den Zeitplan und die Umsetzung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen gegeben werden.

 

Die federführende Koordination für die Baumaßnahmen liegt, ebenso wie die Durchführung der Sanierungsarbeiten an den Bestandsgebäuden, bei der Stadtbau GmbH Bamberg (Stadtbau). Die Umsetzung der Baumaßnahmen Tiefbau / Kanal- und Straßenbau liegt beim Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB - Abteilungen Entwässerung und Straßen- und Brückenbau) sowie für die Sparten Strom, Wasser, Fernwärme, FTTX bei den Stadtwerken Bamberg.

 

Da es sich bei der Sanierung und Erschließung der ehemaligen Offizierssiedlung um einen im Eigentum der Stadt Bamberg stehende, mit Mitteln der Städtebauförderung und der Wohnungsbauförderung, geförderte Maßnahmen handelt, sind die vergaberechtlichen Regelungen auch bei den Tätigkeiten der städtischen Beteiligungen, auch im unterschwelligen Vergabebereich, anzuwenden.

 

 


2. Aktueller Stand der verschiedenen Gewerke:

 

a) Gebäudesanierung:

 

Die Bestandsgebäude (30 Doppelhaushälften sowie ein Einzelhaus) werden durch die Stadtbau saniert. Aktuell sind im 1. Bauabschnitt (sechs Gebäude von der Kastanienstraße aus betrachtet im hinteren Bereich der Buchenstraße) die Rohinstallation, die technischen Gewerke (Heizung, Sanitär, Elektro) nahezu abgeschlossen. Die Kellerdecken sind von unten her gedämmt. Ebenfalls sind die Trockenbauarbeiten nahezu abgeschlossen; mit den Innenputzarbeiten wurde begonnen. Die Estricharbeiten folgen in Kürze. Bei zwei Doppelhaushälften sind die Fassaden vollständig hergestellt.

 

Der 1. Bauabschnitt wurde bewusst am hinteren Ende der Buchenstraße angesiedelt, da aufgrund der notwendigen Kanalbaumaßnahmen, beginnend von der Kastanienstraße in Richtung Buchenstraße, die vorderen Gebäude der Buchenstraße nicht hätten parallel saniert werden können. Die Sanierung der hinteren Gebäude war dagegen parallel zu den Kanalbaumaßnahmen möglich, da von der Kiefernstraße eine provisorische Zufahrt hergestellt wurde.

Weiterhin wurden die Arbeiten „Schadstoffsanierung 2“ (PAK-Rohre, asbesthaltige Schweißbahnen) submittiert und sollen in den nächsten Wochen vergeben werden. Ein erster Ausschreibungsblock für den Bauabschnitt 2 wird gerade veröffentlicht. Mit den Arbeiten soll im Januar 2021 begonnen werden.

 

 

b) Baumaßnahmen Kanal und Straße:

 

  • Kanal:

 

Die Kanalbaumaßnahme im Bestand der Buchenstraße ist abgeschlossen. Dort ist der Kanal vollständig hergestellt. Im künftigen Ringschluss (Verlängerung der Buchenstraße Richtung Kiefernstraße) ist noch kein Kanal vorhanden. Die Ingenieurplanung wurde durch den EBB (Entwässerung) selbst erstellt und liegt daher bereits vor.

 

  • Straßenbau:

 

Die Ingenieurleistungen für den Leitungs- und Straßenbau wurden im Rahmen eines VgV-Verfahrens ausgeschrieben und vergeben. Die Vergabeentscheidung wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 16.09.2020 getroffen. Den Zuschlag erhielt das Ingenieurbüro Weyrauther Ingenieurgesellschaft mbH.

