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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3564-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Haushaltsansätze der freiwilligen Leistungen können der Anlage 10, der am 18.11.2020 übergebenen Unterlagen, entnommen werden.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Zuschüsse:

a) Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2021 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.

b) Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2021 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

c) Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2020, Nr. VO/2020/3479-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.

 


2. Globalansätze:

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Haushaltsstelle

Globalansatz für

anordnungsbefugte

Dienststelle

zuständiger Fachsenat

30000.70000

Kultur

Amt 45

Kultursenat

40700.70000

Jugend

Amt 51

Familien- und Integrationssenat

47010.70000

Soziales

Amt 50

Familien- und Integrationssenat

55100.70000

Sport

Amt 49

Kultursenat

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.

 

3. Verfahrensregelung:

Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.

 

4. Mittelfreigabe:

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

5. Mitgliedschaften:

Die Verwaltung wird beauftragt die bestehenden Mitgliedschaften zu überprüfen und eine Verringerung anzustreben, soweit dies im Einzelfall möglich und vertretbar ist.

 

6. Vertragliche Arbeiten des Gartenamtes für Religionsgemeinschaften:

Das Gartenamt leistet bisher Pflegearbeiten für die Erlöserkriche und St. Matthäus in Gaustadt, die durch interne Verrechnungen von der Stadt Bamberg getragen werden. Diese Vereinbarungen stellen freiwillige Zuschüsse dar. Die Verwaltung wird beauftragt die Verträge fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

 

7.  Betriebskostenzuschuss für den Unterhalt von Sportplätzen:

Das Gartenamt leistet bisher Arbeiten an den von Vereinen genutzten Sportplätzen, die durch interne Verrechnungen von der Stadt Bamberg getragen werden. Diese Leistungen stellen freiwillige Zuschüsse dar. Der Haushaltsansatz der HSt. 55100.70560 wird über die Dauer von drei Jahren beginnend ab 2021 zu je 1/3 abgeschmolzen.

 

8. Fraktionsantrag:

Der gemeinsame Antrag von Grünes Bamberg, ÖDP, Volt und SPD vom 09.10.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

… zeigen sich während des Haushaltsvollzuges 2021 und sind derzeit schwer abschätzbar.

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Anlagen

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