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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3539-15

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit dieser Sitzungsvorlage soll ein Bericht zur vorgesehenen Verschiebung des ursprünglich für das Jahr 2021 vorgesehenen Zensus sowie über den Stand der Vorbereitungen für einen qualifizierten Mietspiegel 2022 gegeben werden:

 

 

  1. Zensus 2022

Aufgrund der Corona-Pandemie soll der für das Jahr 2021 vorgesehene Zensus verschoben werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 02.09.2020 einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Zensus-Stichtag wird demnach um ein Jahr verschoben und die für den Zensus erforderlichen Datenlieferungen und -erhebungen müssen an den neuen Stichtag angepasst werden. Neuer Zensus-Stichtag soll der 15.05.2022 werden. Hintergrund der Verschiebung sind die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die öffentliche Verwaltung betrafen. Das Gesetz zur Verschiebung soll rechtzeitig zur nächsten Melderegister-Datenlieferung in Kraft treten.

Am 29.07.2020 hatte das Bundeskabinett bereits den Entwurf einer Rechtsverordnung zum Aussetzen der Melderegister-Datenlieferung im November 2020 beschlossen. Damit soll die laut Zensusgesetz 2021 vorgeschriebene Datenlieferung zur Vorbereitung des Zensus ausgesetzt werden, da diese bei einer Verschiebung des Zensus erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist. Der Bundesrat hat der Rechtsverordnung am 18.09.2020 zugestimmt.

Die aufgrund europarechtlicher Vorgaben notwendige Abstimmung der Stichtagsverschiebung mit der EU erfolgt parallel zum Gesetzgebungsprozess. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gehen aktuell davon aus, dass mit der Verschiebung des Stichtages um ein Jahr die Auswirkungen der Pandemie ausreichend kompensiert werden können. Ferner werden umfassende Maßnahmen zur Kontaktminimierung insbesondere bei der Personenerhebung sowie umzusetzende Hygienekonzepte entwickelt, die beim Zensus im Jahr 2022 – sofern notwendig – zum Einsatz kommen sollen.

Auf Arbeitsebene findet aktuell eine Überarbeitung des Arbeits- und Zeitplans für den Zensus statt, ebenfalls unter der Annahme einer Verschiebung um ein Jahr.

 

Die Erhebungsstelle der Stadt Bamberg wurde im Frühjahr organisatorisch eingerichtet. Zusammen mit der Statistikstelle bildet sie einen abgeschotteten Bereich im Dienstgebäude Weißenburg Straße 12. Die personelle Besetzung der Erhebungsstelle erfolgt dann zum 3. Quartal 2021, wenn am neuen Stichtag 15.05.2022 festgehalten werden kann.

 

Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung und die Durchführung des Zensus 2022 berichten.

 

 

  1. Mietspiegel

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat auf Empfehlung des Konversionssenates am 23.07.2019 beschlossen, zum 01.01.2022 einen neuen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Die Neuaufstellung wird notwendig, da der aktuell gültige qualifizierte Mietspiegel aus 2018 nur einmal für zwei Jahre mittels Verbraucherpreisindex fortgeschrieben werden kann. Dies ist erfolgt. Eine weitere Fortschreibung (Indizierung) ist rechtlich nicht möglich.

 

Bei dem aktuell geltenden Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). So wird ein Mietspiegel bezeichnet, welcher nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird und von der jeweiligen Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (regelmäßig die Mieter- und Vermieterverbände) anerkannt wurde. Nach § 558 d Abs. 2 Satz 3 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel nach vier Jahren neu zu erstellen. Nach Ablauf der Zeit handelt es sich nicht mehr um einen rechtlich als qualifiziert anerkannten Mietspiegel mit der Folge, dass die gesetzliche Vermutung nach § 558 d Abs. 3 BGB, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, nicht länger gilt. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Mietspiegels besteht nicht. Er gibt aber Hilfe und Orientierung bei Mieterhöhungsverlagen. Die bisherigen praktischen Erfahrungen zeigen, dass dem Bamberger Mietspiegel durchaus eine streitdämpfende, orientierende Wirkung gegenüber Mietern und Vermietern gleichermaßen zugesprochen werden kann. Aus Sicht des Bamberger Wohnungsmarktes handelt es sich daher um ein sinnvolles Instrumentarium, welches nach Auffassung des Arbeitskreises Mietspiegel auch für die Zukunft angeboten werden sollte. Neben der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels wurde parallel auch ein sog. schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft (KdU) durch das beauftragte Institut mit erarbeitet. Die damit gewonnenen Zahlen geben Auskunft über die Höhe angemessener Unterkunftskosten, welche im Rahmen der Zahlungen an Transferleistungsbezieher/innen zu berücksichtigen sind.

 

In der Vergangenheit wurden der Prozess zur Erstellung des Mietspiegels durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertreter/innen der Verwaltung und der Mieter- und Vermieterverbände sowie der Wohnungsbauunternehmen begleitet („Arbeitskreis Mietspiegel“). Dieses Vorgehen hat sich bewährt und soll daher fortgesetzt werden.

 

Haushaltsrechtlich existiert im Haushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung, als Voraussetzung für die Auslösung einer Ausschreibung zur Gewinnung eines entsprechenden Institutes für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels mit schlüssigem Konzept / KdU. Die Ausschreibung ist für Ende des Jahres 2020 vorgesehen.

 

Die eigentliche Erstellung des Mietspiegels bzw. des schlüssigen Konzeptes/KdU soll im Jahr 2021 erfolgen. Ziel ist es, ab dem 01.01.2022 einen neuen qualifizierten Mietspiegel einschließlich schlüssigem Konzept / KdU für die Stadt Bamberg bereitstellen zu können.

 

Zur Vorbereitung einer Ausschreibung hat sich am 30.09.2020 der Arbeitskreis Mietspiegel getroffen, um die Rahmenbedingungen für eine Ausschreibung zu diskutieren. Der Arbeitskreis sprach sich dabei dafür aus, das an dem bestehenden Konzept des Tabellenmietspiegels mit vier Größen- und sechs Altersklassen festgehalten werden soll. Änderungen in den Größen- bzw. Baualtersklassen sollen nach Auswertung der Rohdaten geprüft werden.

 

Zur Aufstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels ist folgender Zeitplan hinterlegt:

 

  • Im November 2020 erfolgt die beschränkte Ausschreibung der Leistungen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an qualifizierte Büros.
  • Im Januar / Februar 2021 soll dann die Vergabeentscheidung im Konversionssenat erfolgen.
  • Bis Frühsommer 2021 erfolgt dann die Datenerhebung (abhängig vom Infektionsgeschehen) mit anschließender Aufbereitung der Daten.
  • Im Herbst 2021 sollen erste Ergebnisse im Arbeitskreis Mietspiegel präsentiert und ausgearbeitet werden.
  • Für den November 2021 ist die Behandlung und Beschlussfassung des Mietspiegels durch die Stadtratsgremien vorgesehen. Der Mietspiegel soll ab 01.02.2022 gelten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Konversions- und Sicherheitssenat beauftragt die Verwaltung mit der Auslösung der Ausschreibung zur Gewinnung eines entsprechenden Instituts zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels und eines so genannten schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft entsprechend dem vorgestellten Zeit- und Maßnahmenplan.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 50.000 € bis 120.000 €  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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