 

  • Zeitplan für den Straßenbau:

 

Die Ausführungsplanungen für den Straßenbau sollen bis Ende Februar 2021 vorliegen. Die Ausschreibung der Bauleistungen „Straßenbau“ ist im Zeitraum November / Dezember 2021 vorgesehen. Diese zeitliche Gestaltung berücksichtigt dabei die erforderlichen Spartenmaßnahmen (vgl. dazu sogleich unter Buchst. c), welche voraussichtlich bis Ende November 2021 erfolgen, so dass sich die Ausschreibung des EBB hieran nahtlos anschließen soll. Die Ausführung der Straßenbaumaßnahmen selbst kann folglich frühestens im März 2022 (bei entsprechender (Winter-)Witterung ggf. auch erst später) beginnen. Der Ausführungszeitraum wird mit 25 Wochen angegeben. Die endgültige Herstellung ist daher frühestens im August bzw. September 2022 abgeschlossen. Die Herstellung des Straßenoberbaus richtet sich nach der Spartenverlegung in der Straße sowie den Anforderungen an die Zugänglichkeit für die fortlaufenden Sanierungsmaßnahmen. Dies bedeutet, dass Straßenbaumaßnahmen erst nach Verlegung aller Sparten im Untergrund möglich sind. Da die Sparten Strom, Wasser, Fernwärme, FTTX erst im Lauf des Jahres 2021 verlegt werden können, kann mit den Ausführungsmaßnahmen zur endgültigen Herstellung des Straßenoberbaus erst nach Abschluss der Spartenmaßnahmen begonnen werden.

 

 


c) Spartenmaßnahmen der Stadtwerke Bamberg GmbH:

 

Die Planungen für den Leitungsbau wurden im Rahmen eines gemeinsamen VgV-Verfahrens mit dem Straßenbau/EBB vergeben. Beauftragt wurde daher für den mediengebundenen Leitungsbau (alle Versorgungsparten im Straßenkörper) ebenfalls das Ingenieurbüro Weyrauther Ingenieurgesellschaft mbH (s. oben zum Straßenbau).

Für die Planung der neu zu errichtende Energiezentrale (kleines Heizwerk für die Nahwärmeversorgung am Beginn der Buchenstraße) wurde durch die Stadtwerke ein separates VgV-Verfahren durchgeführt. Beauftragt wurde das Ingenieurbüro Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH.

 

Der aktuelle Zeit- und Maßnahmenplan sieht vor, dass die Planungen bis Ende Januar 2021 abgeschlossen werden. Die Planungen umfassen das Heizwerk und die Leitungsnetze. Eine Ausschreibung und Vergabe der Ausführungsleistungen ist bis Ende Februar 2021 vorgesehen. Die baulichen Ausführungen sind wie folgt vorgesehen:

 

-          Der Wasserleitungsbau im Bereich der Buchenstraße einschließlich des Anschlusses an die Kastanien- sowie die Kiefernstraße (Ringschluss) ist bis Ende Juli 2021 vorgesehen.

 

-          Die Neuherstellung der Fernwärmeleitung im Bereich der Buchenstraße sowie der Anschluss von der Kastanien- bis zur Kiefernstraße (Ringschluss) ist bis Ende November 2021 vorgesehen.

Die Neuherstellung der Fernwärmeleitung ist erforderlich, da der Gebäudebestand in der Buchenstraße bislang über Fernwärmeleitungen im rückwärtigen Grundstücksbereich (nördlich und südlich der Buchenstraße) erfolgt ist. Die Bestandsleitungen liegen also gleichermaßen beidseits der Straße in den künftigen rückwärtigen Gärten der Bestandsgebäude. Dieser Zustand wurde von US übernommen. Es ist zu vermuten, dass diese Vorgehensweise - welche nicht dem regulären Standard entspricht - aus wirtschaftlichen Gründen gewählt wurde, da eine Verlegung in der Straße erheblich aufwendiger gewesen wäre.

Um künftig eine ordnungsgemäße Verlegung zu gewährleisten, ist eine Neuverlegung in der Buchenstraße erforderlich sowie ein paralleler Rückbau der Bestandsleitungen und Herstellung der künftigen rückwärtigen Gärten.

