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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3581-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2020 übergebenen Unterlagen (vgl. Anlage 10, Seite 9), eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2021 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2021, die nach Aufstellung des Haus­haltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die in der Beilage aufgeführten Ausgabenansätze 2021 für Investitionszuschüsse werden genehmigt.

 

  1. Soweit in der Vergangenheit besondere Verfahrensregelungen für die Gewährung dieser Investitionszuschüsse festgelegt wurden (z. B. Zustimmung eines Fachsenates usw.), sind diese auch zukünftig zu beachten.

 

  1. Zur haushaltsrechtlichen Sperre und terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

  1. Soweit darüber hinaus für Investitionszuschüsse weitergehende Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann die Mittelbereitstellung aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht erfolgen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Sind aus dem Haushaltsplan 2021 ersichtlich.

 

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Anlagen

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