Beschlussvorlage - VO/2020/3580-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2021 Vollzug des Verwaltungshaushaltes 2021 Sperren und Mittelfreigaben von Zuwendungen und Zuschüsse (Gruppen 70, 71)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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02.12.2020
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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09.12.2020
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2021 – Verwaltungshaushalt – zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der
Gruppe 70 (freiwillige „Zuschüsse für laufende Zwecke“ an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen)
bis zum 30.09.2021 gesperrt
und die Haushaltsansätze der
Gruppe 71 („Zuweisungen und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke“)
bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung gesperrt.
2. Die Sperre nach Ziffer 1 gilt generell nicht …
- soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu leisten sind,
- für Ansätze, die im Haushaltsplan als Pflichtleistung („PFL“) gekennzeichnet sind sowie
- für Ansätze, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.
3. Abweichend von Ziffer 1 werden sämtliche in den Budgetringen 510, 519, 520 und 521 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen der Gruppe 70 wie folgt freigegeben:
- zum 01.01.2021 in Höhe von 25 %
- zum 01.04.2021 in Höhe von 50 %
- zum 01.07.2021 in Höhe von 75 %
- zum 01.10.2021 in Höhe von 100 %
4. Abweichend von Ziffer 1 gelten folgende, gesonderte Freigaben:
4.1 Mittelfreigabe nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung - bei den Haushaltsstellen
- 00200.70000 „Zuschüsse für Veranstaltungen Dritter“ (Ref. 1/Amt 10)
- 11450.70250 „Familienfreundliche Stadt“ (Amt 38)
- 37000.70320 „Vertragliche Arbeiten des Gartenamtes für Religions-
gemeinschaften“ (Amt 20)
4.2 Mittelfreigabe zu 25% nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle
- 30000.70000 „Zuschüsse – Globalbetrag Kultur“ (Amt 45)
- 40700.70000 „Zuschüsse – Globalbetrag Jugend“ (Amt 51)
- 47010.70000 „Zuschüsse – Globalbetrag Soziales“ (Amt 50)
- 55100.70000 „Zuschüsse – Globalbetrag Sport“ (Amt 49)
4.3 Mittelfreigabe zu 100% sofort - bei den Haushaltsstellen
- 31200.71800 „Zuschuss an den Universitätsbund Bamberg“ (Amt 23)
- 33200.70200 „Zuschuss an die Bamberger Symphoniker“ (Amt 20)
- 35200.71810 „Zuschuss an die Erzdiözese Bamberg für die Stadtbücherei“ (Amt 45)
- 45210.70900 „Zuschuss an iSo e.V. für Streetwork“ (Amt 51)
- 47020.70900 „Zuschuss an iSo e.V.“ (Amt 51)
- 82000.71300 „Kosten der Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
(VGN)“ (Amt 31)
5. Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2021 entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, kann das Finanzreferat gesperrte Mittel früher freigeben und die freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände vorzeitig auszahlen.