Besonderheit dabei ist, dass der Rückbau der Bestandsfernwärmeleitungen erst dann möglich ist, wenn die neue Fernwärmeleitung gelegt ist. Dies vor dem Hintergrund, dass in der Heizperiode eine Beheizung der Bestandsgebäude sichergestellt sein muss, wenn nicht Frostschäden in Kauf genommen werden sollen. Aufgrund der teilweisen Sanierungsmaßnahmen, muss eine Frostfreihaltung jederzeit gewährleistet sein. Dies hat zur Folge, dass zunächst die Fernwärmeleitung neu in die Buchenstraße gelegt werden muss und zudem alle Bestandsgebäude dann neu „von vorne“ aus der Buchenstraße angeschlossen werden müssen. Dabei soll auch jede Doppelhaushälfte einen Einzelanschluss erhalten. Bislang war immer ein Doppelhaushälftenpaar gemeinsam angeschlossen.

Zeitlich hat dies zur Konsequenz, dass zum einen die Straßenherstellung erst nach November 2021, dem voraussichtlichen Bauabschluss der Neuerrichtung der Fernwärmeleitung in der Buchenstraße, möglich ist. Weiterhin kann mit dem Rückbau der Bestandsfernwärmeleitungen erst nach der Neuerschließung und Anbindung an das Fernwärmenetz zur Sicherstellung der Frostfreihaltung und damit erst im Jahr 2022 (nach dem Ende der Heizperiode) begonnen werden.

Parallel zur Fernwärme müssen weiterhin eine Bestandswasserleitung sowie eine Bestandsstromtrasse aus US-Zeit ebenfalls rückgebaut werden. Diese Maßnahmen können aber bis Ende 2021 abgeschlossen werden.

 

 

d) Planung und Errichtung einer Lärmschutzwand (entlang Pödeldorfer Straße):

 

In der Sitzung des Bau- und Werksenates 14.09.2020 wurde neben der Vergabe der Planungsleistungen Straßenbau auch über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Errichtung einer Lärmschutzwand zur Pödeldorfer Straße beraten und entschieden. Die Planungen wurden an das Ingenieurbüro IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG vergeben.

 

Der aktuelle Zeit- und Maßnahmenplan sieht die Planungsphase, einschließlich der Genehmigung der Planung, bis voraussichtlich Mitte 2021 vor. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll anschließend im November/Dezember 2021 erfolgen. Witterungsabhängig kann dann ein Baubeginn im März/April 2022 erfolgen. Für die Ausführungsdauer ist mit etwa 20 Wochen zu kalkulieren, so dass die Fertigstellung derzeit für August/September 2022 eingeplant ist.

 

 

e) Verkehrssicherungsmaßnahmen am Baumbestand:

 

Bei der Fläche zwischen Pödeldorferstraße, Buchenstraße und Kastanienstraße handelt es sich rechtlich um „Wald“. Hierfür ist das Amt 26 (städtische Forstverwaltung) zuständig. Der Baumbestand im Bereich zwischen der Buchenstraße und südlich der Pödeldorfer Straße befindet sich in einem derzeit nicht verkehrssicheren Zustand. Daher ist eine komplette Durchforstung des Bestandes erforderlich. Dies vor dem Hintergrund, dass sowohl die Bestandsgebäude vor Windbruch, als auch künftige Nutzerinnen und Nutzer der Fläche vor herabfallenden Ästen, Zweigen, etc., geschützt werden müssen. Eine Durchforstung bedeutet dabei auch die Entnahme von Bäumen. Mit Eigentumsübergang der Fläche an die Stadt Bamberg ist diese für die Verkehrssicherung entlang der angrenzenden Straßen und Wohnbebauung vollumfänglich verantwortlich.

