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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3600-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Beratungslandschaft Pflege

Eine fortlaufende Aufgabe im Bereich Pflege ist eine gut ausgebaute und strategisch vernetzte Beratungs- und Informationslandschaft. Diese Aufgabe wird in den kommenden Jahren aufgrund der Auswirkungen des demographischen Wandels kontinuierlich wachsen.

 

Die Aufgabe der Pflegeberatung wurde vom Gesetzgeber in § 7 a SGB XI ausschließlich den Pflegekassen zugewiesen. Dementsprechend bieten die gesetzlichen Pflegekassen in Bayern seit dem 1. Januar 2009 Pflegeberatung durch eigenes Personal an, die unabhängig und neutral beraten sollen. Private Pflegekassen haben sich in der COMPASS Private Pflegeberatung zusammengeschlossen und sind nach eigenen Angaben mit ca. 200 Pflegeberater*innen bundesweit tätig. Weitere Fachberatungsstellen sind bisher in die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI nicht eingebunden.

 

Wenn ein Unterstützungs- und Pflegefall eintritt, stellen sich allerdings viele Fragen, welche über die Pflegeberatung der Kassen hinausgehen:

 

  • Kann ich zuhause wohnen bleiben? Welche Hilfen gibt es dafür?
  • Ich kann mir den Einsatz eines ambulanten Dienstes nicht leisten, wer hilft hier?
  • Sollte ich umziehen? Welche Angebote passen zu mir?
  • Welche rechtlichen Schritte muss ich beachten?
  • Wer kümmert sich um den Haushalt oder hilft mir im Alltag, wenn dies keine Verwandten tun können?
  • Ist eine Freistellung von der Arbeit für pflegende Angehörige möglich und welche finanziellen Folgen hätte das?

 

Eine ganzheitliche Pflegeberatung umfasst daher weit mehr als eine reine Pflegeberatung nach SGB-V und SGB-XI: Um die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit durch Angehörige zu sichern, werden unter anderem die gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Freistellungsansprüche von Arbeitnehmern, die finanzielle Förderung altersgerechter Wohnraumgestaltung, das Wissen über technische Hilfen im Alltag, Hilfe im Zuständigkeitsdschungel und vieles mehr gebraucht.

 

Aktuell beraten direkt und indirekt zum Themenkreis Unterstützung und Pflege in der Stadt Bamberg unterschiedliche Anbieterinnen und Anbieter - die teils zielgruppenspezifische Beschränkungen haben. Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist dabei eine Akteurin von vielen anderen. In der Anlage 1 sind die Anbieterinnen und Anbieter (inklusive Beratungsrahmen und Zielgruppe) aufgeführt.

 

Fazit: Die Stadt Bamberg verfügt demnach über ein breitgefächertes Beratungsangebot zu den Themenbereichen. Im Unterstützungs- oder Pflegefall sind die Zuständigkeiten aber heterogen, die Anlaufstellen nur teilweise vernetzt, ein fallbezogener Austausch kann kaum – insbesondere aufgrund datenschutzrechtlicher Einschränkungen - bis gar nicht stattfinden.

 

Entwicklungspotential Pflegestützpunkt

Das bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit Vertreterinnen und Vertreter der Pflege- und Krankenkassen eine neue Rahmenvereinbarung zur bayernweiten Initiierung von sogenannten Pflegestützpunkten auferlegt, die eine Kofinanzierung von Pflegestützpunkten durch die Kommune ermöglichen würde (Initiierung bis spätestens zum 31.12.2021 möglich). Über einen Pflegestützpunkt könnte die heterogene Beratungslandschaft zentraler gebündelt und somit für die Bürgerin und den Bürger verständlicher und zugänglicher gestaltet werden.

 

Durch die Errichtung eines Pflegestützpunktes ließen sich:

 

  • eine klare erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger schaffen
  • beraterisches Know-how verschiedener Stellen bündeln und vernetzen
  • personelle Ressourcen optimiert nutzen
  • Erfahrungen im Case- und Caremanagement bündeln
  • Prozesse beschleunigen und bisherige Doppelstrukturen abbauen
  • datenschutzrechtlich gesicherte Fallbearbeitungen koordinieren

 

Folgende Informations- und Beratungsthemen könnten in einem Pflegestützpunkt gezielt gebündelt werden (alphabetisch):

 

  • (teil-)stationäre Einrichtungen (Pflegeheim, Kurzzeitpflege, Tagespflege)
  • ambulante Hilfen (Pflegedienste, hauswirtschaftliche Versorgung, Familienpflege)
  • ehrenamtliche und niederschwellige Hilfen (Besuchsdienste, Mittagstisch, Lieferdienst)
  • ergänzende Angebote (Hausnotruf, Essen auf Rädern, Fahrdienste)
  • Fachberatungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Krankenversicherung (Behandlungspflege, Reha, Hilfsmittel)
  • Pflegeversicherung (Antragsverfahren, Leistungen)
  • rechtliche Strukturen (Betreuung, Vollmacht)
  • Wohnen im Alter (Wohnungsanpassung, Betreutes Wohnen)

 

Damit könnte die Beratung und Versorgung der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen deutlich optimiert werden und es wäre sichergestellt, dass jede/r, der vor die Situation gestellt wird, Pflege organisieren zu müssen, umfassende und passende Hilfe erhält – in allen Bereichen. Als klare Erstanlaufstelle für Beratung im Bereich Pflege wäre ein Pflegestützpunkt ein deutlicher Gewinn für Bamberg.

 

Wie ein Pflegestützpunkt konzeptioniert, strukturiert und welche Förderkulisse damit einherginge, müsste in einem nächsten Schritt konkretisiert werden. Ein unverbindliches Erstgespräch mit dem Landkreis Bamberg hat im September stattgefunden. Beide Kommunen wären – wie auch schon bei der Demenzinitiative, dem Pflegeportal, der Trägerkonferenz Pflege der Region, dem Runden Tisch Pflege und bei der Fachstelle für pflegende Angehörige – an einer Zusammenarbeit interessiert. Die Sozialverwaltung empfiehlt daher gemeinsam mit dem Landkreis ein fachliches Konzept zu erarbeiten, um die Möglichkeit eine Zusammenführung von Beratungselementen aus der heterogenen Beratungslandschaft Pflege in einem gemeinsamen Pflegestützpunkt zu konkretisieren. Dem Familien- und Integrationssenat wird das Konzept in 2021 vorgelegt (vs. Mai 2021).

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
     
  2. Der Familien- und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung ein Konzept für einen möglichen Pflegestützpunkt in Bamberg zu erarbeiten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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