 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollen ab Oktober 2020 folgende Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Verkehrssicherungspflichten für Waldbestände vorgenommen werden:

 

  • Verbesserung der Einfahrtssituation über die Kastanienstraße und Anlage eines kleinen Holzlagerplatzes.
  • Vervollständigen der inneren Erschließung des Waldbestandes, dabei werden im Süden der Fläche bereits bestehende Wege einbezogen.
  • Erstdurchforstung des gesamten Waldbestandes um die Folgen der zurückliegenden Trockenjahre zu beseitigen und den Waldbestand klimastabil zu gestalten.
  • Ausformung eines ca. 30m (einfache Baumhöhe) breiten Ablösestreifens zur im Norden angrenzenden Wohnbebauung, durch den der notwendige Mindestabstand zu „ständig von Menschen bewohnten Gebäuden“ wiederhergestellt wird.
  • Waldrandgestaltung entlang des Abösestreifens (Begründung eines gestuften Waldrandes zur Stabilisierung des Waldtraufs) – diese Maßnahme erfolgt im Jahr 2021 und fortfolgend.

 

 

f) Grundstücksstreifen Kastanienstraße:

 

Die Stadt Bamberg beabsichtigt weiterhin einen Grundstücksstreifen parallel zur Kastanienstraße von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwerben. Die Teilfläche liegt im Bereich der AEO. Der Freistaat Bayern als Mieter der BImA hat einem Erwerb bereits zugestimmt. Mit Vertretern der AEO, verschiedenen städtischen Dienststellen sowie der BImA, wurde vor Ort bereits ein entsprechender Grundstücksstreifen definiert. Anschließend wurde bei der BImA - nochmals - ein Prüfungsverfahren für möglichen Bundesbedarf durchgeführt. Nach Mitteilung der BImA Ende August 2020 führte diese Prüfung dazu, dass noch keine Freigabe für einen Erwerb der Fläche durch die Stadt Bamberg erteilt werden konnte. Die Stadt Bamberg befindet sich derzeit mit der BImA, Sparte Portfolio Management, in Gesprächen, um die Bedarfshintergründe sowie mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Ziel der Stadt Bamberg ist es weiterhin, die Fläche zu erwerben. Die Verwaltung wird über den Fortgang der Gespräche weiter berichten. Der aktuelle Stand wurde mit Vertretern des Beirates der so genannten Nato-Siedlung kommuniziert.

 

 

 

3. Vorschlag für die weitere Vorgehensweise:

 

a) Bezugsfertigkeit der Bestandsgebäude:

 

Eine Bezugsfertigkeit der Bestandsgebäude kann erst mit Abschluss der Spartenmaßnahmen sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für den erforderlichen Rückbau des Altbestandes der Fernwärmeleitungen (nördlich und südlich der Buchenstraße) sowie der Regenwasserkanal (südlich der Buchenstraße). Diese liegen im rückwärtigen Bereich der Bestandsgebäude, mithin in den künftigen Gärten. Der Rückbau erfordert erhebliche Eingriffe in diesen Bereich. Dabei werden nicht nur die künftigen Gärten aufgegraben, sondern auch teilweise die vorhandenen Terrassen wegen des notwendigen Rückbaus der US-Hausanschlüsse zerstört. Neben der Herstellung der Gärten ist daher auch die Wiederherstellung der Terrassen erforderlich. Nach Auffassung der Verwaltung kann ein Bezug der Gebäude sinnvoll daher nicht vor Abschluss dieser Maßnahmen erfolgen. Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass mögliche Bewohner/innen sowohl Baumaßnahmen in den künftigen Gärten zu dulden hätten, als auch die endgültige Herstellung der Straße (Buchenstraße) vor Herbst 2022 noch nicht erfolgt wäre. Die Häuser wären zu einem frühen Zeitpunkt lediglich über eine geschotterte Strecke erreichbar. Es fänden auch Straßenbaumaßnahmen vor den Häusern statt. Die Bewohner/innen hätten daher sowohl vor, als auch hinter ihren Häusern ein Provisorium bzw. eine Baustelle. Insgesamt ist ein Erstbezug daher erst im Herbst 2022 sinnvoll möglich und zumutbar.

 

Der Regenwasserkanal wurden neu bereits in die Straße verlegt, der Bestandskanal ist daher funktionslos und kann ausgebaut werden. Die Bestandsfernwärmeleitung (alt) kann erst dann ausgebaut werden, wenn eine neue Leitung in die Straße gelegt und alle Gebäude neu angeschlossen worden sind, da sonst keine Frostfreihaltung der Bestandsgebäude sichergestellt werden kann.

 

 

b) Fertigstellung des Ringschlusses:

 

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan 420 A ist eine Verlängerung der Buchenstraße mit Anbindung an die Kiefernstraße (sog. Ringschluss) vorgesehen. In diesem Bereich sind im Bebauungsplan insgesamt 12 Reihenhäuser (in 8er- bzw. 4er-Reihung) sowie 2 Einfamilienhäuser (14 Neubaurechte) ausgewiesen worden. Im Zuge der laufenden Gesamtmaßnahmen ist es auch Sicht der Verwaltung sowohl aus Gründen des Wohnungsbaus, als auch aus wirtschaftlichen Gründen im Hinblick auf die günstigere Gesamtherstellung einer Straßenerschließung sinnvoll, den Ringschluss als Bauabschnitt II in der Gesamtkonzeptionierung gleich mit vorzusehen und auszuführen. Dabei ist für die Herstellung des Ringschlusses sowie für die Verwirklichung der Neubaurechte die entsprechende Entnahme von Bestandsbäumen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungs- und des Grünordnungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind für die Erstellung des „Ringschlusses“, nur Straßentrasse, ohne Freimachen der Parkplätze und der Grundstücke, insgesamt ca. 35 Bäume betroffen. Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Wohnungssituation sowie der laufenden Maßnahmen und der Sinnhaftigkeit in diesem Zuge eine Kompletterschließung sowie Straßenherstellung vorzunehmen, empfiehlt die Verwaltung die vollständige Herstellung der Buchenstraße inklusive Verlängerung (Ringschluss).

 

 

c) Realisierung von Neubauvorhaben:

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan 420 A sieht die mögliche Realisierung von 12 Reihenhäusern und 2 Einfamilienhäusern (14 Neubaurechte) vor. Derzeit finden Abstimmungsgespräche zwischen der Stadtbau und dem Finanzreferat über eine mögliche Realisierung der Neubauvorhaben durch die Stadtbau statt. Die Verwaltung wird hierzu im Finanzsenat sowie im Aufsichtsrat der Stadtbau weiter berichten.

 

 

d) Errichtung eines Spielplatzes:

 

Sowohl für die Aktivierung der Bestandsgebäude als auch für die Verwirklichung von Neubauvorhaben ist die Errichtung eines entsprechenden Spielplatzangebotes im näheren Umfeld erforderlich. Dieser Punkt ist auch für die Anwohner/innen der sogenannten Nato-Siedlung von besonderer Wichtigkeit. Die in diesem Bereich vorhandenen Spielplatzangebote sind allesamt privat errichtet sowie unterhalten und daher nicht öffentlich. Die Unterhaltung erfolgt durch die Miteigentümergemeinschaft. Verständlicherweise ist es daher den Anwohner/innen der Nato-Siedlung besonders wichtig, dass im Zuge der Erschließung der Buchenstraße dort für künftige öffentliche Spielplätze Sorge getragen wird. Dies ist auch Ziel der Verwaltung.

 

Als weiterhin vorzugswürdig wird seitens der Verwaltung die Errichtung eines Spielplatzangebotes (Bolzplatz und auch Spielplatz für kleinere Kinder) auf dem parallelen Grundstücksstreifen der Kastanienstraße weiterverfolgt. Dies setzt aber - wie oben geschildert - eine Verständigung mit der BImA über einen Erwerb dieser Fläche durch die Stadt Bamberg voraus. Seitens des Gartenamtes existiert bereits eine erste Planung für die Errichtung entsprechender Spielplatzangebote (Bolzplatz und Spielplatz auch für kleinere Kinder). Aufgrund der nochmaligen Prüfung von Bundesbedarf durch die BImA kann derzeit nicht abschließend geklärt werden, ob eine Realisierung dieses Vorhabens künftig möglich sein wird.

 

Als Alternative käme die Reaktivierung des früheren US-Spielplatzes im Bereich des Wäldchens in Richtung Pödeldorfer Straße in Betracht. Diese Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 420 A als Spielplatzstandort (öffentliche Grünfläche) festgesetzt worden. Aufgrund der Lage in einem umgebenden Wald, weist das städtische Forstamt auf die Pflicht zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit hin. An Baumbestände im Umfeld von Spielplätzen sind wesentlich höhere Anforderungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit in Form von insbesondere mehrmaligen, jährlichen Baumkontrollen nach FLL Standard zu stellen. Sollte dieser Spielplatzstandort reaktiviert werden, muss dieser großflächig von Bäumen freigestellt werden. Die Waldfläche muss um mindestens eine einfache Baumhöhe zurückgenommen werden. Kann alternativ ein Spielplatz im Bereich der Kastanienstraße hergestellt werden, ist vorgesehen, die Reste des Spielplatzes zurückzubauen sowie die Fläche mit Waldbäumen zur Verbesserung des Lärm- und Sichtschutzes wiederzubestocken.

Die Spielgeräte befinden sich sämtlich nicht mehr in einem gebrauchsfertigen Zustand und müssen komplett ersetzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst die Ergebnisse der weiteren Abstimmung mit der BImA abzuwarten. Soweit der Erwerb des Grundstücksstreifens parallel zur Kastanienstraße möglich ist, sollte bevorzugt dieser Weg gewählt werden. Wenn feststeht, dass ein Erwerb des Grundstücksstreifens - entgegen der bisherigen Annahmen - doch nicht möglich sein sollte, ist eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Reaktivierung der bisherigen Spielplatzfläche in Richtung Pödeldorfer Straße – entsprechend den rechtsgültigen Bebauungsplanfestsetzungen - durch die Verwaltung vorzubereiten, einschließlich einer Darstellung der erforderlichen Eingriffe, und dem Senat erneut zu berichten.

 

 

 

4. Information der Anwohner/innen der Nato-Siedlung:

 

Auf Arbeitsebene besteht seit längerem ein direkter Kontakt und Austausch mit Vertreter/innen des Beirates der Nato-Siedlung. Der Beirat fungiert gleichsam als „Sprachrohr“ der Anwohnerschaft. Mit dessen Vertreter/innen findet ein regelmäßiger mündlicher Austausch über Stand und Entwicklung statt. Insbesondere über einen Erwerb des Grundstücksstreifens / Kastanienstraße sowie einen Zugang in Richtung Hauptsmoorwald.

 

Um auch die Anwohnerschaft über den aktuellen Planungsstand sowie die beabsichtigten Maßnahmen aus erster Hand informieren zu können, ist für den 19.10.2020, 18:00 Uhr, ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Verwaltung (Stadtbau, Stadtwerke, EBB, Stadtverwaltung) und Anwohner/innen der Nato-Siedlung konzeptioniert. Corona-bedingt muss der Teilnehmerkreis auf maximal 25 Anwohner/innen limitiert werden. Dabei gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Alle Haushalte werden schriftlich durch die Verwaltung über die Veranstaltung informiert.

 

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 20.10.2020 werden Vertreter der Stadtbau GmbH, der Stadtwerke und des Entsorgungs- und Baubetriebes zur Verfügung stehen, um über die Entwicklung zu berichten sowie Fragen zu beantworten.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Konversions- und Sicherheitssenat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zu.

 

3. Der Konversions- und Sicherheitssenat beauftragt die Verwaltung weiter über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen zu berichten.

 


4. Der Konversions- und Sicherheitssenat beauftragt die Verwaltung weiterhin mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über den Erwerb des Grundstücksstreifens parallel zur Kastanienstraße zu verhandeln mit dem Ziel, die Fläche von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu erwerben und dort künftig einen Spielbereich für die Anwohnerschaft der Nato-Siedlung und der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Buchenstraße zu realisieren.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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